Contents : Der deutsche Zollverein

weder  an  Preußen,  was  ja  das  Nächstliegende  und  natürlichste  gewesen ­
  wäre,  oder  an  den  süddeutschen  Zollverein  anzuschließen.
Das  erstere  war  nun  freilich  bei  den  schon  charakterisierten  Umständen ­
  undenkbar.  Aönig  Anton,  der  damals  Lachsen  regierte
(1827—1836),  ein  alter  Herr,  dem  es  an  jeglicher  Initiative
gebrach,  war  zudem  seit  der  unglücklichen  Teilung  von  18  t5  ein
erbitterter  Feind  Preußens  und  die  gleiche  Gesinnung  teilte  der
höhere  Adel  und  das  Beamtentum.  Gegen  den  Anschluß  an
Bayern  aber  sprach  die  Rücksicht  auf  (Österreich,  das,  wie  inan  in
Dresden  recht  wohl  wußte,  auf  den  süddeutschen  Handelsbund  nicht
gut  zu  sprechen  war.  Da  fanden  die  beiden  Brüder  von  Larlowitz
ein  Drittes.  Der  ältere  dieser  beiden  Hans  Georg  von  L.  war,
nachdem  er  Lachsen  bis  1827  am  Bundestage  vertreten  hatte,
königlich  sächsischer  Ltaatsminister  geworden,  der  jüngere  bekleidete
dieselbe  Stellung  beim  Herzog  Ernst  I.  von  Sachsen-Aoburg-Gotha,
der  damals  auf  Friedrich  Wilhelm  III.  erzürnt  war,  weil  dieser
ouf  einen  vom  Herzog  angeregten  Gebietstausch  nicht  eingegangen
war.  Aus  Betreiben  also  der  beiden  Tarlowitze  fanden  sich  in
den  letzten  Tagen  des  März  auf  deren  Familiengute  Gber-Lchöna
  bei  Freiberg  der  Herzog  Trust,  der  weimarische  Minister
von  Lchweitzer  und  die  beiden  Brüder  zusammen  und  brachten
hier  eine  Punktation  als  Grundlage  für  einen  zukünftigen
Bertrag  der  mitteldeutschen  Staaten  zustande.  Ts  sollte  ein  Verein
zwischen  Lachsen,  den  thüringischen  Staaten  und  Rurhessen  geschlossen
werden,  dessen  Teilnehmer  sich  bemühen  sollten,  auch  die  übrigen
zwischen  der  preußischen  und  bayrischen  Zolllinie  gelegenen  Lande
zu  gewinnen,  und  außerdem  sich  verpflichteten,  einseitig  keinem  auswärtigen ­
  Zollsysteme  beizutreten,  noch  ohne  Zustimmung  des
Vereins  mit  einem  Staate,  in  welchem  ein  solches  System  bestehe,
einen  Handels-  oder  Zollvertrag  zu  schließen.  Sie  wollten  ihre  gegenseitigen ­
  Untertanen  aus  gleichem  Fuß  behandeln  und  die  Transitabgaben
  im  Verkehre  zwischen  den  Vereinsstaaten  nicht  über  das
Maß  der  sächsischen  Transsitzölle  erhöhen.  Sechs  Monate  nach
der  Aonstituierung  des  Vereins  sollte  über  gemeinsame  Handels ­
            
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