Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

31

Angeklagter  (wenn  ja):  „Ist  löblich."
Altgeselle  lzum  Kläger):  „Mit  Gunst  un-Erlaubnis,  istGefellenschaft
  Kläger  Somit  zufrieSen!"
Kläger:  „Ist  löblich."
Altgeselle  lzu  einem  Mitgliede  Ser  Gesellenschast):  „Gesellenschast
wir-  so  gut  sein  und  eine  Kanne  Vertragsbier  heraufholen  nach
Handwerksgebrauch  und  -gewohnheit."
Dieser  spricht:  „Mit  Gunst  unö  Erlaubnis  vor  Ser  ganzen  ehr-  .
baren  Gesellenschast"  und  verläßt  Sen  Saal.  Mähren-  dieser  Sie
Kanne  mit  dem  Gier  holt,  ist  Gnadenzeit,  und  Ser  neben  Sem  Altgesellen
  stehenSe  Dosengeselle  präsentiert  Sie  Schnupftabaksdose  in
der  Form  eines  Hobels.  Kehrt  der  Geselle  mit  üer  gefüllten  Kanne
zurück,  so  klopft  er  örekmal  an  und  tritt  mit  Sen  Worten  ein:  „Also
mit  Gunst  und  Erlaubnis,  ich  habe  Sie  Kanne  Vertragsbier  heraufgeholt ­
  auf  Sen  handwerksfaal  auf  des  fremöen  Altgesellen  Segehr,
nach  hanüwerksgebrauch  und  -gewohnheit."
Altgeselle:  „Gesellenschast  soll  auch  beSankt  sein,  Saß  er  die  kleine
Kanne  Vertragsbier  heraufgeholt  auf  mein  Segehr  nach  hanürverksgebrauch
  unö  -gewohnheit."  Er  präsentiert  Sem  Angeklagten
Sie  Kanne,  dieser  nimmt  sie  in  Sie  linke  Hand  und  spricht:  „Mit
Gunst  unü  Erlaubnis,  Saß  ich  Sie  kleine  Kanne  Vertragsbier  mag
zu  mir  nehmen.  Es  wir-  -er  ganzen  ehrbaren  Gesellenschast  bewußt ­
  und  bekannt  sein,  Saß  ich  einen  Fehler  gegen  Sie  ganze  ehrbare ­
  Gesellenschast  sowie  gegen  diesen  ehrbaren  Aimmergesellen
begangen  habe,  ich  aber  willens  bin,  mich  mit  -er  ganzen  ehrbaren
Gesellenschast  sowie  mit  diesem  rechtschaffenen  fremden  Zimmergesellen
  zu  vertragen,  wenn  Sie  ganze  ehrbare  Gesellenschaft  Somit
zufrieden  ist."
Gesellenschaft:  „Ist  löblich."
Angeklagter:  „Also  mit  Gunst  und  Erlaubnis,  wenn  Sie  ganze
ehrbare  Gesellenschaft  Somit  zufrieden  ist,  so  will  ich  Ser  ganzen
ehrbaren  Gesellenschaft,  sowie  diesen  gegenwärtigen  fremden
Zimmergesellen  mit  eingeschloffen,  zum  erstenmal  ein  gutes  Wohlsein ­
  trinken  auf  einen  festen,  wohlbestänSigen  Vertrag  nach  hanSwerksgebrauch
  und  -gewohnheit.  Vivat!"  Er  reicht  Sem  Kläger
Sie  hanür  „Also  mit  Gunst  unS  Erlaubnis,  Gesellenschaft,  für  was
erkennt  er  mich  hier  vor  Ser  ganzen  ehrbaren  Gesellenschaft!"

s

I
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.