Full text : Die Eisenindustrie in Südrußland

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Im  Jahre  1901  brach  die  Krisis  aus.  Es  kamen  für  die  Eisenindustrie ­
  schlechte  Zeiten.  Die  Veränderung  der  Konjunktur  erzeugte ­
  eine  lebhafte  Bemühung  seitens  der  Eisenindustriellen,  die
Lösung  der  Kartellfrage  zu  ermöglichen.  Die  Verständigung  erscheint
jetzt  deshalb  leichter  möglich,  weil  die  früheren  großen  Unterschiede
in  den  Produktionsunkosten  gemildert  sind.  Die  Preise  der  Rohstoffe
haben  bedeutend  abgenommen.  So  konnten  jetzt  die  günstigeren  Eigentumsverhältnisse ­
  der  alten  Aktiengesellschaften  keine  besonders  große
Bedeutung  haben,  und  was  noch  wichtiger  ist,  die  technische  Betriebsorganisation ­
  bei  den  einzelnen  Werken  wurde  zu  dieser  Zeit  sehr  einförmig ­
  gestaltet;  damit  vergrößerte  sich  auch  die  Konkurrenzfähigkeit
der  Werke.  Die  fallenden  Preise  und  die  verschärfte  Konkurrenz
schufen  ihrerseits  den  gemeinsamen  Boden  zur  Kartellierung.
Zu  dieser  Zeit  änderte  sich  auch  die  Stimmung  der  Regierung.
Um  den  Industriellen  in  ihrer  Not  behilflich  zu  sein,  verpflichtete
sie  sich,  von  jetzt  an  der  Syndikatsbildung  keine  Hindernisse  in  den
Weg  zu  legen.  „Es  wurde  damit,“  sagt  Kaffenhaus,  „eine  sehr
merkwürdige  Lage  geschaffen:  einerseits  verbietet  das  Gesetz  mit
Entschiedenheit  die  Verständigung,  die  den  Charakter  der  Syndikate
tragen,  andererseits  bekamen  die  Vertreter  der  großen  Industrie
eine  faktische  Erlaubnis  zur  Bildung  von  Berufsgenossenschaften 1 “.
Sie  konnten  aber  aus  dieser  Erlaubnis  zeitweise  keinen  Nutzen
ziehen;  obwohl  die  Kartelle  faktisch  erlaubt  waren,  hatten  sie  nicht
den  Charakter  einer  juristischen  Person,  daher  waren  die  Verpflichtungen ­
  für  ihre  Mitglieder  nicht  rechtlich  bindend.  Die  gegründeten ­
  Kartelle  lösten  sich  daher  auf,  sobald  ihre  Mitglieder  eine
Gelegenheit  bekamen,  die  Statuten  zu  überschreiten.
Endlich  wurde  eine  feste  Form  gefunden,  die  sich  der  bestehenden
Gesetzgebung  anpaßte.  Die  Mitglieder  der  entstandenen  Syndikate
gründeten  einfache  Verkaufsaktiengesellschaften  mit  dem  Zwecke,  ihre
Fabrikate  gemeinsamzu  vertreiben.  Diese  Aktiengesellschaften  schlossen
dann  ihrerseits  einzelne  Verträge  mit  allen  Mitgliedern  des  Syndikats,
die  sich  verpflichteten  alle  ihre  Waren  unter  bestimmten  Bedingungen
nur  an  diese  Verkaufsaktiengesellschaften  zu  liefern.  Um  Kontraktbrüche ­
  zu  erschweren,  mußten  die  Mitglieder  große  Pfänder  zahlen.
Diese  Einzelverträge  bildeten  eigentlich  die  Grundlage  des  Syndikats,
während  die  Verkaufsstellen  nur  die  Bedeutung  einer  rechtlichen
Legitimation  hatten.  Daß  die  Verkaufsstelle  nur  als  rechtliche
Legitimation  diente,  zeigt  schon  das  abnorm  geringe  Stammkapital
dieser  Gesellschaften;  das  Stammkapital  z.  B.  bei  der  „Gesellschaft
für  Verkauf  der  Metallerzeugnisse  der  russischen  Eisenwerke“,  oder
wie  sie  verkürzt  heißt  —  „Prodameta“  —  betrug  900000  Rubel,
während  ihr  Umsatz  im  Jahre  1909  27  907406  Rubel  betrug 1  2 .
1  Aaffenhaus,  a.  a.  O.,  S.  42.
2  Jahresbericht  d.  Akt.-Ges.  „Prodameta“  1909.
            
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