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Frevel selbst zu richten 1 ). Als Gossembrot die Freilassung
Nagels auf diesem Wege nicht erreichen konnte, rief er und
seine Partei den Herzog Albrecht III. von Bayern-München
um Schutz an 2 ). Hans Arzt seinerseits wandte sich hierauf
an Herzog Ludwig den Reichen von Bayern-Landshut, um die
Bestrafung Nagels durchzusetzen.
Damit war aus dem privaten Streit ein politischer Handel
von folgenschwerer Bedeutung geworden. Die um Beistand
angerufenen Fürsten übten nämlich jetzt im Namen ihrer
Schutzbefohlenen auf Nürnberg einen Druck aus und griffen
zu dem alterprobten Mittel, den Nürnberger Kaufleuten in
ihren Ländern die Handelschaft zu verbieten und ihnen ihre
Warenzüge aufzuhalten. Die Stadt war damit an ihrem wun
desten Punkte getroffen und musste danach trachten, eine
Einigung herbeizuführen. Im Jahre 1453 begaben sich zu
diesem Zweck im Auftrag der Nürnberger Konrad von Heideck,
Werner von Parsberg und Gregor Heimburg an den Hof Lud
wig des Reichen. Nach langen Verhandlungen brachten sie
eine Aussöhnung zustande — die sogenannte Landshuter
Richtung. Danach sollte Anna Arzt — die Witwe des in
zwischen verstorbenen Hans Arzt — als Entschädigung für
den ihrem Mann zugefügten Schaden 28 700 fl erhalten, für
deren richtige Bezahlung sich die Stadt Nürnberg verbürgte 3 ).
Nach der Rückkehr der Gesandten — die Landshuter Richtung
kam am 15. April 1453 zustande — wandte sich der Rat an
Anton Paumgartner und seinen Vater, um von ihnen die Be
zahlung zu erlangen, da die anderen ehemaligen Teilhaber
der Gesellschaft nicht mehr in Nürnberg weilten. Anton Paum
gartner erklärte nun zwar, dass er mit der ganzen Angelegen
heit nichts zu tun habe, da nur seine Frau ihr Heiratgut in
*) Kreisarchiv Nürnberg: D 1773.
a ) Chroniken der deutschen Städte X S. 197 mit Anm.
3 ) Die Landshuter Richtung, die sich im Wortlaut in dem oben
erwähnten Aschaffenburger Kodex erhalten hat, bestimmte, dass diese
Summe an Anna Arzt bezahlt werden sollte, wenn sich ihre Prozessgegner
weigerten, die Bücher und Rechnungen der Gesellschaft in Landshut
zur Einsicht vorzulegen. Als Revisoren dieser Geschäftsbücher wurden
aufgestellt: Ludwig Meuting und Klaus Grander von Augsburg, Heinrich
Müllner von Nördlingen, Erhärt Vehlin von Memmingen und Jobst
* Humpis von Ravensburg, also die Hauptvertreter des oberdeutschen
Handels in damaliger Zeit.