Full text : Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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Frevel  selbst  zu  richten 1 ).  Als  Gossembrot  die  Freilassung
Nagels  auf  diesem  Wege  nicht  erreichen  konnte,  rief  er  und
seine  Partei  den  Herzog  Albrecht  III.  von  Bayern-München
um  Schutz  an 2 ).  Hans  Arzt  seinerseits  wandte  sich  hierauf
an  Herzog  Ludwig  den  Reichen  von  Bayern-Landshut,  um  die
Bestrafung  Nagels  durchzusetzen.
Damit  war  aus  dem  privaten  Streit  ein  politischer  Handel
von  folgenschwerer  Bedeutung  geworden.  Die  um  Beistand
angerufenen  Fürsten  übten  nämlich  jetzt  im  Namen  ihrer
Schutzbefohlenen  auf  Nürnberg  einen  Druck  aus  und  griffen
zu  dem  alterprobten  Mittel,  den  Nürnberger  Kaufleuten  in
ihren  Ländern  die  Handelschaft  zu  verbieten  und  ihnen  ihre
Warenzüge  aufzuhalten.  Die  Stadt  war  damit  an  ihrem  wundesten ­
  Punkte  getroffen  und  musste  danach  trachten,  eine
Einigung  herbeizuführen.  Im  Jahre  1453  begaben  sich  zu
diesem  Zweck  im  Auftrag  der  Nürnberger  Konrad  von  Heideck,
Werner  von  Parsberg  und  Gregor  Heimburg  an  den  Hof  Ludwig ­
  des  Reichen.  Nach  langen  Verhandlungen  brachten  sie
eine  Aussöhnung  zustande  —  die  sogenannte  Landshuter
Richtung.  Danach  sollte  Anna  Arzt  —  die  Witwe  des  inzwischen ­
  verstorbenen  Hans  Arzt  —  als  Entschädigung  für
den  ihrem  Mann  zugefügten  Schaden  28  700  fl  erhalten,  für
deren  richtige  Bezahlung  sich  die  Stadt  Nürnberg  verbürgte 3 ).
Nach  der  Rückkehr  der  Gesandten  —  die  Landshuter  Richtung
kam  am  15.  April  1453  zustande  —  wandte  sich  der  Rat  an
Anton  Paumgartner  und  seinen  Vater,  um  von  ihnen  die  Bezahlung ­
  zu  erlangen,  da  die  anderen  ehemaligen  Teilhaber
der  Gesellschaft  nicht  mehr  in  Nürnberg  weilten.  Anton  Paumgartner ­
  erklärte  nun  zwar,  dass  er  mit  der  ganzen  Angelegenheit ­
  nichts  zu  tun  habe,  da  nur  seine  Frau  ihr  Heiratgut  in
*)  Kreisarchiv  Nürnberg:  D  1773.
a )  Chroniken  der  deutschen  Städte  X  S.  197  mit  Anm.
3 )  Die  Landshuter  Richtung,  die  sich  im  Wortlaut  in  dem  obenerwähnten ­
  Aschaffenburger  Kodex  erhalten  hat,  bestimmte,  dass  diese
Summe  an  Anna  Arzt  bezahlt  werden  sollte,  wenn  sich  ihre  Prozessgegner
weigerten,  die  Bücher  und  Rechnungen  der  Gesellschaft  in  Landshut
zur  Einsicht  vorzulegen.  Als  Revisoren  dieser  Geschäftsbücher  wurden
aufgestellt:  Ludwig  Meuting  und  Klaus  Grander  von  Augsburg,  Heinrich
Müllner  von  Nördlingen,  Erhärt  Vehlin  von  Memmingen  und  Jobst
*  Humpis  von  Ravensburg,  also  die  Hauptvertreter  des  oberdeutschen
Handels  in  damaliger  Zeit.
            
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