I. AbfOnitt: Inhalt der Schuldverhältniffe.
on Borichriften über die Wandlungs- bzw. Minderungsaniprüche (88 464
9iS 466, 467 Saß 1 und SS 469, 470, 474—479) finden beim Gattungskauf
Wr Taufch auch auf die Erfüllungsflage entiprehende Anwendung S 480
Adf. 1). Vol. Crome 11 S, 49. Much OYuantitätsmängel fönnen nach juriftiz
‘er Auffaflung STEHEN fein, 3. B. wenn ehe beftimmte Länge
der Breite des Stoffes, fein Gewicht oder die Zahl gewijler Beftandteile
Beftimmungsmittel für die Qualität find (E. d. NOHSG. Bd. 2 S. 60, Bd. 4
S. 134, Bd. 11 S. 284, Bd. 15 S. 302, 411). Sattungsnmängel find {tet8
%e Cchtheit der Subftanz (€. d. NOGSG. Bd. 14 S. 367, Bd. 19 S, 402),
Sommerfrucht jtatt Winterfrucht (€. d. NOGSG. Bd. 24 S, 404), Künftliches
Ei8 ftatt Natureis, Beilpiele von OHualitätsmängeln: Niffigkeit (SE, d.
ROH. Bd. 7 S. 114), Feuchtigkeit des Stoff8, wenn er troden, Erockenheit,
venn er feucht fein jolt (€. d. ROHS. Bd. 11 S. 284). Vol. Crome a. a. D.
STATE über Cifen und Stahl Kiebe Bufch, Arch. f. Handel8r. Bd. 15
S, 187.
Bon befonderer Bedeutung ift der Unterfchied zwijhen Gattungs= und
Speziesichuld für die Tragung der Gefahr (species perit ei, cui debetur,
zenus perire non censetur), Nur, wenn die ganze gefchuldete Art erlofchen
it, wird auch der Sattungsfchuldner bon feiner Schuld wegen Unmöglichkeit
yer Leiftung frei. Bol. den Fall bei Dernburg II S 31 Yote 7, Kur. ichr.
1897 S, 438. Val. des Weiteren Bem. 5, b.
Bei gewiffen Schuldverträgen muß das Objekt generifh d. hd. nur der
Sattung nach beftimmt fein G. B. Varlehen, S 607); bei anderen pflegt es
cegelmäßig. individuell beftinmt { tein Miete, Pfand, Verwahrungsver-
;xag), man fpricht dann in Ausna al (8 700) von einem unregelmäßigen
Vertrag des fraglichen Typus G3. 5. depositum irregulare).
Die Beweislaft, daß die SS der vereinbarten Gattung entfpricht,
trifft regelmäßig den ne Bol. jedoch ROSE. vom 10. Dezember 1900 1f.
Arch. Bd. 11 S. 592, Warneyer I S. 35. (Von der EG daß der Verkäufer
deim Gattungsfanf das Borhandenjein zugefagter Cigen]dhaften der verkauften
Sache beweiten muß, werde gemäß der Anfchanung des Verkehrs eine Aus
zahme 3u ınacdhen fein, wenn e8 7 um eine vereinbarte Provenienz der
Ware handle, weldhe durch Unterfuchung der leßteren nicht feftftellbar fei).
Die Beweislaft trifft ge den Beklagten, wenn er die ihm angebotene
Veiftung obne Borbehalt (8 464) angenommen hat (8 363).
2. $ 243 bezieht fiH nur auf Sachen, während S 279 von einem nur der Gattung
1ac beftimmten gefchuldeten Gegenftande {pricht. Val. auch Planck (3) Bem. 1 zu
3 243, DVertmanız Bem. 1 zu $S 243. Für die feltenen Fälle, in denen eine nur der
Sattung nach beftimmte Handlung den Gegenftand des Schuldverhältnijfes bildet, it
der zu erforjchende Wille der Vertragsteile maßgebend. Yurmerhin wird S 243 auch auf
gewijje obligationes ad faciendum EEE anwendbar fein. Val. 1. 54 8 1 D. de
V. 45, 1; Beforgung der DYienfte eines uticQeS, der Kavallerift war und mit Pferden
umzugehen berfteht, Crome 11 S. 46 Nr. 5; Berndorf, Die Gattungsichuld S. 7.
‚3. „Der Gattung nah beftimmt“ ift nicht gleidhbedeutend mit „vertretbar“
ım Sinne des $ 91, wenngleich e8 fich bei ®attungsichulden gewöhnlidh um bvertretbare
Sachen handelt, Einerfeits fönnen in einzelnen Falle auch vertretbare Ca als
Spezie8 geduldet werden; beifpielsweife fann fogar ein beftimmtes Gelditück 3. ‚3.
ne Doppelfrone wegen eineS damit von einer der Vertragsparteien verknüpften Qieb-
Jaberwerts (fie ift troß ihres Verkehramerts eine Seltenheit En tem trägt das Bildnis
eineS beftimmten RaijerS, ijt von diejem bet befonderem Anlaß gefchentt worden) als
Spezies in Betracht kommen. Anderfeit3 Können auch Mat welche im Berkehre nicht
nach Zahl, Maß oder Gewicht beftimmt zu werden an Kr ein Jpezielle8 Nechtsgefchäft
aur nach ®attung und Art in Betracht kommen 3. DB. Pferde bei einem Lieferungsvertrag
über eine Unzahl von Wagen- oder Neitpferden eines SR Schlages). Ob das eine
oder das andere der Pa ijt, darüber enticdheidet der Wille der VertranichlieBenden. Val.
Sicher, Sherings Jahrb. 1907 S. 179.
„., 4. Begrenzte GattungsSjhuld fog. gemiichte aenerifche Obligation), Unter-
Idied don der Wahlichuld:
Wir haben bereit oben Ben. 1_auf den Logifhen Gegenfab zwijdhen Umfang 1b
Inhalt eines Begriffes hHinweijen müflen; unter Umfang eines Begriffes verfteht nm
die Summe (Anzahl) der Einzeldinge S. 1, S. 2, S. 3 20, an denen FE Merk
male a, b, c, d ulm. feftftellen Iajjen, melde ihrerfeitz den Inhalt des Sie au8s-
machen. (Loßbe, CA ©S. 43.) Nun, ift Har, daß der Umfang eines Begrifts in uum-
gefehrtem Verhältnitie zum Snbhalt fteht, d. bh. daher auch die Anzahl der zu einer Gattuna