Object: Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

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§ 4. Hygiene und Gesundheitsdienst. Die Gegend 
ist gesund. Die Tätigkeit, die in gut gelüfteten Werkstätten aus 
geübt wird, setzt alle Organe des Körpers in Bewegung, ohne eines 
über Gebühr zu ermüden, und ist so der Gesundheit mehr zuträglich 
als schädlich. Die Schlafzimmer sind gesund; sie liegen in der ersten 
Etage. Kurz, die Familie lebt unter guten hygienischen Bedin 
gungen; im Falle schwerer Krankheit nimmt sie ihre Zuflucht zu 
einem Arzt der Stadt, der für den Besuch 1,25 Fr. erhält. Die 
größten Lasten, die sie bis jetzt zu tragen hatte, waren herbei 
geführt durch Krankheiten, denen drei kleine Kinder zum Opfer 
fielen. 
§ 5. Stellung der Familie. Der Arbeiter arbeitet im 
Stücklohn 1 ), in einer Werkstatt, die er auf eigene Rechnung 
mietet; er schafft sich selbst die Werkzeuge und die zur Ausführung 
der Arbeit nötigen Zutaten an. Er engagiert sich Hilfskräfte und 
unterscheidet sich vom Unternehmer im allgemeinen nur dadurch, 
daß er den Rohstoff nicht besitzt und nicht über die Kundschaft 
verfügt, die seine Produkte verbraucht. Doch steht der Arbeiter 
in Anbetracht der Wichtigkeit seiner Arbeiten über der Mehrzahl 
der Stücklohnarbeiter. Er würde sich leicht zum Fabrikanten empor 
arbeiten, wenn er die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften 
besäße: Urteilsfähigkeit, Voraussicht und Ordnungssinn. 
Existenzmittel der Familie. 
§6. Eigentum (ohne Mobiliar und Kleidung). Immobilien 
und Geld. Gemäß den in der Arbeiterbevölkerung dieses Distrikts 
herrschenden Gewohnheiten hat die Familie kaum Ersparnisse ge 
macht, außer, um Möbelstücke und die für die Ausübung des Hand 
werks nötigen Werkzeuge zu erwerben; sie besitzt weder Geld noch 
Immobilien. Der Garten, das Feld und die Wiese, die sie bewirt 
schaftet, sind in Pacht genommen. 
Haustiere, die das ganze Jahr gehalten werden: 1 Ziege = 
18,75 Fr.; 2 Hühner — 2 Fr. Zusammen 20,75 Fr. 
*) Le Play unterscheidet nicht den Stücklohn des Fabrikarbeiters von der nur 
äußerlich ähnlichen, aber auf ganz andersartiger Grundlage beruhenden Löhnungsart 
des Heimarbeiters und Handwerkers, die ja als halb bzw. ganz selbständige Ge 
werbetreibende notwendigerweise pro Stück bezahlt werden.
	        
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