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den Konvent zu Königsberg alljährlich zu liefern: 130 Pf.
Pfeffer, 30 Pf. Ingwer, 12 Pf. Zimt, 10 Pf. Paradieskörner,
nur 5 Pf. „Safferan Tuschkan“ ').
Das ein so kostbares Produkt als Geschenk Verwen
dung finden konnte, bewies die politische Geschichte Tos
kanas im 13. Jahrhundert. Auch der reiche Safranhändler
Rudolf Mötteli pflegte den Ratsgliedern von Luzern Safran
zu Neujahr zu schenken 1 2 ).
Große Sorgfalt wird der Verpackung und dem Trans
port zugewendet, damit die teuere Ware keinen Schaden
erleidet. Wiederholt ergeht in den Ravensburger Korre
spondenzen die Mahnung, man solle ihn nicht zu fest ein
packen 3 ), z. B. heißt es: „Stibierend nit zuo hart, so backt
aer nit so fast inn einander.“ Auch wird geraten, man solle
beim Packen die Stricke nicht zu fest zusammenziehen, da
mit er nicht zerbräche.
Ein Beweis der Kostbarkeit sind endlich die bei keinem
Gewürz so zahlreichen Verschlechterungs- und Fälschungs
versuche und die vielen Vorkehrungen, die man treffen muß,
um sich ihrer zu erwehren. An vielen Orten muß der Safran
einem Schauamt vorgelegt werden, so in Venedig, Mont
pellier, Lucca, Pisa, Nürnberg und Basel. In Straßburg wird-
die Prüfung besorgt durch die von Laden zu Laden gehenden
Schauer. Manchmal ist auch eine Abschätzung, ein „Sti-
mieren“ oder „Stimmen“ der Ware erforderlich, so in Ve
nedig und Nürnberg. In den Abruzzen scheint eine solche
Abschätzung schon auf den ländlichen Märkten vor sich zu
gehen. Darauf deutet der Name der Sorte „Stima“, die
Steinhüsler dort einkauft. In Nürnberg ist mit dem Schau
amt auch eine Garbelur, d. h. eine Aussonderung der fremden
Bestandteile verbunden. Gehackte Feminelli und schäd
liches Pulver, heißt es in der Polizeiordnung, sollen auf des
Verkäufers Kosten ausgeklaubt werden. Eine Garbelur ist
1) C. Sattler: Handelsrechnungen des deutschen Ordens. Leip
zig 1887.
2) Der Geschichtsfreund. Bd. 48. 1893 S. 129.
3) Rav. Pap. 10, 8, 66.