Full text : Der Safranhandel im Mittelalter

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den  Konvent  zu  Königsberg  alljährlich  zu  liefern:  130  Pf.
Pfeffer,  30  Pf.  Ingwer,  12  Pf.  Zimt,  10  Pf.  Paradieskörner,
nur  5  Pf.  „Safferan  Tuschkan“  ').
Das  ein  so  kostbares  Produkt  als  Geschenk  Verwendung ­
  finden  konnte,  bewies  die  politische  Geschichte  Toskanas ­
  im  13.  Jahrhundert.  Auch  der  reiche  Safranhändler
Rudolf  Mötteli  pflegte  den  Ratsgliedern  von  Luzern  Safran
zu  Neujahr  zu  schenken 1  2 ).
Große  Sorgfalt  wird  der  Verpackung  und  dem  Transport ­
  zugewendet,  damit  die  teuere  Ware  keinen  Schaden
erleidet.  Wiederholt  ergeht  in  den  Ravensburger  Korrespondenzen ­
  die  Mahnung,  man  solle  ihn  nicht  zu  fest  einpacken ­
 3 ),  z.  B.  heißt  es:  „Stibierend  nit  zuo  hart,  so  backt
aer  nit  so  fast  inn  einander.“  Auch  wird  geraten,  man  solle
beim  Packen  die  Stricke  nicht  zu  fest  zusammenziehen,  damit ­
  er  nicht  zerbräche.
Ein  Beweis  der  Kostbarkeit  sind  endlich  die  bei  keinem
Gewürz  so  zahlreichen  Verschlechterungs-  und  Fälschungsversuche ­
  und  die  vielen  Vorkehrungen,  die  man  treffen  muß,
um  sich  ihrer  zu  erwehren.  An  vielen  Orten  muß  der  Safran
einem  Schauamt  vorgelegt  werden,  so  in  Venedig,  Montpellier, ­
  Lucca,  Pisa,  Nürnberg  und  Basel.  In  Straßburg  wirddie
  Prüfung  besorgt  durch  die  von  Laden  zu  Laden  gehenden
Schauer.  Manchmal  ist  auch  eine  Abschätzung,  ein  „Stimieren“
  oder  „Stimmen“  der  Ware  erforderlich,  so  in  Venedig ­
  und  Nürnberg.  In  den  Abruzzen  scheint  eine  solche
Abschätzung  schon  auf  den  ländlichen  Märkten  vor  sich  zu
gehen.  Darauf  deutet  der  Name  der  Sorte  „Stima“,  die
Steinhüsler  dort  einkauft.  In  Nürnberg  ist  mit  dem  Schauamt ­
  auch  eine  Garbelur,  d.  h.  eine  Aussonderung  der  fremden
Bestandteile  verbunden.  Gehackte  Feminelli  und  schädliches ­
  Pulver,  heißt  es  in  der  Polizeiordnung,  sollen  auf  des
Verkäufers  Kosten  ausgeklaubt  werden.  Eine  Garbelur  ist

1)  C.  Sattler:  Handelsrechnungen  des  deutschen  Ordens.  Leipzig ­
  1887.
2)  Der  Geschichtsfreund.  Bd.  48.  1893  S.  129.
3)  Rav.  Pap.  10,  8,  66.
            
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