“*»■ 64
den Konvent zu Königsberg alljährlich zu liefern: 130 Pf.
Pfeffer, 30 Pf. Ingwer, 12 Pf. Zimt, 10 Pf. Paradieskörner,
nur 5 Pf. „Safferan Tuschkan“ ').
Das ein so kostbares Produkt als Geschenk Verwendung
finden konnte, bewies die politische Geschichte Toskanas
im 13. Jahrhundert. Auch der reiche Safranhändler
Rudolf Mötteli pflegte den Ratsgliedern von Luzern Safran
zu Neujahr zu schenken 1 2 ).
Große Sorgfalt wird der Verpackung und dem Transport
zugewendet, damit die teuere Ware keinen Schaden
erleidet. Wiederholt ergeht in den Ravensburger Korrespondenzen
die Mahnung, man solle ihn nicht zu fest einpacken
3 ), z. B. heißt es: „Stibierend nit zuo hart, so backt
aer nit so fast inn einander.“ Auch wird geraten, man solle
beim Packen die Stricke nicht zu fest zusammenziehen, damit
er nicht zerbräche.
Ein Beweis der Kostbarkeit sind endlich die bei keinem
Gewürz so zahlreichen Verschlechterungs- und Fälschungsversuche
und die vielen Vorkehrungen, die man treffen muß,
um sich ihrer zu erwehren. An vielen Orten muß der Safran
einem Schauamt vorgelegt werden, so in Venedig, Montpellier,
Lucca, Pisa, Nürnberg und Basel. In Straßburg wirddie
Prüfung besorgt durch die von Laden zu Laden gehenden
Schauer. Manchmal ist auch eine Abschätzung, ein „Stimieren“
oder „Stimmen“ der Ware erforderlich, so in Venedig
und Nürnberg. In den Abruzzen scheint eine solche
Abschätzung schon auf den ländlichen Märkten vor sich zu
gehen. Darauf deutet der Name der Sorte „Stima“, die
Steinhüsler dort einkauft. In Nürnberg ist mit dem Schauamt
auch eine Garbelur, d. h. eine Aussonderung der fremden
Bestandteile verbunden. Gehackte Feminelli und schädliches
Pulver, heißt es in der Polizeiordnung, sollen auf des
Verkäufers Kosten ausgeklaubt werden. Eine Garbelur ist
1) C. Sattler: Handelsrechnungen des deutschen Ordens. Leipzig
1887.
2) Der Geschichtsfreund. Bd. 48. 1893 S. 129.
3) Rav. Pap. 10, 8, 66.