Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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Werte  kann  nach  der  Bebauung  ein  durchaus  verschiedener  Wert
sich  ergeben.  Das  eine  Grundstück  kann  von  einem  „Baukünstler"
das  andere  von  einem  „Stümper"  bebaut  sein.  Ersterer  hat  in  überlegener ­
  Weise  jedem  Eckchen  die  besten  Seiten  abgewonnen,  letzterer
hat  im  Dunklen  getappt.  Das  alles  erfaßt  der  praktisch  erfahrene
Sachverständige  viel  umfassender  und  eingehender,  sein  Buge  ist
aus  derartige  Dinge  eingestellt,  er  kennt  den  Geschmack  der  Mieter
für  gewisse  Zimmeranordnungen,  Zimmergrößen,  und  Zimmereinrichtungen ­
  und  kann  so  jeder  Einzelheit  ihre  wirkliche  Bedeutung
abgewinnen.
Offenbar  aus  diese  Tatsachen  ist  es  zurückzuführen,  daß  bei
den  Hypothekenbanken  die  Praktiker  in  hohem  Ansehen  stehen.
So  heißt  es  z.  B.  im  §  3  der  einer  großen  Hypothekenbank
dienenden  Allgemeinen  Bestimmungen  über  die  Wertermittelung  folgendermaßen ­
  :
„Als  Sachverständige  gelten:  für  städtische  Grundstücke  Baumeister, ­
  Maurermeister,  Zimmermeister,  Architekten, ­
  Gerichtsschössen,  gerichtliche  Sachverständige."
Anderseits  ist  allerdings  auch  zu  berücksichtigen,  daß  die  Einzelperson ­
  gewissen  von  außen  kommenden  Einflüssen  erliegen  kann,
hier  zeigt  sich  ein  Vorteil  der  Taxämter.  Sie  sind  diesen  Einflüssen
mehr  entrückt,  da  es  praktisch  wohl  nur  selten  möglich  ist,  alle  Mitglieder ­
  des  Taxamts  unbedingt  nach  einer  bestimmten  Richtung  abzudrängen. ­
  Die  Beeinflussung  des  Linzeltaxators  ist  besonders  dort
naheliegend,  wo  der  Auftraggeber  der  Taxe  an  dem  Ausfall  derselben ­
  nach  einer  bestimmten  Richtung  interessiert  ist.  Dann  liegt
es  im  Bereich  der  Möglichkeit,  daß  unrichtige  Taxen  zu  Stande
kommen  —  und  zwar  in  der  Regel  zu  hohe  Taxen.  So  erklärte
ein  Redner  auf  dem  dreizehnten  ordentlichen  Landesverbandstage
des  preußischen  Landesverbandes  der  Haus-  und  Grundbesitzervereine ­
  (Mitteilungen  58.  heft)  daß  ein  Taxator,  der  gerichtlicher
Sachverständiger  war,  ein  Grundstück  zuerst  auf  100  000  Mk..
6  Wochen  später  aus  180  000  Mk.  geschätzt  habe;  beide  Taxen  habe
er  gesehen;  sie  seien  zu  verschiedenen  Zwecken  gebraucht  worden.
Die  Frage  ist  nun:  Wie  oft  kommen  denn  derartige  Beeinflussungen ­
  vor?  Nur  dann  nämlich,  wenn  sie  in  umfangreichem  Maße
konstatiert  werden  könnten,  dürfte  man  aus  ihrer  Möglichkeit  grundlegende ­
  Schlüsse  ableiten.  Gelegentliche  Beeinflussungen  darf  man
aber  der  Gesamtheit  nicht  zur  Last  legen.  Denn  dann  müßte
schließlich  auch  die  gesamte  Menschheit  ins  Zuchthaus  gesperrt
werden,  weil  ein  gewisser  Prozentsatz  derselben  verbrecherisch  tätig
wird.  Wie  wir  aber  nun  noch  sehen  werden,  wird  offenbar  das  Maß
in  welchem  solche  Beeinflussungen  vorkommen,  durchweg  weit,  weit
übertrieben.  Eine  durch  Sachkunde  nicht  getrübte,  bestimmte  Zwecke
verfolgende  Agitation  besorgt  das  ihre,  um  aus  einer  Mücke
einen  Elefanten  zu  machen.
Daneben  kommt  in  Betracht,  daß  diese  Beeinflussungen  aber
auch  sonst,  insbesondere  auch  bei  Taxämtern,  möglich  sind,  wenn
            
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