Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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hier — wie wir bereits sagten — die Möglichkeit auch nicht so groß 
wie bei den Privatschätzern ist. 
So heißt es z. 8. in einem Artikel der „Zeitschrift für 
Wohnungswesen" (heft 23/24 1 942) über die Taxämter: 
„Auf der Tagung des badischen Sparkassenverbandes im 
Jahre 1906 bezeichnete man als Hauptmangel den Umstand, daß 
als Mitglieder der Taxbehärden nur Mitglieder des Gemeiade- 
rates und Gemeindebeamte fungieren. Es kämen immer noch 
zu hohe (!) Taxen vor und als Grund wurden angeführt 
vornehmlich Rücksichten der Gemeinderatsmitglieder auf ver 
wandte oder sonst nahestehende, denen man reich 
lichen Hypothekenkredit zuführen möchte, ferner 
auch der Wunsch mancher Gemeinderäte, die werte 
der Liegenschaften der Gemeinde ins rechte Licht 
zu setzen." 
Also auch hier kommen Beeinflussungen vor, wenn wir sie aus 
naheliegenden Gründen auch nicht für so erheblich betrachten, daß 
wir damit unsere grundsätzliche Anschauung, daß die Beeinflussungs- 
Möglichkeit nur eins kleine ist, revidieren müßten. Charakteristisch 
ist übrigens, daß auf jenem Sparkassenverbandstage nur über 
einzelne hohe Taxen, nicht über zu niedrige geklagt wird. 
Gegen die Beeinflussung der Schätzer gibt es aber, soweit 
der vornehmlich in Betracht kommende Darlehnsschuldner in Frage 
kommt, ein recht sicheres Mittel. 
von diesem Mittel hat die preußische Aussichtsinstanz über die 
Hypothekenbanken in vorbildlicher weise Gebrauch gemacht. Tine 
Verfügung vom 24. Dezember 1908 ordnet nach vannenbaum 
(Deutsche Hypothekenbanken) an, „daß zur Wahrung der Un 
parteilichkeit der für die Beleihungen der Hypothe 
kenbanken einzuholenden Taxen es nach Möglich 
keit zu vermeiden ist, daß der Darlehnssucher bei dem 
Taxgeschäft mit dem Schätzer in geschäftliche Ver 
bindung tritt. Es erscheine deshalb notwendig, daß 
die Beschaffung der Taxe und die Auszahlung der 
Schätzergebühren stets durch die Bank stattfindet und 
nicht etwa dem Darlehnssucher überlassen wird." 
Diese Verfügung erscheint voll geeignet, der Beeinflussung der 
Taxatoren durch die Darlehns s u ch e r entgegenzutreten, anderseits 
stehen, und das darf nicht übersehen werden, die Schätzer nunmehr 
aber unter dem Einfluß der Darlehns g e b e r. 
Die Taxämter sind, wie wir sagten, in der Regel dieser Ein 
flußnahme mehr entzogen, dafür besitzen sie aber auch um so weniger 
Beweglichkeit. Richt der Befund der zu taxierenden Sache, 
der frische, unverwischte Eindruck eines Grund st ücks 
spiegelt sich in fhrer Taxe wieder, sondern die Rom- 
promisselei der Taxamtssitzung, in der dieses Mitglied jener 
und jenes Mitglied dieser Ansicht ist. Dazu kommt die 
Tatsache, daß die Taxe trotzdem in gewissen Einzelheiten auf den An
	        
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