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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

nahmegesetzen über die Ueberprüfung des Eigentums und der Staats- 
bürgerschaft angenommen, 
Das Gesetz über die Ueberprüfung des Eigentums besteht in 
olgendem: Jeder Dobrudschianer muß sein Recht auf sein Eigen- 
tum im rumänischen Staate an Hand von Dokumenten beweisen, 
Diejenigen, die ihr Eigentum als Erbe ihrer Väter erhielten, haben 
von der bulgarischen Regierung keinerlei Dokumente. Das ist mehr 
als die Hälfte der ganzen Bevölkerung der Dobrudscha; ihnen raubte 
man das ganze Vermögen. Denjenigen, die ihr Eigentumsrecht 
auf Grund von Dokumenten bewiesen, wurde ein Drittel ihres Eigen- 
tums genommen, Wie Sie sehen, wurde auf Grund eines so schänd- 
lichen Gesetzes der Grund und Boden den Dobrudschianern geraubt. 
Das zweite ungeheuerliche Gesetz ist das Gesetz über die 
Staatsbürgerschaft. 
Jeder Dobrudschianer, der im Augenblick der Okkupation sich 
nicht in seinem Ort. befand, war gezwungen, seine rumänische 
Staatsbürgerschaft zu beweisen, Diejenigen, die im Moment der 
Okkupation aus Furcht vor Repressalien geflüchtet sind, können 
jetzt nicht zurückkehren, da sie keine Beweise für ihre rumänische 
Staatsbürgerschaft besitzen. Ihr Vermögen wurde requiriert, 
Das ist die rechtliche Lage der Dobrudschianer in Rumänien. 
Am 1. Mai 1926 wurde in der Dobrudscha der Belagerungszustand 
eingeführt. Nach Dobrudscha wurden vier Divisionen entsandt, deren 
Unterhaltungskosten auf der Bevölkerung lasten, Die Futtermittel 
werden ohne Entschädigung requiriert, selbst formelle Quittungen 
werden nicht ausgestellt. Dort, wo solche Quittungen ausgestellt 
werden, sind sie zumeist gefälscht, so daß man mit ihnen nichts 
anfangen kann. Während eines Monats wurden in einem Bezirk 
der Dobrudscha 80 Waggons Futtermittel requiriert; die Be- 
völkerung erhielt dafür keinen Centim und keine Quittung, 
Zur Begründung meiner Angaben will ich noch einige Tatsachen 
anführen. Im Jahre 1925 wurden in der Dobrudscha 500 Personen 
verhaftet, die Mehrheit wurde freigelassen, ein Teil wurde zu lang- 
jährigen Kerkerstrafen verurteilt; sieben Personen wurden ohne Ge- 
richt getötet, In Rumänien ist die Todesstrafe verboten, wie Sie aber 
sehen, besteht sie unter einer anderen Form weiter, 
Im Jahre 1924 wurden 300 Mann verhaftet, acht getötet; im 
Jahre 1926 wurden 450 Personen verhaftet, 47 getötet. Das Schick- 
sal dieser 47 Personen war folgendes: Das Dorf Staro Selo im Kreise 
Tuterek wurde von Räuberbanden überfallen, wobei aber der Ueber- 
fall mißlang. Dies diente der rumänischen Regierung als Anlaß, in 
das Dorf eine Strafexpedition, bestehend aus zwei Kompanien Sol- 
daten, zu entsenden, Nachts wurden 200 Personen verhaftet 
und nach Tuturekan eskortiert, Unterwegs wurden 47 Personen 
buchstäblich abgeschlachtet, Am: nächsten Morgen ließ man. den 
Angehörigen dieser unglücklichen Opfer über ihr Schicksal Nachricht 
zukommen, 
1927 wurden bis September 200 Personen verhaftet, vier Per- 
sonen getötet, Infolge solcher Repressalien findet eine starke Aus- 
wanderung aus der Dobrudscha statt. In Bulgarien halten sich 40 000, 
in der Türkei etwa 20000 Dobrudschianer verborgen, Die bulga- 
rische Regierung verhält sich zu den dobrudschianischen Emigranten 
durchaus feindlich: sie trifft Vereinbarungen mit der rumänischen Re-
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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