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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

386 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
Ebenso klar aber ist, daß mit dem Eigentum des Privatmannes, welches das 
direkte Bedürfnis seiner Person, seiner Familie überschreitet, Mißbräuche gesellschaftlicher 
Art verbunden sein können. Das Eigentum giebt eine Sphäre der Freiheit, einen 
Spielraum für individuelles und mannigfaltiges Thun, und je größer diese Freiheits— 
sphäre, desto wechselvoller können die Folgen sein. Der größere Grundbesitz, das größere 
Kapital giebt Macht, die recht und die falsch gebraucht werden, die der Gesellschaft 
nützlich oder schädlich sein kann. Alles größere Eigentum legt mehr sittliche als rechtliche 
Pfuichten auf, die erfüllt und vernachlaͤssigt oder verletzt werden können. Und darnach 
wird die Gesellschaft urteilen, darnach wird ihr Urteil über die bestehenden Eigentums— 
verhältnisse ausfallen. 
In der antiken Geschichte war das ältere gebundene und genossenschaftliche Eigentum 
zu rasch und zu plötzlich in den freien Latifundienbesitz einer kleinen entarteten, mehr 
durch Ausbeutung ihrer politischen Herrschaft als durch Arbeit überreich gewordenen 
Aristokratie umgeschlagen, während die Menge ebenso faul und genußsüchtig wie 
eigentumslos war. Der römische Principat legte auf das wertvollste Eigentum an 
Bergwerken, Salinen, Gütern und Fabriken durch Konfiskation und in anderer Weise 
die Hand und fammelte so gewaltsam ein Riesenvermögen, um das ungeheure Reich 
damit zu regieren, den Pöbel der Hauptstädte durch Brotspenden und Spiele zufrieden 
zu stellen; die großen aristokratischen Vermögen, die daneben in Privathänden, im 
Besitz der Possessoren blieben, wurden mit solchen Lasten im Staatsinteresse belegt, daß 
die Eigentümer bald lieber ihren Besitz aufgaben, durch erblichen Zwang in ihrer 
Stellung festgehalten werden mußten. 
Die neuere Entwickelung war viel langsamer, viel komplizierter, sie war in ihren 
wirtschaftlichen und sittlichen Folgen eine viel günstigere. 
Von dem großen Grundeigentum, das im Mittelalter sich bildete, und das einst 
die Grundlage der politischen und lokalen Verwaltung, der Kirche, des kriegerischen 
Dienstes gewesen war, ist der größere Teil später in die Hände freier mittlerer und 
kleinerer Cigentümer gekommen. So weit der Großgrundbesitzz sich erhielt oder neu in 
den letzten 200 — 300 Jahren sich bildete, gehört er überwiegend dem Staate, den 
Korporationen oder einer Aristokratie, welche politische Pflichten erfüllt, die lokale 
Selbstverwaltung ermöglicht, Träger des technisch landwirtschaftlichen Fortschrittes ist. 
Es ist von Seiten der Socialisten und der Verherrlicher des Großbetriebes neuerdings 
öfter behauptet worden, bald werde und müsse alles Ackerland zu Großbetrieben ver— 
einigt werden, um besser und mehr zu produzieren. Aber selbst in Nordamerika machen 
die Riesenfarmen nur einen verschwindenden Bruchteil des bestellten Landes aus; in 
England sind die Pachteinheiten viel kleiner als die Eigentumseinheiten; auf dem ganzen 
europäischen Kontinent dehnt der landwirtschaftliche Großbetrieb sich heute nicht nur 
nicht aus, sondern er weicht da und dort bereits dem Kleinbetrieb. Auch ist es nicht 
allgemein wahr, daß er größere Ernten billiger erzeuge als der Mittel-, vollends als 
der Klein- und Gartenbetrieb. Ob künftige Fortschritte in der landwirtschaftlichen Technik 
das ändern werden, muß dahingestellt bleiben. Für jetzt ist das Nebeneinanderfortbestehen 
der kleinen, mittleren und großen Güter als das der Produktion und der Gesellschaft 
Zuträglichste anzusehen. Jedenfalls hätten wir, falls heute ein Gesetz das bestehende 
Grundeigentum durch Rentenentschädigung der Grundeigentümer einziehen wollte, keine 
fähigen genossenschaftlichen oder anderweiten Organe, denen mit denkbar günstigem 
Erfolg das Land in direkte Pacht oder zur Unterverpachtung übergeben werden könnte. 
Genoffenschaften unserer Bauern und unserer Landarbeiter wie unsere Landgemeinden 
wären gleich unfühig dazu. Und alles, was wir heute an Triebkräften des Fleißes und 
der Spaärsamkeit in eigenem Besitz so segensreich wirken sehen, was wir an gesunder 
Verbindung von Familienwirtschaft und landwirtschaftlichem Kleinbesitz, an Verwachsung 
der Generalionen mit dem Hofe der Väter besitzen, wäre mutwillig zerstört. Von den 
landwirtschaftlichen Arbeitern verlangen heute die meisten nach einem kleinen individuellen, 
nicht nach einem genossenschaftlichen und staatlichen Eigentum.
	        

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