fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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Indessen ist in gewissen Gesetzen die gesetzliche Unterstützung 
selbst den besonderen Bedürfnissen dieser oder jener Gruppe von 
Versicherten angepasst. Der Bruchteil des Grundlohns, der als 
gesetzliche Unterstützung gebührt, ist für gewisse Gruppen von 
Versicherten. verschieden festgesetzt. Er erhöht oder vermindert 
sich, je nachdem die Arbeitsunfähigkeit des Kranken fortdauert 
und der Lohn der Versicherten ein höherer oder geringerer ist. 
Endlich können verschiedene Sätze für Versicherte, die für eine 
Familie zu sorgen haben, festgesetzt sein. 
Krankheiten von längerer Dauer 
Gewisse Gesetze erhöhen das Krankengeld, wenn die Arbeits- 
unfähigkeit sich: über eine gewisse Frist hinaus erstreckt. So 
erhöht das ungarische Gesetz von der fünften Woche nach Eintritt 
der Arbeitsunfähigkeit an auf 75 v. H. des Grundlohns das 
Krankengeld, das sich für die ersten vier Wochen auf 60 v. H. 
beläuft. Umgekehrt vermindert sich nach dem chilenischen und 
portugiesischen Gesetz das Krankengeld mit der Dauer der 
Arbeitsunfähigkeit; in Chile von Woche zu Woche und in 
Portugal von Monat zu Monat. 
Versicherte mit niedrigem Lohn 
Das Krankengeld kann für Versicherte mit niedrigen Löhnen 
erhöht und für die höher entlohnten Versicherten herabgesetzt 
werden. Dies ist in Österreich der Fall; dort beträgt das Kran- 
kengeld für die ersten 7 Lohnklassen 80 v. H. des Grundlohns, 
während es für die achte nur 74 v. H. und für die neunte und 
zehnte 66? /, v. H. beträgt. 
Familienfürsorge 
Die Krankenunterstützung trägt dem Familienstand durch 
Gewährung von Familienzuschüssen Rechnung. Seit langem 
haben die Versicherungsträger zahlreicher Länder von der Er- 
mächtigung Gebrauch gemacht, zu den Familienlasten beizutragen. 
Gewisse Gesetze schreiben das soziale Krankengeld zwingend vor. 
Das rumänische Gesetz setzt das auf 50 v. H. des Grundlohns 
für den Familienvater festgesetzte Krankengeld auf 35 v. H. 
des Grundlohns für die Kranken herab, die keine Familie haben. 
In gleicher Weise erhält in Chile der unverheiratete Versicherte, 
der für keine Familie zu sorgen hat, nur die Hälfte des nor- 
malen Satzes des Krankengeldes. In Estland, Lettland und 
Litauen wird das Krankengeld innerhalb der vom Gesetz be- 
zeichneten Grenzen festgesetzt, wobei dem Familienstand Rech-
	        
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