23
der Unterbetriebe und wegen Ermittelung der Selbstkosten der
Produkte.
3. Die Kenntnis der Art der laufenden Ausgaben, des Auf
wandes oder der Selbstkosten, ihre Gliederung und ihre Größe.
(Siehe Ia und b.)
4. Beteiligung der Unter betriebe, Werkstätten, Arbeitsstellen
usf. an diesen Kosten (vgl. I und II oben).
5. Kenntnis der Leistungen der sachlichen und persönlichen
Produktionsmittel, also der Arbeits- und Kraftmaschinen, der Be
triebsanlagen, der Arbeiter usf.
Aufgaben und Bedeutung der Selbstkostenermittelung.
§ 8. Die wesentlichste Aufgabe 1 ) der Selbst
kostenberechnung besteht in der Berechnung des Aufwandes
der technischen Arbeit an Stoff, Kraft und Zeit, Aveil diese Faktoren,
die Kosten des Produktionsprozesses und damit den Preis der Arbeit
bedingen. Damit ist die Notwendigkeit eines geordneten Selbst
kostenwesens bewiesen: Der technische Prozeß ist im einzelnen
und in seiner Gesamtheit auf seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen;
die wirtschaftlichen Aufwendungen für den Arbeitsprozeß muß der
Produzent kennen. Die Kostenberechnung ermöglicht es dem Unter
nehmer, Produktionswert vom Verkaufswert, die Selbstkosten vom
Reinertrag zu trennen, die Rentabilität der Unternehmung und ihrer
Teile zu bestimmen, den ganzen Betrieb auf seine Ordnungsmäßig
keit zu kontrollieren, die Wirtschaftlichkeit neuer Einrichtungen
zu ermitteln u. v. a.
Die wirtschaftliche Besserung des Produktionsprozesses, das
Sparen in technischer Beziehung, kann vielfach nur auf Grund
eines geordneten Kostenwesens herbeigeführt werden. Wenn der
Einkaufspreis des Rohstoffes nicht herabgedrückt werden kann, der
Verkaufspreis nicht zu erhöhen ist, wie soll der Unternehmer
Kenntnis erlangen, wo er sparen kann, wenn er sich über die
Angemessenheit der (Produktionskosten seines Betriebes keine Rechen
schaft geben kann. Nicht sparen an sich, sondern sparen am
richtigen Orte erhöht die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes tatsäch
lich. Die Selbstkostenberechnung beschränkt sich auf die zahlen
mäßige Wiedergabe des Aufwandes. Doch ist ohne weiteres klar,
daß gewisse Erscheinungen innerhalb des Betriebes sich aus den
Zahlenergebnissen der Kostenrechnung beurteilen lassen. Deshalb
darf man sich nicht damit begnügen, die Einzelerscheinungen nur
arithmetisch -zu erfassen: man muß versuchen, den Kausalzusammen-
^ ^‘) Vgl. Schmalenbach in der Zeitschr. für handelsw. Forschung, 3. Jahrg.