Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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auch  auf  die  Werkstatt  zurück,  wenn  dieser  klar  geworden  ist,  daß
man  sich  nicht  mit  der  einfachen  Feststellung 1  der  tatsächlichen
Kosten  begnügt,  sondern  diese  mit  den  als  wahrscheinlich  veranschlagten ­
  Aufwendungen  vergleicht.  Dadurch  werden  nicht  allein
Fehler  des  technischen  Personals  aufgedeckt  und  wird  erwiesen,
in  welcher  Werkstätte  schlecht,  teuer  oder  nicht  intensiv  gearbeitet
wird;  es  ist  auch  die  Möglichkeit  der  Herabsetzung  der  Herstellungs 1 -
kosten  und  der  annähernden  Bestimmung  des  Gewinnes  gegeben.
In  diesem  .Verfahren,  liegt  eine  gute,  nicht  zu  unterschätzende
Präventivmaßregel  gegen  unnütze  Mehrausgaben.
Für  jede  Nachkalkulation  ist  ein  Haupterfordernis,  daß  nach
Beendigung  der  Arbeit  die  Grundlagen  hierfür  übersichtlich  und
vollständig  dem  Konstruktionsbureau  vorliegen,  was  seinerseits  wieder
eine  gute  Organisation  der  Verrechnung  bedingt.
Preis  prüfungen.
Der  behördlichen  Preisprüfung  der  Angebote  wird
in  der  künftigen  Friedenswirtschaft  des  Deutschen  Reiches  eine
größere  Bedeutung  zukommen  als  vorher;  deshalb  mögen  einige
allgemeine  Bemerkungen  über  diesen  Gegenstand  eingeschoben
werden.  Die  Verschiedeinheit  der  Angebote  bei  privaten  und  öffentlichen ­
  Submissionen  ist  zunächst  auf  den  verschiedenen  Aufbau  der
Kostenberechnungen  zurückzuführen,  ist  also  methodologischer
Natur.  Will  eine  Behörde  die  Einzelheiten  der  eingereichten  Kostenberechnungen ­
  prüfend  vergleichen,  muß  sie  ein  einheitliches  Berechnungsschema, ­
  ein  Kalkulations-Skelett,  vorschreiben.
Die  erste  Grundlage  für  eine  richtige  Kostenvergleichung  und  Preisfestsetzung ­
  ist  ein  einheitliches  Schema.  Dann  erst  können  die
Gründe  für  die  Verschiedenheit  der  Angebote  untersucht  und  gewürdigt ­
  werden.  Die  Aufgaben  einer  behördlichen  Preisprüfung
erschöpfen  sich  nicht  mit  der  Bewilligung  eines  angemessenen
Preises;  sie  muß  synthesieren  und  analysieren.  Fehlen  die  Unter-.
lagen  für  die  Kostenberechnung  der  Angebote,  ist  eine  Synthese,
fehlen  Einzelheiten,  ist  nur  die  Summe  der  Kosten  für  das  Ganzfabrikat
  angegeben,  ist  eine  Analyse  der  Selbstkosten  unmöglich.
Die  Vereinheitlichung  des  Berechnungsschemas  um  Gleiches
mit  Gleichem  einander  gegenüberzustellen,  ist  für  eine  Preisprüfung
der  gedachten  Art  nicht  ausreichend.  Ohne  Kenntnis  des
Betriebes  des  anbietenden  Produzenten,  ohne  Rücksicht  auf  seine
produktionstechnischen  und  betriebswirtschaftlichen  Verhältnisse
muß  eine  Preisprüfung  und  -Vergleichung  mit  andern  Angeboten
und  Preisforderungen  zu  unberechtigten  Ergebnissen  führen.  Die
Vergabe  einer  Lieferung  an  den  Mindestbietenden,  unter  sonst  gleichen
Voraussetzungen  hinsichtlich  der  Güte  der  Fabrikate,  der  Lieferungs ­
            
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