Full text: Die deutsche Hausindustrie

§ 4* Wohnung, Ernährung und Gefundheit 
101 
der Atmungsorgane 630, auf Tuberkulofe allein 560, gegenüber 520 und 380 
bei allen Berliner Krankenkaffenmitgliedern. Im Meininger Oberland be 
trug das durchfchnittliche Lebensalter der im Alter von mehr als 20 Jahren 
verdorbenen Griffelmacher 45,7 Jahre, dagegen das der Holzarbeiter 55,2, der 
Beamten, Geiftlichen, Ärzte, Kaufleute 55 Jahre. Es erlagen an Tuberkulofe 
von je 100 verftorbenen Griffelmachern 64,20, von 100 Holzarbeitern dagegen 
50,64 und 100 Angehörigen der beffern Stände (Ärzte, Beamte ufw.) 26. 
Wir können daher unbedenklich dem Satze mehrerer Sozialhygieniker 
beiftimmen, dajz die Hausinduftrie allgemein, namentlich aber in gewiffen 
Induftriezweigen eine Hauptbrutftätte gefährlicher Volkskrankheiten bildet. 
Die Hausinduftrie dehnt aber ihre gefundheitfchädigenden Wirkungen 
noch auf weitere Kreife aus. Von der Übertragung anfteckender 
Krankheiten auf das konfumierende Publikum durch 
Heimarbeitsprodukte find noch ein paar Worte zu fagen. Die 
durch Produkte der Hausinduftrie in Frage kommenden anfteckenden Krank 
heiten find nach Prof. Sommerfeld Mafern, Scharlach, Diphtherie, Tuberkulofe, 
Influenza, Pocken, Typhus, Ruhr und Syphilis. Die Verunreinigung der Waren 
erfolgt entweder durch die Arbeiter und Arbeiterinnen felber oder die fonftigen 
Infaffen der Wohnung. Nur ausnahmsweife ftehen ja den Heimarbeitern 
befondere Arbeitsräume zur Verfügung; und felbft wo diefes zutrifft, ift der 
Arbeitsraum von dem Wohnraum niemals fo getrennt, dajz der Verkehr nicht 
durch beide Räume vermittelt wird, fo dajz der Anfteckungsftoff hin und her 
verfchleppt werden kann. — Die Erfahrung lehrt, dajz, wenn Heimarbeiter 
von einer anfteckenden Krankheit befallen werden, fie die Arbeit, fofern an 
gängig, bis zur Genefung ruhen Iaffen. Wird fie dem Auftraggeber zurück 
geliefert, fo läjzt fie diefer ohne weiteres von andern Arbeitern fertigftellen. 
Bricht in der Familie eines Heimarbeiters eine anfteckende Krankheit aus, 
fo findet darum keine Unterbrechung der Tätigkeit jtatt, um fo weniger, 
als durch den Krankheitsfall fich die wirtfchaftliche Lage der Familie noch 
verfchlechtert und die Notwendigkeit des Erwerbs um fo dringender wird. 
Die ungünftigen Raumverhältniffe und die Anfpannung aller Kräfte bedingen 
es, dajz die Säuberung und Reinhaltung der Wohnung nicht den hygienifchen 
Anfprüchen genügt, zumal nicht denen, die eine anfteckende Krankheit er- 
fordert. Ift es doch felbft in Privatwohnungen, fogar gröfzern, ungemein 
fchwierig, die Ver|chleppung von Krankheitskeimen ficher zu verhüten, da 
die Vorausfetzungen hierfür, die Ifolierung des Kranken und Ifolierung der 
pflegenden Perfonen, nur feiten vorhanden find bzw. nur feiten gewiffenhaft 
und fachkundig durchgeführt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.