§ 4* Wohnung, Ernährung und Gefundheit
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der Atmungsorgane 630, auf Tuberkulofe allein 560, gegenüber 520 und 380
bei allen Berliner Krankenkaffenmitgliedern. Im Meininger Oberland be
trug das durchfchnittliche Lebensalter der im Alter von mehr als 20 Jahren
verdorbenen Griffelmacher 45,7 Jahre, dagegen das der Holzarbeiter 55,2, der
Beamten, Geiftlichen, Ärzte, Kaufleute 55 Jahre. Es erlagen an Tuberkulofe
von je 100 verftorbenen Griffelmachern 64,20, von 100 Holzarbeitern dagegen
50,64 und 100 Angehörigen der beffern Stände (Ärzte, Beamte ufw.) 26.
Wir können daher unbedenklich dem Satze mehrerer Sozialhygieniker
beiftimmen, dajz die Hausinduftrie allgemein, namentlich aber in gewiffen
Induftriezweigen eine Hauptbrutftätte gefährlicher Volkskrankheiten bildet.
Die Hausinduftrie dehnt aber ihre gefundheitfchädigenden Wirkungen
noch auf weitere Kreife aus. Von der Übertragung anfteckender
Krankheiten auf das konfumierende Publikum durch
Heimarbeitsprodukte find noch ein paar Worte zu fagen. Die
durch Produkte der Hausinduftrie in Frage kommenden anfteckenden Krank
heiten find nach Prof. Sommerfeld Mafern, Scharlach, Diphtherie, Tuberkulofe,
Influenza, Pocken, Typhus, Ruhr und Syphilis. Die Verunreinigung der Waren
erfolgt entweder durch die Arbeiter und Arbeiterinnen felber oder die fonftigen
Infaffen der Wohnung. Nur ausnahmsweife ftehen ja den Heimarbeitern
befondere Arbeitsräume zur Verfügung; und felbft wo diefes zutrifft, ift der
Arbeitsraum von dem Wohnraum niemals fo getrennt, dajz der Verkehr nicht
durch beide Räume vermittelt wird, fo dajz der Anfteckungsftoff hin und her
verfchleppt werden kann. — Die Erfahrung lehrt, dajz, wenn Heimarbeiter
von einer anfteckenden Krankheit befallen werden, fie die Arbeit, fofern an
gängig, bis zur Genefung ruhen Iaffen. Wird fie dem Auftraggeber zurück
geliefert, fo läjzt fie diefer ohne weiteres von andern Arbeitern fertigftellen.
Bricht in der Familie eines Heimarbeiters eine anfteckende Krankheit aus,
fo findet darum keine Unterbrechung der Tätigkeit jtatt, um fo weniger,
als durch den Krankheitsfall fich die wirtfchaftliche Lage der Familie noch
verfchlechtert und die Notwendigkeit des Erwerbs um fo dringender wird.
Die ungünftigen Raumverhältniffe und die Anfpannung aller Kräfte bedingen
es, dajz die Säuberung und Reinhaltung der Wohnung nicht den hygienifchen
Anfprüchen genügt, zumal nicht denen, die eine anfteckende Krankheit er-
fordert. Ift es doch felbft in Privatwohnungen, fogar gröfzern, ungemein
fchwierig, die Ver|chleppung von Krankheitskeimen ficher zu verhüten, da
die Vorausfetzungen hierfür, die Ifolierung des Kranken und Ifolierung der
pflegenden Perfonen, nur feiten vorhanden find bzw. nur feiten gewiffenhaft
und fachkundig durchgeführt werden.