118 V. Kap.: Volkswirtfchaftliche und foziale Bedeutung der Hausinduftrie
einfacher Lebensfitten billiger arbeiten können. Und f o z i a I betrachtet,
ift es erft recht ein ungefundesVerhältnis, wenn der Unter
nehmer vorwiegend auf das Überangebot und die
H i I f I o f i g k e i t der Arbeiter fpekuliert, wenn ihn
kein anderes Intereffe an das Unternehmen bindet,
als die Billigkeit des Betriebs, oder beffer gefagt die Billigkeit
der Arbeitskräfte. Ein folches rein kaufmännifches Verhältnis dient keinem
fozialen Intereffe, und wenn es auch den fo gefürchteten Klaffenkampf nicht
anfacht oder fchürt, weil die Arbeitermaffen zu fchwach find, fich zum Kampfe
zu erheben, fo mehrt es doch das immer tiefer finkende Proletariat und läfzt
die Klaffengegenfätze fchärfer und fühlbarer werden. — Volkswirtschaftlich
wie fozial wäre es durchaus erwünfeht, wenn die billigen Arbeitskräfte nicht
mehr vorhanden wären und fo der Hausinduftrie der Boden entzogen würde.
Es wird aber ftets bei noch fo ftarker Tendenz nach Befeitigung der Haus-
induftrie, bei noch fo ftarker Beförderung des Übergangs von Haus
induftrie zur Fabrik eine grofze Zahl folcher geben, die einerfeits an ihr Heim
gebunden find und anderfeits notgedrungen nach Nebenerwerb fich umfehen.
Und damit kommen wir zur P r ü f u ng des dritten Grundes für
das Beftehen der Hausinduftrie. Sowohl den Nebenerwerb fuchenden Frauen
und Müttern, als den Winterarbeit fuchenden Bauernfamilien ift in vielen Fällen
durch eine Fabrik nicht geholfen, deren Arbeitsbedingungen fie fich nicht unter
werfen können. Da|z diefe fich mit gutem Grunde nach gewinnbringender Arbeit
im eignen Haufe, nach Heimarbeit umfehen, können wir verftehen. Bei ihnen
mufz es fich darum handeln, dafz fie zunächft folche Hausinduftrie treiben, die
ihrer fonftigen (Haupt-) Befchäftigung nicht widerfpricht; der Bauer darf z. B.
keine Hausinduftrie vornehmen, die grofze Gefchicklichkeit und Fertigkeit er-
fordert, und zu welcher die fchwere ländliche Arbeit ihn untauglich gemacht
hat. Vor allen Dingen aber müffen all diefe durch ihre Lebensverhältniffe
zur Hausinduftrie gewiffermafzen gedrängten Perfonen gefchützt werden vor
den der hausinduftriellen Befchäftigung anhaftenden Mijzftänden, gefchützt
werden befonders vor der Gefahr der Übervorteilung durch Verleger und
Zwifchenmeifter.
Die Zahl der exiftenzberechtigten und fomit reformbedürftigen Haus
induftriellen würde fich nach dem Gefagten wefentlich zu fammen fetzen aus
folchen, die einerfeits durch ihren Hauptberuf oder höhere Pflichten ans Haus
gefeffelt find, anderfeits nach gewerblicher Nebenarbeit mit Recht verlangen,
und für welche der Übergang zur Fabrik nicht ratfam erfcheint. In ihrem Inter
effe, dann aber auch im Intereffe aller derjenigen, die vorausfichtlich trotz