Full text : Die deutsche Hausindustrie

118  V.  Kap.:  Volkswirtfchaftliche  und  foziale  Bedeutung  der  Hausinduftrie

einfacher  Lebensfitten  billiger  arbeiten  können.  Und  f  o  z  i  a  I  betrachtet,
ift  es  erft  recht  ein  ungefundesVerhältnis,  wenn  der  Unternehmer ­
  vorwiegend  auf  das  Überangebot  und  die
H  i  I  f  I  o  f  i  g  k  e  i  t  der  Arbeiter  fpekuliert,  wenn  ihn
kein  anderes  Intereffe  an  das  Unternehmen  bindet,
als  die  Billigkeit  des  Betriebs,  oder  beffer  gefagt  die  Billigkeit
der  Arbeitskräfte.  Ein  folches  rein  kaufmännifches  Verhältnis  dient  keinem
fozialen  Intereffe,  und  wenn  es  auch  den  fo  gefürchteten  Klaffenkampf  nicht
anfacht  oder  fchürt,  weil  die  Arbeitermaffen  zu  fchwach  find,  fich  zum  Kampfe
zu  erheben,  fo  mehrt  es  doch  das  immer  tiefer  finkende  Proletariat  und  läfzt
die  Klaffengegenfätze  fchärfer  und  fühlbarer  werden.  —  Volkswirtschaftlich
wie  fozial  wäre  es  durchaus  erwünfeht,  wenn  die  billigen  Arbeitskräfte  nicht
mehr  vorhanden  wären  und  fo  der  Hausinduftrie  der  Boden  entzogen  würde.
Es  wird  aber  ftets  bei  noch  fo  ftarker  Tendenz  nach  Befeitigung  der  Hausinduftrie,
  bei  noch  fo  ftarker  Beförderung  des  Übergangs  von  Hausinduftrie ­
  zur  Fabrik  eine  grofze  Zahl  folcher  geben,  die  einerfeits  an  ihr  Heim
gebunden  find  und  anderfeits  notgedrungen  nach  Nebenerwerb  fich  umfehen.
Und  damit  kommen  wir  zur  P  r  ü  f  u  ng  des  dritten  Grundes  für
das  Beftehen  der  Hausinduftrie.  Sowohl  den  Nebenerwerb  fuchenden  Frauen
und  Müttern,  als  den  Winterarbeit  fuchenden  Bauernfamilien  ift  in  vielen  Fällen
durch  eine  Fabrik  nicht  geholfen,  deren  Arbeitsbedingungen  fie  fich  nicht  unterwerfen ­
  können.  Da|z  diefe  fich  mit  gutem  Grunde  nach  gewinnbringender  Arbeit
im  eignen  Haufe,  nach  Heimarbeit  umfehen,  können  wir  verftehen.  Bei  ihnen
mufz  es  fich  darum  handeln,  dafz  fie  zunächft  folche  Hausinduftrie  treiben,  die
ihrer  fonftigen  (Haupt-)  Befchäftigung  nicht  widerfpricht;  der  Bauer  darf  z.  B.
keine  Hausinduftrie  vornehmen,  die  grofze  Gefchicklichkeit  und  Fertigkeit  erfordert,
  und  zu  welcher  die  fchwere  ländliche  Arbeit  ihn  untauglich  gemacht
hat.  Vor  allen  Dingen  aber  müffen  all  diefe  durch  ihre  Lebensverhältniffe
zur  Hausinduftrie  gewiffermafzen  gedrängten  Perfonen  gefchützt  werden  vor
den  der  hausinduftriellen  Befchäftigung  anhaftenden  Mijzftänden,  gefchützt
werden  befonders  vor  der  Gefahr  der  Übervorteilung  durch  Verleger  und
Zwifchenmeifter.
Die  Zahl  der  exiftenzberechtigten  und  fomit  reformbedürftigen  Hausinduftriellen ­
  würde  fich  nach  dem  Gefagten  wefentlich  zu  fammen  fetzen  aus
folchen,  die  einerfeits  durch  ihren  Hauptberuf  oder  höhere  Pflichten  ans  Haus
gefeffelt  find,  anderfeits  nach  gewerblicher  Nebenarbeit  mit  Recht  verlangen,
und  für  welche  der  Übergang  zur  Fabrik  nicht  ratfam  erfcheint.  In  ihrem  Intereffe, ­
  dann  aber  auch  im  Intereffe  aller  derjenigen,  die  vorausfichtlich  trotz
            
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