Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  I.  Staat  und  Heimarbeit

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Sechftes  Kapitel
Staatshilfe
§  1.  Staat  und  Heimarbeit
Die  Heimarbeit  ift  fchon  einmal  in  hohem  Grade  Gegenftand  ftaatlicher
Regelung  gewefen.  x )  Als  die  Hausinduftrie  fich  allmählich  aus  dem  Handwerk
entwickelt  hatte,  organifierten  fich  mancherorts  die  verlegten  Arbeiter  nach
Art  der  alten  Zünfte,  um  fich  einen  Teil  der  alten  Selbftändigkeit  zu  wahren.
Aber  auch  die  Verleger  einigten  fich,  nicht  fo  fehr  zu  einem  Gegendruck,  als
zur  Regelung  der  Konkurrenz  nach  Art  der  heutigen  Kartelle.  Ja  wir  finden
Verleger  und  Heimarbeiter  in  einheitlichen  Korporationen  zufammengefchloffen,
  in  denen  fozialpolitifche  Verföhnungstendenzen  obwalten.  So
war  es  in  Lyon,  Solingen  und  anderwärts.  Die  Landesregierungen  hatten  natürlich ­
  Urfache,  diefe  Korporationsbildungen  zu  fördern  und  durch  befondere
Ordnungen  das  Gewerbe  in  die  rechte  Bahn  zu  weifen:  von  1500  bis  1800  entftanden
  die  zahlreichen  ftaatlichen  Reglements  für  die  Hausinduftrie,  häufig
nach  langen  Verhandlungen  mit  Verlegern  und  Heimarbeitern  und  auf  Grund
ihrer  Vereinbarungen.  Sie  fuchten  eine  gute  Produktion  einheitlicher  Waren
zu  garantieren,  den  Verleger  vor  Veruntreuung,  den  Heimarbeiter  vor  Übervorteilung ­
  und  Ausbeutung  zu  fchützen.  Viele  der  Reglements  haben  fegensreich
  gewirkt,  insbefondere  zum  Wohle  der  Heimarbeiter.  Die  traurigen  Zeiten
für  diefe  begannen  erft  nach  Aufhebung  der  Reglements  im  19.  Jahrhundert.
ln  neuerer  Zeit  ift  die  Heimarbeit  in  keinem  Lande  durch  ftaatliches  Eingreifen ­
  arg  beläftigt  worden.  Während  man  in  den  letzten  Jahrzehnten  des
verfloffenen  Jahrhunderts  mit  größtem  Eifer  die  gröbften  Mifzftände  in  der
Fabrik  durch  Gefetze  zu  befeitigen  beftrebt  war,  blieb  bei  diefem  Reformwerk
die  Heimarbeit  fürs  erfte  unbeachtet.  Nur  wenn  die  Arbeiterfchutzgefetze
neue  Scharen  aus  der  Fabrik  in  die  ungefchützte  Heimarbeit  trieben,  wie  in
Deutfchland,  oder  wenn  die  gefundheitlichen  Gemeinfchäden  der  Heimarbeit
l )  G.  S  c  h  m  o  i  I  e  r,  Die  Hausinduftrie  und  ihre  ältern  Reglements,  in  Schmoilers
Jahrbuch  1897:  d  e  r  f  e  1  b  e,  Grundriß  der  allgemeinen  Volkswirtfchäftslehre  I 3 ,
485  ff.
            
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