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VI. Kap.: Staatshilfe
vertrag fein. Aber es liegen Gründe genug vor, den aus einem Heimarbeits
vertrag ftammenden Entgelt ebenfo gegen Befchlagnahme zu fchützen wie den
Lohn eines gewerblichen Arbeiters. Und fo findet denn auch jetzt felbft da,
wo der Heimarbeitsvertrag als Werkvertrag angefehen wird, das Lohnbefchiag-
nahmegefetz Anwendung.
Eine gründliche und für gewiffe Hausarbeitszweige einzig erfolgreiche Löfung
der Lohnfrage verfprechen [ich die ineiften Sozialpolitiker von einer ftaatlichen Lohn-
feftfetzung, wie fie in Auftralien und England mit Erfolg durchgeführt ift. Aus diefer
Anfchauung heraus waren auch in der Kommiffion des hausarbeitgefetzes mehrere
Anträge geftellt. Während die Sozialdemokraten einen wegen übertriebener Forde-
rungen unannehmbaren Antrag einreichten, forderte das Zentrum in der Kommiffion
für den Bundesrat die Vollmacht, paritätifch zufammengefetzte Lohnämter cinzu-
richten mit der Aufgabe, für folche Elendsinduftrien, die auffällig niedrige Löhne
zahlen, Mindeftlühne aufzuftellen; diefe follten dann durch die Landesbehörden oder
den Bundesrat als rechtsverbindlich für die Unternehmer erklärt werden. Die Re
gierung verhielt fich demgegenüber durchaus ablehnend: der Staat dürfe — fo hieß
es — prinzipiell fich in die Lohnabmachungen einzelner nicht einmifchen ; außer
dem werde den Behörden eine unerfüllbare Aufgabe geftellt. Der Antrag fiel in der
zweiten Lefung der Kommiffion, und die Kommiffionsbefchlüffe kamen, ohne die
Lohnämter zu enthalten, vor das Plenum. Da fich herausftellte, daß hier keine
Mehrheit für Lohnämter vorhanden war, fo wurde kein diesbezüglicher Antrag mehr
geftellt, fondern die bürgerlichen Parteien verständigten fich mit der Regierung dahin,
Fachausfchüffe in das Oefetz aufzunehmen, weiche einen Erfatz für die
Lohnämter bilden follten.
Die Fachausfchüffe (§ 18 ff) übernehmen nun zunächft die Auf
gaben der fchon längft für die ganze Induftrie geplanten, aber leider noch
nicht zum Gefetz gewordenen Arbeitskammern: Stellung von Anträgen,
Erstattung von Gutachten, Anregung von Veranlagungen und Maßnahmen
zwecks Hebung der wirt|chaftlichen Lage der Hausarbeiter. So find die Arbeits
kammern wenigftens für die Hausarbeit da, und es ift wohl lediglich eine Frage
der richtigen Be Setzung, eine Perfonenfrage, ob fie Segensreich wirken werden.
Außerdem fällt den Fachausfchüffen eine Reihe von Aufgaben der
L o h n ä m t e r zu: fie follen auf Erfuchen der Staats- und Gemeindebehörden
in geeigneter Weife, insbefondere durch Vernehmung beteiligter Gewerbe
treibender und Hausarbeiter fowie von Auskunftsperfonen die Höhe des von
den Hausarbeitern tatfächlich erzielten Arbeitsverdienstes ermitteln, deffen
Angemeffenheit begutachten, Vorfchläge für die Vereinbarung angemeffener
Entgelte machen, den Abfchluß von Lohnabkommen oder Tarifverträgen
fördern. Wenn die Fachausfchüffe in Zukunft eine einwandfreie, durchfichtige
Lohnftatiftik bieten, auf der fich berechtigte Forderungen aufbauen laffen,