Full text : Die deutsche Hausindustrie

162

VI.  Kap.:  Staatshilfe

Das  Hausarbeitgefetz,  die  er  ft  malige  einheitliche,  zufammenfaffende
Regelung  der  Hausarbeit  in  Deutfchland,  enthält  eine  Reihe  Beftimmungen,
die  bei  forgfältiger  und  vernünftiger  Handhabung  vielen  Armen  ihre  Lage
erleichtern  können.  Das  Gefetz  ift  doch  ein  befferes  Heilmittel,  als  weijze  Salbe
es  zu  fein  pflegt,  mit  der  es  Friedrich  Naumann  im  Reichstage  verglich.  Es
ift  auch  nicht  richtig,  was  das  Korrefpondenzblatt  der  Generalkommiffion
der  Gewerkfchaften  Deutfchlands  (6.  Januar  1912)  fchrieb,  dajz  das  Gefetz
„den  Heimarbeitern  eine  Reihe  von  Verpflichtungen  und  fozialpolitifchen  Laften
auferlegt,  ihnen  aber  die  Sicherung  gegen  den  Lohnwucher  der  Unternehmer
verfagt“.  Zwar  iä(zt  das  Gefetz  den  fehnlichften  Wunfch  der  Heimarbeiter,
rechtsverbindliche  Lohnfeftfetzungen,  unerfüllt.  Aber  was  es  an  pofitivem
Gehalt  bringt,  ftellt  einen  wirklichen  Fortfehritt  dar.  Ein  Fortfehritt
von  ganz  prinzipieller  Bedeutung  ift  es,  dajz  das  Gefetz  nun  auch  Familienbetriebe ­
  der  Heimarbeit  in  feinen  Geltungsbereich  einbezieht.
Bei  aller  Würdigung  der  ethifchen  Gründe,  welche  die  fozialpolitifche  Gefetzgebung
  lange  Zeit  an  der  Schwelle  der  Familie  Halt  machen  Iie|zen,  mujzte  doch
jetzt,  angefichts  der  Tatfache,  dajzgerade  in  den  Familien  Heimarbeit  und  Heimarbeitselend ­
  fich  immer  mehr  anhäufte,  mit  dem  bisherigen  Grundfatzegebrochen
werden.  Eine  Gefctzgebung,  die  noch  länger  Familienbetriebe  ausnahm,
hätte  die  Heimarbeit  aus  den  gefetzlich  regulierten  Gebieten  in  die  Familien
hineingetricben  und  hätte  hier  das  Heimarbeitselend  geradezu  gezüchtet.
Was  fonft  im  Gefetze  beftimmt  ift:  Regiftrierpflicht,  Unterteilung  unter  die
Gewerbeaufficht,  hygienifche  Vorfchriften  im  Intereffe  der  Arbeiter  und  der
Gefamtheit,  Publizierung  der  Löhne,  Lohnbücher  —  das  alles  gehörte  feit
Jahren  zu  den  programmatifchen  Zielpunkten  der  Heimarbeiterbewegung.
Das  find  auch  wichtige  Forderungen  angefehener  fozialer  Vereinigungen
und  Kongreffe:  des  Gewerkvereins  der  Heimarbeiterinnen  Deutfchlands,
der  Gefelifchaft  für  Soziale  Reform,  des  Ständigen  Ausfchuffes  zur  Förderung
der  Arbeiterintereffen,  der  Internationalen  Vereinigung  für  gefetzlichen  Arbeiterfchutz.
  Von  der  gefetzlichen  Verwirklichung  diefer  Forderungen  darf
man  fich  daher  immerhin  etwas  verfprechen.
Ein  befonderer  Vorzug  des  Gefetzes  befteht  auch  darin,  dajz  es  ein
Rahmenge  fetz  darftellt.  Es  gibt  die  Richtlinien  an,  auf  deren  Grund
die  Beftimmungen  für  die  einzelnen  Hausinduftrien  nach  und  nach  erftehen
follen.  Es  gibt  den  ausführenden  Behörden  Vollmachten,  die  fie  nach  forgfältiger
Unterfuchung  in  verfchiedener  Form  und  in  verfchiedenem  Mafze  anwenden
follen.  Damit  ift  eine  Schablonifierung  verhütet,  die  gerade  auf  dem  weitverzweigten ­
  Hausinduftriegebiete,  das  die  allerverfchiedenften  wirtfchaftlichen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.