Full text: Die deutsche Hausindustrie

162 
VI. Kap.: Staatshilfe 
Das Hausarbeitgefetz, die er ft malige einheitliche, zufammenfaffende 
Regelung der Hausarbeit in Deutfchland, enthält eine Reihe Beftimmungen, 
die bei forgfältiger und vernünftiger Handhabung vielen Armen ihre Lage 
erleichtern können. Das Gefetz ift doch ein befferes Heilmittel, als weijze Salbe 
es zu fein pflegt, mit der es Friedrich Naumann im Reichstage verglich. Es 
ift auch nicht richtig, was das Korrefpondenzblatt der Generalkommiffion 
der Gewerkfchaften Deutfchlands (6. Januar 1912) fchrieb, dajz das Gefetz 
„den Heimarbeitern eine Reihe von Verpflichtungen und fozialpolitifchen Laften 
auferlegt, ihnen aber die Sicherung gegen den Lohnwucher der Unternehmer 
verfagt“. Zwar iä(zt das Gefetz den fehnlichften Wunfch der Heimarbeiter, 
rechtsverbindliche Lohnfeftfetzungen, unerfüllt. Aber was es an pofitivem 
Gehalt bringt, ftellt einen wirklichen Fortfehritt dar. Ein Fortfehritt 
von ganz prinzipieller Bedeutung ift es, dajz das Gefetz nun auch Familien 
betriebe der Heimarbeit in feinen Geltungsbereich einbezieht. 
Bei aller Würdigung der ethifchen Gründe, welche die fozialpolitifche Gefetz- 
gebung lange Zeit an der Schwelle der Familie Halt machen Iie|zen, mujzte doch 
jetzt, angefichts der Tatfache, dajzgerade in den Familien Heimarbeit und Heim 
arbeitselend fich immer mehr anhäufte, mit dem bisherigen Grundfatzegebrochen 
werden. Eine Gefctzgebung, die noch länger Familienbetriebe ausnahm, 
hätte die Heimarbeit aus den gefetzlich regulierten Gebieten in die Familien 
hineingetricben und hätte hier das Heimarbeitselend geradezu gezüchtet. 
Was fonft im Gefetze beftimmt ift: Regiftrierpflicht, Unterteilung unter die 
Gewerbeaufficht, hygienifche Vorfchriften im Intereffe der Arbeiter und der 
Gefamtheit, Publizierung der Löhne, Lohnbücher — das alles gehörte feit 
Jahren zu den programmatifchen Zielpunkten der Heimarbeiterbewegung. 
Das find auch wichtige Forderungen angefehener fozialer Vereinigungen 
und Kongreffe: des Gewerkvereins der Heimarbeiterinnen Deutfchlands, 
der Gefelifchaft für Soziale Reform, des Ständigen Ausfchuffes zur Förderung 
der Arbeiterintereffen, der Internationalen Vereinigung für gefetzlichen Ar- 
beiterfchutz. Von der gefetzlichen Verwirklichung diefer Forderungen darf 
man fich daher immerhin etwas verfprechen. 
Ein befonderer Vorzug des Gefetzes befteht auch darin, dajz es ein 
Rahmenge fetz darftellt. Es gibt die Richtlinien an, auf deren Grund 
die Beftimmungen für die einzelnen Hausinduftrien nach und nach erftehen 
follen. Es gibt den ausführenden Behörden Vollmachten, die fie nach forgfältiger 
Unterfuchung in verfchiedener Form und in verfchiedenem Mafze anwenden 
follen. Damit ift eine Schablonifierung verhütet, die gerade auf dem weit 
verzweigten Hausinduftriegebiete, das die allerverfchiedenften wirtfchaftlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.