§ 4- Lohnämter
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nähme ab. x ) Er ift der Anficht, daß die untüchtigen Arbeiter bei dem Syftem
der Bewilligungen immer noch höhere Löhne bekommen, als fie ohne die
Exiftenz eines Mindeftlohns bekämen. Ihm fei nicht ein einziger Fall bekannt,
wo ein alter, langfamer oder gebrechlicher Arbeiter infolge der Lohnamts,
entfcheide keine Arbeit gefunden habe.
Diefe Ausführungen mögen genügen, um die viktorianifche Lohngefetz-
gebung in ihren Grundzügen kennen zu lernen. Durchführung und Erfolge
wird man aber erft richtig verftehen, wenn man auch die wirtfchaft-
liehe und handelspolitifche Unterlage einigermaßen kennt,
auf der die Gefetzgebung entftanden ift und Leben gewonnen hat.
Viktoria hat einen Flächeninhalt von 87 884 Quadratmeilen und zählt
(1909) 1 248 095 Einwohner. Auf die Quadratmeile kommen 14,46 Perfonen,
während in Deutfchland auf einer Quadratmeile durchfchnittlich 290,46 Per
fonen wohnen. Wie im ganzen auftralifchen Staatenbund bildet auch in
Viktoria die Urproduktion den weitaus wichtigften und umfangreichften
Erwerbszweig. Viehzucht, vor allem Schafzucht, Getreidebau, Obft- und
Weinbau ernähren einen großen Teil der Bevölkerung. Auch der Bergbau
ift von Bedeutung. Gold-, Silber- und Kupferminen liefern reichen Gewinn.
Der Urproduktion fteht in Auftralien ein langfam fich entwickelndes
Gewerbe zur Seite, das in Viktoria verhältnismäßig noch am weiteften voran-
gefchritten ift. 1906 gab es hier 4360 gewerbliche Betriebe mit 85 229 Ar
beitern. Die allermeiftcn Gewerbe find mit der wirtfchaftlichen Exiftenz des
eignen Landes verbunden, es find notwendige Gewerbe, die die Urprodukte
des Landes für die hcimifchc Bevölkerung verarbeiten. Mit verfchwindenden
Ziffern ftehen daneben die Riefen echter Induftrieftaaten: Eifen- und
Tcxtilinduftrie.
Der Export bcfchränkt fich vorwiegend auf die Landprodukte: Gold,
Wolle, Vieh, Leder, Zucker, Tee, gefrorenes Fleifch. Das einzige induftrielle
Erzeugnis, das in größerm Maße exportiert wird, ift fertige Konfektionsware.
Der Import ift ebenfalls unbedeutend; hohe Zollfchranken ftehen einer Maffen-
cinfuhr entgegen. Viktoria bekannte fich ftets zum Schutzzollfyftem, feitdem
überhaupt die auftralifchen Kolonien felbftändige Handelspolitik treiben
durften. Dann kam 1901 der Zufammenfchluß der auftralifchen Staaten zum
Common Wealth of Australia. Die Zollfchranken gegenüber den einzelnen
Gliedern des Bundes fielen, der lnlandsmarkt wurde erweitert und verftärkt.
Gegenüber dem Ausland aber wurden von dem gefamten Bunde um fo
höhere Schranken errichtet. Bei jeder Revifion des gemeinfamen Zolltarifs
Q Boehringera. a. O. S66.
Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie
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