Full text: Die deutsche Hausindustrie

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VI. Kap.: Staatshilie 
ift feitdem der Schutzzoll noch verfchärft. Heute bafiert das auftralifche 
Zollwefen auf dem Tarif vom 3. Juni 1908, der die Zölle für alle wichtigem 
Industriezweige ganz bedeutend, teilweife um das Dreifache und Fünffache 
erhöht hat. 
Diefe Tatfachen muß man vor Augen halten, wenn man die verhältnis 
mäßig glatte und erfolgreiche Durchführung der Lohnregelung in Viktoria 
verftehen will. Man darf fie vor allem nicht vergeffen, wenn die Frage 
der Übertragbarkeit diefes Syftems auf andere Länder beantwortet werden foll. 
Das Syftem in feiner Totalität übertragen wollen, wäre allem Anfchein nach 
verkehrt. In einem Lande, wo Millionen von Induftriearbeitern leben, wo 
die lnduftrie mit hohen Export- und Importziffern zu rechnen hat und für 
jede Schwankung auf dem Weltmarkt überaus empfindlich ift, wo eine ver 
stärkte ausländifche Konkurrenz wie eine todbringende Gefahr zu fürchten 
ift, darf die Staatsregierung nicht fo tief einfehneidende gefetzgeberifche 
Maßnahmen treffen, welche die Konkurrenzfähigkeit eines Gewerbes außer- 
ordentlich ftark, und zwar dauernd beeinfluffen; fie muß die Regelung dem 
fich leichter anpaffenden freien Vertragsfyftcm im allgemeinen überlaffen. 
Nur wo außerordentliche Mißftände fich herausftellen, wie in den Elends- 
induftrien der Heimarbeit, hat der Staat das Recht und die Pflicht, mit |tarker 
Hand einzugreifen. Viktoria aber hat durch fein Vorgehen gezeigt, daß dies 
unter Überwindung aller befürchteten Schwierigkeiten möglich ift und daß 
die Staatliche Lohnregelung gerade auf dem Gebiete der Heimarbeit die augen- 
fcheinlichften Erfolge erzielt hat. 
Durch das viktorianifche Beifpiel angefpornt, haben auch Südauftralien, 
Queensland und Neufüdwales die Lohnämter eingeführt, durchweg mit den- 
felben günftigen Refultaten. 
Das mit den Lohnämtern Viktorias zeitlich parallel fich entwickelnde 
Einigungs - und Schiedswefen in Neufeeland kommt für 
eine Lohnregelung der Heimarbeit faft gar nicht in Betracht. Die neufee- 
ländifche Gefetzgebung hatte es auch nie auf eine Befeitigung des Schwitz - 
fyftems, das hier ebenfo wie die Heimarbeit ganz unbekannt war, abgefehen, 
fondern auf eine Aufhebung der verheerenden Streiks und Aus Sperrungen, 
die fie allerdings auch durcü Feftlegung von Mindeftlöhnen zu erreichen 
fucht. Einigungs- und Schiedsamt ftützen fich zudem hinfichtlich ihrer 
Zufammenfetzung und ihrer Wirkfamkeit auf ausgedehnte Arbeitgeber- und 
Arbeiterorganisationen und dürften fich auch aus diefem Grunde für eine 
Heimarbeitregelung wenig eignen. 
Das Lohnregelungsfyftem in Viktoria ftrahlte feine Wirkungen aus bis
	        
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