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VI. Kap.: Staatshilfe
und des Wechfels der Mode als unmöglich prophezeit war, erwies fich nicht
fchwieriger als die Tarifierung der Löhne feitens der Berufsorganifationen.
Eine fehr erfreuliche Wirkung der Lohnamtstätigkeit ift die Stärkung
und Neubelebung der Organifationen. Die Inftanzen zum
Verhandeln find gefchaffen, und fie find verpflichtet, ein Ergebnis herbeizuführen.
„Nun gilt es, dies Ergebnis durch fachkundige Vertretung möglichft
zugunften der Arbeiterfchaft zu beeinfluffen. Das kann nur die Berufsvereinigung,
die Wünfche zu formulieren und einen einheitlichen Willen
zur Geltung zu bringen wei|z. So drängt fich wieder alles zur Gewerkfchaft
hin, und fie bekommt das Gewicht der Maffe, das ihr bisher fehlte.“*)
Auffallend ftark ift der Fortfehritt der Heimarbeitergewerkfchaften in
Creadley, Heath und Nottingham.
England bildete die Brücke, um die viktorianifchen Gefetzideen zu den
Ländern des europäifchen Kontinents herüberzuleiten, ln Frankreich und
Öfterreich hat die Regierung den Plan einer gefetzlichen Lohnregulierung in
der Hausinduftrie vorgelegt, in Deutfchland haben die ftärkften parlamentarifchen
Parteien fich für eine folche eingefetzt.
Der franzöfifche Regierungsentwurf geht zurück auf
einen Antrag des Grafen de Mun, der bereits feit langem die Durchführung
eines dem viktorianifchen ähnlichen Gefetzes forderte. * 2 ) Der jetzt vorliegende
Regierungsentwurf vom 10. Januar 1910 befagt, dajz die Arbeitskammern
für Stoffweberei, Stickerei, Wäfche-, Kleider-, Hüte-, Schuh- und Kunftblumenkonfektion
durch die Regierung als Lohnämter konftituiert werden
können, die jedoch nur für Heimarbeit gelten. Ihre wefentliche Beftimmung
ift, Zeit- und Stücklöhne feftzufetzen, infoweit die Heimarbeitslöhne tiefer
ftehen als die Löhne der ungelernten Arbeiter im Bezirke. Die Lohnliften
werden aufgeftellt mit Zweidrittelmehrheit der Unternehmer- und Arbeiterdelegierten.
Der Arbeitsbeirat hat den Geltungsbereich des Gefetzes auf
weibliche Heimarbeiter befchränkt.
Die öfterreichifche Regierung greift in einer fehr umfangreichen
Gefetzesvorlage das Heimarbeitproblem in der Kleider-, Schuh- und
Wäfchewarenerzeugung an. Was uns hier intereffiert, ift die projektierte
Neubildung von Heimarbeitskommiffionen, die aus Vertretern der Unternehmer,
der Stückmeifter, der Werkftattgehilfen und Heimarbeiter fich zufammenfetzen.
„Die Heimarbeitskommiffion kann mit Rechtsverbindlich-*)
„Soziale Praxis“ XX 231. Vgl. auch „Die Heimarbeiterin“ Oktobernummer
1913.
2 ) Vgl. Le minimum salaire dans l’industrie ä domicile, herausgegeben von der
Association nationale (ranQaise pour la protection legale des travailleurs. Paris 1912.