Full text : Die deutsche Hausindustrie

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VI.  Kap.:  Staatshilfe

und  des  Wechfels  der  Mode  als  unmöglich  prophezeit  war,  erwies  fich  nicht
fchwieriger  als  die  Tarifierung  der  Löhne  feitens  der  Berufsorganifationen.
Eine  fehr  erfreuliche  Wirkung  der  Lohnamtstätigkeit  ift  die  Stärkung
und  Neubelebung  der  Organifationen.  Die  Inftanzen  zum
Verhandeln  find  gefchaffen,  und  fie  find  verpflichtet,  ein  Ergebnis  herbeizuführen. ­
  „Nun  gilt  es,  dies  Ergebnis  durch  fachkundige  Vertretung  möglichft
zugunften  der  Arbeiterfchaft  zu  beeinfluffen.  Das  kann  nur  die  Berufsvereinigung, ­
  die  Wünfche  zu  formulieren  und  einen  einheitlichen  Willen
zur  Geltung  zu  bringen  wei|z.  So  drängt  fich  wieder  alles  zur  Gewerkfchaft
hin,  und  fie  bekommt  das  Gewicht  der  Maffe,  das  ihr  bisher  fehlte.“*)
Auffallend  ftark  ift  der  Fortfehritt  der  Heimarbeitergewerkfchaften  in
Creadley,  Heath  und  Nottingham.
England  bildete  die  Brücke,  um  die  viktorianifchen  Gefetzideen  zu  den
Ländern  des  europäifchen  Kontinents  herüberzuleiten,  ln  Frankreich  und
Öfterreich  hat  die  Regierung  den  Plan  einer  gefetzlichen  Lohnregulierung  in
der  Hausinduftrie  vorgelegt,  in  Deutfchland  haben  die  ftärkften  parlamentarifchen
  Parteien  fich  für  eine  folche  eingefetzt.
Der  franzöfifche  Regierungsentwurf  geht  zurück  auf
einen  Antrag  des  Grafen  de  Mun,  der  bereits  feit  langem  die  Durchführung
eines  dem  viktorianifchen  ähnlichen  Gefetzes  forderte.  *  2 )  Der  jetzt  vorliegende
Regierungsentwurf  vom  10.  Januar  1910  befagt,  dajz  die  Arbeitskammern
für  Stoffweberei,  Stickerei,  Wäfche-,  Kleider-,  Hüte-,  Schuh-  und  Kunftblumenkonfektion
  durch  die  Regierung  als  Lohnämter  konftituiert  werden
können,  die  jedoch  nur  für  Heimarbeit  gelten.  Ihre  wefentliche  Beftimmung
ift,  Zeit-  und  Stücklöhne  feftzufetzen,  infoweit  die  Heimarbeitslöhne  tiefer
ftehen  als  die  Löhne  der  ungelernten  Arbeiter  im  Bezirke.  Die  Lohnliften
werden  aufgeftellt  mit  Zweidrittelmehrheit  der  Unternehmer-  und  Arbeiterdelegierten. ­
  Der  Arbeitsbeirat  hat  den  Geltungsbereich  des  Gefetzes  auf
weibliche  Heimarbeiter  befchränkt.
Die  öfterreichifche  Regierung  greift  in  einer  fehr  umfangreichen ­
  Gefetzesvorlage  das  Heimarbeitproblem  in  der  Kleider-,  Schuh-  und
Wäfchewarenerzeugung  an.  Was  uns  hier  intereffiert,  ift  die  projektierte
Neubildung  von  Heimarbeitskommiffionen,  die  aus  Vertretern  der  Unternehmer, ­
  der  Stückmeifter,  der  Werkftattgehilfen  und  Heimarbeiter  fich  zufammenfetzen.
  „Die  Heimarbeitskommiffion  kann  mit  Rechtsverbindlich-*)
  „Soziale  Praxis“  XX  231.  Vgl.  auch  „Die  Heimarbeiterin“  Oktobernummer ­
  1913.
2 )  Vgl.  Le  minimum  salaire  dans  l’industrie  ä  domicile,  herausgegeben  von  der
Association  nationale  (ranQaise  pour  la  protection  legale  des  travailleurs.  Paris  1912.
            
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