Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  4-  Lohnämter

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läßt,  ift  darum  von  Lohnämtern  in  der  Hausinduftrie  nicht  zu  fürchten.  Sie
find  als  Notftandsmaßnahmen  gedacht  und  follen  folche  bleiben.  Der  Charakter
einer  Notftandsmaßnahme  und  Hilfsaktion  ift  dadurch  im  Kommiffionsantrag
  gewahrt,  daß  er  das  Eingreifen  der  ftaatlichen  Behörden  einfchränkt
auf  folche  Gewerbezweige,  in  denen  Hausarbeiter  in  großer  Zahl  zu  außergewöhnlich ­
  niedrigen  Löhnen  befchäftigt  werden,  alfo  auf  die  Elendsinduftrien,
daß  er  ferner  den  Staat  nicht  unmittelbar  in  die  Lohngeftaltung  eingreifen
läßt,  fondern  ihm  nur  die  Vollmacht  gibt,  Minimallohnfätzen,  die  von  Vertretern ­
  der  Arbeitgeber  und  Arbeiter  aufgeßeilt  find,  Rechtsverbindlichkeit
zu  verleihen.
Bedenken  mehr  praktifcher  Natur  werden  hergeleitet  aus  den
vorausfichtlichen  Wirkungen,  die  eine  Mindeftlohnfcftfctzung  auf  die  vermiedenen, ­
  in  Wirklichkeit  am  Heimarbeitsproblem  beteiligten  Perfonengruppen
  ausüben  würden.  Zunächft  würden  die  Konfumenten  fich  beklagen
über  Verteuerung  der  Produkte.  Abgefehen  davon,  daß  es  häufig  recht
zahlungsfähige  Käufer  find,  die  wirklich  fühlbare  Verteuerungen  gut  ertragen
könnten,  würde  tatfächlich  die  Erhöhung  der  Preife  in  gar  keinem  Verhältnis ­
  ftehen  zu  einer  Erhöhung  des  Arbeitslohnes  und  würde  in  vielen  Fällen
kaum  zu  bemerken  fein.  Der  Katalog  einer  Heimarbeitausftellung  zeigt  uns
das  auf  jeder  Seite,  wo  Arbeitslohn  und  Verkaufspreis  der  in  der  Heimarbeit
hergeftellten  Ware  nebeneinander  gefteilt  find.  In  der  Berliner  Ausftellung
war  ein  fogenannter  Phantafiekragen  zu  fehen,  bei  dem  der  Arbeitslohn  pro
Stunde  7 1 /a  Pf.  betrug,  die  erforderliche  Arbeitszeit  2%  Stunden,  und  der
Ladenpreis  5  M. 1 )  Der  Stücklohn  belief  fich  alfo  auf  19  Pf.  Würde  diefer
Lohn  um  das  Doppelte  erhöht,  fo  betrüge  der  Ladenpreis  ftatt  5  M.  jetzt  5,20  M.
Die  Käuferin  des  Kragens  würde  einen  folchen  Preisauffchlag  kaum  fühlen,
während  die  herftellende  Heimarbeiterin,  die  zchnftündige  Arbeitszeit  im
Tage  angibt,  jetzt  1,50  M.  ftatt  75  Pf.  täglich  verdiente.  —  Ein  anderes
Beifpiel:  1  2 )  Eine  Heimarbeiterin  in  Stettin  erhält  als  Arbeitslohn  für  eine
Hofe  32  Pf.,  da  fie  2  Stunden  darauf  verwendet,  beträgt  der  Reinverdienft
pro  Stunde  16  Pf.  Die  Hofe  wird  im  Detailverkauf  bezahlt  mit  10  M.  Eine
Lohnerhöhung  um  50  Prozent  bedeutete  für  die  Heimarbeiterin  einen  Stundenlohn ­
  von  24  Pf.  (ftatt  bisher  16  Pf.),  und  die  Hofe  würde  fich  von  10  M.  auf
10,16  M.  verteuern  !
Im  ganzen  läßt  fich  hinfichtlich  der  Einwirkung  einer  Lohnerhöhung
auf  Detailpreis  und  Konfum  fagen: 3 )  Je  geringer  der  Anteil  des  Lohnes
1 )  H  e  i  |z  und  Koppel,  Deutfche  Meimarbeitausftellung,  Berlin  1906,  182.
2 )  Deutfche  Heimarbeitausftellung  186.
a )  Vgl.  K.  Gaebcl,  Die  Heimarbeit  217  ff.
            
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