Full text : Die deutsche Hausindustrie

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VI.  Kao.:  Staatshilfe

Kräfte  im  Erwerb  zu  verbrauchen.  Schließlich  aber  verbleibt  hier  auch
der  Caritas  ein  weites  Betätigungsfeld.
Es  kann  auch  infolge  des  gefetzlichen  Minimailohns  der  Fall  eintreten,  daß
nicht  bloß  die  alten  und  gebrechlichen  Arbeiter,  fondern  die  Heimarbeiter
überhaupt  zu  entlaffcn  find,  und  daß  dann  die  allgemeine  Arbeitslofigkeit
der  ans  Haus  gebundenen  Arbeitskräfte  die  Not  nur  vergrößern  wird. x )  Der
Unternehmer,  infolge  der  Minimailohngcfetzgebung  vor  die  Frage  gestellt,  entweder ­
  den  Mindeftlohn  zu  zahlen  und  mitVerluft  zu  arbeiten,  oder  überhaupt
die  Unternehmung  aufzugeben,  wird  fichcrlich  in  der  Regel  das  zweite  wählen
und  feinen  bisherigen  Verlagsbetrieb  in  eine  Fabrik  umwandeln  oder  das  Unternehmen ­
  überhaupt  aufgeben.  Die  Möglichkeit  einer  folchen  Verfchlimmerung
der  Lage  für  die  Heimarbeiter  ift  nicht  zu  leugnen.  Sie  beweift,  mit  welcher
Vorficht  und  wie  kafuiftifch  die  Lohnämter  in  ihren  Feftfetzungen  Vorgehen
müffen.  Übrigens  müßten  in  folchen  Fällen,  wo  die  Erhaltung  der  Heimarbeit
fich  im  Intereffe  größerer  Perfonenkreife  als  wünfehenswert  herausftellt,  Staat
und  Gemeinde  für  die  Überführung  in  andere  Erwerbszweige  Gelegenheit  bieten,
eventuell  für  die  Einführung  einer  neuen  Hausinduftrie  Sorge  tragen,  aber
nur  unter  der  Bedingung  einer  zufriedcnftellenden  Lohntarifierung.
Diefelbe  Möglichkeit,  aber  imUnternehmerintereffe  erwogen,  weckt
die  Befürchtung,  daß  eine  fühlbare  Lohnerhöhung  den  Weiterbetrieb  mancher
bisher  blühenden  Gewerbezweige  unmöglich  mache.  Viele  Erzeugniffe  der
Hausarbeit  fänden  nur  deshalb  auf  dem  Inlands-  und  Auslandsmarkt  Abfatz,
weil  ihre  Herftellung  zu  den  bisherigen  niedrigen  Löhnen  möglich  fei.  Eine  Verdrängung ­
  heimifcher  Induftrien  vom  Weltmarkt  bedeute  ftets  einen  nationalen
Verluft.  —  Beabfichtigt  wird  durch  die  Lohnämter  nicht  eine  Lohnerhöhung
auf  der  ganzen  Linie,  fondern  eine  Befeitigung  der  menfehenunwürdigen  Löhne
in  den  Elendsinduftrien.  Der  „orts-  und  berufsübliche  Lohn“,  der  bisher  fchon
von  anftändigen  Firmen  gezahlt  wurde,  foll  dabei  als  Norm  für  die  Mindeftlohnfeftfetzung
  betrachtet  werden.  Dabei  dürfte  fich  im  allgemeinen  ein
Mindeftlohn  ergeben,  der  fowohl  dem  Bedarfsminimum  als  dem  ökonomifchen
Wert  der  Arbeit  entfpricht.  Eine  derartige  Uniformierung  der  Löhne  in  der
Hausinduftrie  würde  nur  die  Schmutzkonkurrenz  befeitigen  und  niemanden  in
feiner  Stellung  auf  dem  Markte  fchädigen.  Jetzt  werden  für  dasfelbc  hausinduftrielle
  Produkt  von  derfelben  Qualität,  oft  am  felben  Ort,  neben  den  beklagenswerten ­
  allzu  niedrigen  Löhnen  auch  höhere  Löhne  gezahlt  —  die  Heimarbeitausftcllungen
  waren  reich  an  Belegen  dafür  —  ohne  daß  diejenigen  Gewerbetreibenden, ­
  die  beffere  Löhne  zahlen,  dadurch  vom  Markte  verdrängt  würden.
J )  E.  Schmidt,  Arbeitslohn  und  Produktionstechnik  in  der  Heimarbeit.
Zeitfchrift  für  Sozialwiffenfchaft  (19*2)  753  ff.
            
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