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VI. Kao.: Staatshilfe
Kräfte im Erwerb zu verbrauchen. Schließlich aber verbleibt hier auch
der Caritas ein weites Betätigungsfeld.
Es kann auch infolge des gefetzlichen Minimailohns der Fall eintreten, daß
nicht bloß die alten und gebrechlichen Arbeiter, fondern die Heimarbeiter
überhaupt zu entlaffcn find, und daß dann die allgemeine Arbeitslofigkeit
der ans Haus gebundenen Arbeitskräfte die Not nur vergrößern wird. x ) Der
Unternehmer, infolge der Minimailohngcfetzgebung vor die Frage gestellt, entweder
den Mindeftlohn zu zahlen und mitVerluft zu arbeiten, oder überhaupt
die Unternehmung aufzugeben, wird fichcrlich in der Regel das zweite wählen
und feinen bisherigen Verlagsbetrieb in eine Fabrik umwandeln oder das Unternehmen
überhaupt aufgeben. Die Möglichkeit einer folchen Verfchlimmerung
der Lage für die Heimarbeiter ift nicht zu leugnen. Sie beweift, mit welcher
Vorficht und wie kafuiftifch die Lohnämter in ihren Feftfetzungen Vorgehen
müffen. Übrigens müßten in folchen Fällen, wo die Erhaltung der Heimarbeit
fich im Intereffe größerer Perfonenkreife als wünfehenswert herausftellt, Staat
und Gemeinde für die Überführung in andere Erwerbszweige Gelegenheit bieten,
eventuell für die Einführung einer neuen Hausinduftrie Sorge tragen, aber
nur unter der Bedingung einer zufriedcnftellenden Lohntarifierung.
Diefelbe Möglichkeit, aber imUnternehmerintereffe erwogen, weckt
die Befürchtung, daß eine fühlbare Lohnerhöhung den Weiterbetrieb mancher
bisher blühenden Gewerbezweige unmöglich mache. Viele Erzeugniffe der
Hausarbeit fänden nur deshalb auf dem Inlands- und Auslandsmarkt Abfatz,
weil ihre Herftellung zu den bisherigen niedrigen Löhnen möglich fei. Eine Verdrängung
heimifcher Induftrien vom Weltmarkt bedeute ftets einen nationalen
Verluft. — Beabfichtigt wird durch die Lohnämter nicht eine Lohnerhöhung
auf der ganzen Linie, fondern eine Befeitigung der menfehenunwürdigen Löhne
in den Elendsinduftrien. Der „orts- und berufsübliche Lohn“, der bisher fchon
von anftändigen Firmen gezahlt wurde, foll dabei als Norm für die Mindeftlohnfeftfetzung
betrachtet werden. Dabei dürfte fich im allgemeinen ein
Mindeftlohn ergeben, der fowohl dem Bedarfsminimum als dem ökonomifchen
Wert der Arbeit entfpricht. Eine derartige Uniformierung der Löhne in der
Hausinduftrie würde nur die Schmutzkonkurrenz befeitigen und niemanden in
feiner Stellung auf dem Markte fchädigen. Jetzt werden für dasfelbc hausinduftrielle
Produkt von derfelben Qualität, oft am felben Ort, neben den beklagenswerten
allzu niedrigen Löhnen auch höhere Löhne gezahlt — die Heimarbeitausftcllungen
waren reich an Belegen dafür — ohne daß diejenigen Gewerbetreibenden,
die beffere Löhne zahlen, dadurch vom Markte verdrängt würden.
J ) E. Schmidt, Arbeitslohn und Produktionstechnik in der Heimarbeit.
Zeitfchrift für Sozialwiffenfchaft (19*2) 753 ff.