Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  5.  Reformziele

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Lohnämtergefetz  von  1909  —  is  a  first  step  in  the  right  direction.  It  is  an
earnest  of  better  things  to  come,  a  move  towards  the  true  and  only  Settlement
of  the  wages  question,  for  it  is  based  on  the  Christian  principles  of  individual ­
  rights,  perfonal  dignity,  and  j  u  s  t  i  c  e.“
§  5.  Reformziele
Nach  allen  bisherigen  Ausführungen  kann  kein  Zweifel  mehr  darüber
beftehen,  wohin  bei  allen  Reformverfuchen  in  der  Hausinduftrie  der  Schwerp
  u  n  k  t  zu  verlegen  ift:  in  die  L  o  h  n  r  e  g  u  1  i  e  r  u  n  g.  Wie  die  ungenügende
Entlohnung  die  trübe  Quelle  bildet,  aus  der  das  ganze  Elend  über  die  Heimarbeiterfchaft
  fich  ergießt,  fo  kann  auch  nur  eine  befriedigende  Lohnregulierung
die  kräftige  Bafis  fein,  auf  der  alle  andern  Verfuche  zur  Befferung  der  Lage
Ausficht  auf  Erfolg  haben.  Hier  ift  in  der  Tat  der  Punkt,  an  dem  die  Reformarbeit
in  erfter  Linie  ihre  Hebel  anfetzen  muß:  mag  das  nun  gefchehen  durch  freie
Tarifvereinbarung,  für  welche  aus  älterer  und  neuerer  Zeit  erfreuliche  Beifpiele
  vorliegen,  oder  wo  eine  zufriedenftellende  Tarifierung  der  Löhne  aus
irgendwelchen  Gründen  nicht  zuftande  kommt,  durch  gefetzlich  erzwungene
Mindeftlohntarife.  Den  Fachausfchüffen,  die  das  neue  Hausarbeitgefetz
vorfieht,  ift  darum  eine  gedeihliche  Entwicklung  und  die  kräftigfte  Unterftützung
  feitens  beteiligter  Kreife  zu  wünfehen,  daß  fie  leiften,  was  nach
Lage  der  Verhältniffe  eben  geleiftet  werden  kann,  und  daß  fie  auch  in  der
Hausinduftrie  eine  Lohngeftaltung  in  anfteigender  Linie  anbahnen.  Wo  aber
ihr  Einfluß  verfagt,  da  muß  das  letzte  durchfchlagende  Mittel,  das  Lohnamt
mit  Zwangsbefugnis,  an  ihre  Stelle  treten.  Nach  allem,  was  man  über  die
Verhältniffe  gewiffer  Elendsinduftrien  weiß,  kann  hier  nur  dies  radikale  Mittel
Heilung  bringen,  und  darum  bleiben  die  Lohnämter  ftets  der  fehnliche  Wunfch
und  einer  der  wichtigften  Programmpunkte  der  Heimarbeitsfreunde.
Andere  Reformmaßnahmen  außer  der  Lohnregulierung  find  wohl  als
zwecklofes  Herumkurieren  an  Krankheitsfymptomen  bezeichnet,  das  den
Sitz  des  Übels  nie  befeitigen  wird.  Das  wären  fie  in  der  Tat,  wenn  fie  ganz  losgelöft
  von  der  Lohnregulierung  und  ohne  Rückfichtnahme  auf  fie  vorgenommen
würden.  Aber  zunächft  ift  nicht  zu  vergeffen,  dafz  alle  Beftimmungen  zum
Schutze  der  Heimarbeiter,  ebenfo  wie  fie  in  der  Regel  eine  neue  Belaftung
der  Arbeiter  herbeiführen,  doch  auch  auf  eine  Lohnerhöhung  hinwirken
können,  nämlich  überall  da,  wo  eine  einigermaßen  widerftandsfähige
Arbeiterfchaft  vorhanden  ift.  Dann  aber  follen  die  Schutzbeftimmungen
immer  nur  unter  der  Vorausfetzung  erlaffen  werden,  daß  auch  zugleich  die
Lohnerhöhung  in  irgendeiner  Form  von  Gefetzes  wegen  angeftrebt  wird.  Diefen
            
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