§ 5. Reformziele
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Schwierigkeiten, die von der Regierung entgegengehalten werden — zu einer
allgemeinen Ausdehnung der Invaliden- und Hinterbliebenenverficherung
auf die Heimarbeiter kommen.
Eine entfehiedene Wendung zum Beffern erwartet die Heimarbeit von der
Wohnungsgefetzgebung, die feitens des Reiches wie der Bundesftaaten
demnach ft zu erledigen fein wird. Der innige Zufammenhang zwifchen
Heimarbeiternot und Wohnungsnot ift fo augenfcheinlich, daß Graf Pofadowsky
einmal im Reichstage fagen konnte: „Die Wohnungsfrage ift die
Heimarbeiterfrage.“ Sehr günftig kann hier zunächft einwirken die Wohnungsinfpektion,
die auf die Durchführung der im Intereffe von Gefundheit und
Sittlichkeit erlaffenen Vorfchriften achtet, daneben aber auch die Erziehung
der Wohnungsinhaber zu einer vernünftigen Benutzung der Räume bezweckt.
Gerade wegen diefer erzieherifchen Aufgabe wäre eine Ergänzung der Wohnungsauf
ficht durch weibliche Kräfte wünfehenswert. — Indes die
beften Abfichten des Wohnungsinfpektors und die vorzügiiehften Vorfchriften
für gefunde und bequeme Wohnungen finden bei der Durchführung eine
harte Grenze an dem niedrigen Lohneinkommen der Heimarbeiter und der
hohen Miete. Wichtig trfcheint darum, abgefehen von einer gründlichen
Inangriffnahme der Lohnfrage, neben den Maßnahmen repreffiver Natur
eine pofitive Wohnungspolitik, die mit den Forderungen einer
im Intereffe der Arbeiterfchaft und der kleinen Leute überhaupt betriebenen
Wohnungsreform zufammenfällt. Vor allem ift ins Auge zu faffen Fö r d e r u ng
und Organifierung des Kleinwohnung s^baues, verbunden
mit einer fozialpolitifchen Bau-, Boden- und Steuerpolitik. Gerade der Heimarbeiter
wäre von einer fchweren Laft befreit, wenn er nicht mehr einen unverhältnismäßig
großen Teil feines geringen Lohneinkommens für eine Wohnung
ausgeben müßte, die zudem noch ungenügend ift, wenn er in einer billigen,
geräumigen, durchlüftbaren Wohnung arbeiten und zugleich mit den Seinen
ein behagliches Heim finden könnte. *■)
Ein Spezialgebiet der Hausinduftrie, die S cT\ i f f c h e n f t i c k e r e i,
bedarf einer internationalen Regelung. Beteiligt find an diefer
Frage vornehmlich Deutfchland (Plauen und Umgebung), Öfterreich (Vorarlberg
und Erzgebirge), die Schweiz (St. Gallen), in zweiter Linie Frankreich
und die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Die für einige Länder fehr bedrohliche
Konkurrenz könnte am beften ausgefchaltet werden durch eine einheitliche
Geftaltung der Arbeitszeit fowohl in der Hausinduftrie wie auch in den
mit Automatftickmafchinen arbeitenden Fabrikbetrieben. Die Internationale
*) Vgl. E. J a e g e r, Die Wohnungsfrage, M.Gladbach 1910.
Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie
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