Full text: Die deutsche Hausindustrie

§ 1. Gewerkvereine 
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Regelung geradezu hingedrängt wurden. Mit Recht fagt Th. Brauer: „Die 
indirekte Wirkfamkeit der Gewerkfchaften kommt in nichts mehr zum Aus 
druck, als in den für die Heimarbeiter erzielten Verbefferungen. Die für diefe 
,Ärmften der Armen“ in der Öffentlichkeit unternommenen Schritte wären ohne 
durchgreifende Mitwirkung der Gewerkfchaften einfach undenkbar gewefen.“ x ) 
Bei dem gewerkfchaftlichen Wirken ift allerdings hinfichtlich der fozial- 
demokratifchen und der pofitiv gerichteten Gewerkfchaften eine Unterfchei- 
dungslinie deutlich bemerkbar, die durch die entgegengefetzten Anfchauungen 
über den volkswirtfchaftlichen Wert der Heimarbeit gezogen ift. Was die radi 
kalen Gewerkfchaften wollen, fagt deutlich ein Bericht der Generalkommiffion, 
der dem II. Internationalen Heimarbeitskongre(z in Zürich (1912) vorlag: 
„Obwohl in den gewerkfchaftlichen Kundgebungen (der fozialdemokratifchen 
Einzelverbände) eine verfchiedenartige Stellungnahme zur Heimarbeitfrage 
zum Ausdruck kommt, fo ift doch der gemeinfame Grundton die Überzeugung 
von der Gemeinfchädlichkeit der Heimarbeit und von der Notwendigkeit 
ihrer Bekämpfung und Befeitigung. Wird diefe Befeitigung oder Reglementie 
rung der Heimarbeit auch in erfter Linie von der Gefetzgebung und den Regie 
rungen erwartet, fo haben doch zahlreiche Gewerkfchaften auch unmittelbar 
auf die Heimarbeit einen Einflujz auszuüben verfucht. Nachdem der erfte 
grojze Verfuch, die Heimarbeiter für die gewerkfchaftliche Organifation zu 
gewinnen, beim Konfektionsarbeiterftreik des Jahres 1896 fehlgefchlagen 
war, konzentrierten fich freilich die nächften gewerkfchaftlichen Hoffnungen 
auf ein Verbot der Heimarbeit, und da die Gefetzgebung, wie fich bald danach 
zeigte, hier völlig verfagte, fo wurde verfucht, diefes Ziel auf gewerkfehaft- 
lichem Wege zu erreichen.“ Aus diefer Stellungnahme erklären fich die mit 
unter fehr fcharfen Bedingungen in Tarifvereinbarungen, die die Heimarbeit 
aufs äufzerfte einfehränken und fchliefzlich den Arbeitgebern ganz verleiden 
follen. — Die übrigen Gewerkfchaften, insbefondere die chriftlichen, gehen 
von der Überzeugung aus, da(z die Heimarbeit niemals ganz auszutilgen ift 
und auch nicht ausgetilgt werden darf, dafz im Gegenteil ihre Erhaltung bis 
zu einem gewiffen Grade im Intereffe vieler Perfonen liegt, die zu anderer Ar 
beit aus verfchiedenen Gründen nicht fähig find, und da(z für das Gebiet der 
zu erhaltenden Heimarbeit eine gefunde Reform zu erftreben ift. Daher gehen 
fie bei ihren tariflichen Vereinbarungen ftets auf eine Befferftellung der Heim- 
arbeit aus; zu einer Erfchwerung und Verdrängung der Heimarbeit durch andere 
Produktionsformen würden fie nur dann ihre Hand bieten, wenn die Heimarbeit 
eine offenfichtliche privat- und volkswirtfchaftliche Schädigung bedeutete. 
*) Th. Brauer, Gewerkfchaft und Volkswirtfchaft, Jena 1912, 67.
	        
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