§ 2. Genoffenfchaftcn
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Heimarbeiter aber können in ihrem Heim, wie bisher, weiter arbeiten und
brauchen nicht, was fie häufig fürchten, ihre Freiheit in einer Fabrik zu begraben.
Freilich ift eine Produktion, bei der die Arbeiter felbft auf dem Wege
der Genoffenfchaft den Abfatz beforgen, keine Hausinduftrie im eigentlichen
Sinne des Wortes mehr. Der „kaufmännifche Kopf“ ift ihr abgefchlagen.
Der Name „reine Hausinduftrie“, den Alfred Weber für diefe Betriebsform
wählt, fcheint darum nicht zutreffend; es ift viel mehr genoffenfchaftlich organifiertes
Handwerk als Hausinduftrie.
Wenn nun aber diefer fcheinbar verlockende Vorfchlag wenig durchgeführt
wurde, fo legt das die Vermutung nahe, daß eine genoffenfehaftliche
Organifation doch nur unter ganz beftimmten Vorausfetzungen
eine Befferftellung der Heimarbeiter herbeiführen kann. Vor
allem darf die Fabrik die handwerksmäßige Herftellung der Waren, um die
es fich handelt, noch nicht ganz konkurrenzunfähig gemacht haben. Es müffen
alfo Gewerbezweige fein, die einftweilen überhaupt von der Fabrikkonkurrenz
nicht betroffen find, wie Holzfchnitzerei, Korbflechterei,
Korkfehneiderei u. a., oder aber es müffen Qualitätsprodukte
fein, durch welche die Hausinduftriellen mit einer allerdings
verfeinerten Technik und Gefchicklichkeit vor der Fabrik einen Vorfprung
gewinnen. Die Vorausfetzung von Qualitätsprodukten macht es aber auch der
Genoffenfchaft zur Pflicht, für Vervollkommnung der Technik unter ihren Mitgliedern
Sorge zu tragen durch Bereitftellung motorifcher, namentlich elektrifcher
Kraft, durch Befchaffung verbefferter Werkzeuge, durch ftrenge Kontrolle
der Qualität der abgelieferten Produkte, befonders aber durch Einrichtung
bzw. Befuch von Fachfchulen. Zumei ft gehen indes diefe Bcftrebungen
zur technifchen Hebung der Hausinduftrie von Außenftehenden aus und werden
darum beffer in anderm Zufammenhange behandelt. Aufgabe der Genoffenfchaften
bleibt es aber auch dann, die Nutzbarmachung diefer Hilfsmittel zu
fördern.
Gefchieht dies nicht, wird die Fabrik der Hausinduftrie jegliches Abfatzgebiet
vorwegnehmen. Eine Rettung ift dann nur noch möglich, folange von
vornherein ein fefter Kreis von Abnehmern gefichert ift, wie fich dies namentlich
bei den Handwebervereinen in Thüringen und Schlefien zeigt. Ganz allgemein
gilt als weitere Vorausfetzung für das Gedeihen einer Genoffenfchaft,
daß der Abfatz nicht zu weit verzweigt ift und nicht zu
hohe Anforderungen an den Weitblick und die kaufmännifche
Tüchtigkeit der G e n o f f e n f c h a f t s I e i t e r
ft eilt. Es muß fich um ein leicht überfehbares, allerdings auch nicht zu eng