Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  2.  Genoffenfchaftcn

215

i

Heimarbeiter  aber  können  in  ihrem  Heim,  wie  bisher,  weiter  arbeiten  und
brauchen  nicht,  was  fie  häufig  fürchten,  ihre  Freiheit  in  einer  Fabrik  zu  begraben. ­
  Freilich  ift  eine  Produktion,  bei  der  die  Arbeiter  felbft  auf  dem  Wege
der  Genoffenfchaft  den  Abfatz  beforgen,  keine  Hausinduftrie  im  eigentlichen ­
  Sinne  des  Wortes  mehr.  Der  „kaufmännifche  Kopf“  ift  ihr  abgefchlagen.
Der  Name  „reine  Hausinduftrie“,  den  Alfred  Weber  für  diefe  Betriebsform
wählt,  fcheint  darum  nicht  zutreffend;  es  ift  viel  mehr  genoffenfchaftlich  organifiertes
  Handwerk  als  Hausinduftrie.
Wenn  nun  aber  diefer  fcheinbar  verlockende  Vorfchlag  wenig  durchgeführt
wurde,  fo  legt  das  die  Vermutung  nahe,  daß  eine  genoffenfehaftliche
  Organifation  doch  nur  unter  ganz  beftimmten  Vorausfetzungen ­
  eine  Befferftellung  der  Heimarbeiter  herbeiführen  kann.  Vor
allem  darf  die  Fabrik  die  handwerksmäßige  Herftellung  der  Waren,  um  die
es  fich  handelt,  noch  nicht  ganz  konkurrenzunfähig  gemacht  haben.  Es  müffen
alfo  Gewerbezweige  fein,  die  einftweilen  überhaupt  von  der  Fabrikkonkurrenz ­
  nicht  betroffen  find,  wie  Holzfchnitzerei,  Korbflechterei, ­
  Korkfehneiderei  u.  a.,  oder  aber  es  müffen  Qualitätsprodukte
  fein,  durch  welche  die  Hausinduftriellen  mit  einer  allerdings
verfeinerten  Technik  und  Gefchicklichkeit  vor  der  Fabrik  einen  Vorfprung
gewinnen.  Die  Vorausfetzung  von  Qualitätsprodukten  macht  es  aber  auch  der
Genoffenfchaft  zur  Pflicht,  für  Vervollkommnung  der  Technik  unter  ihren  Mitgliedern ­
  Sorge  zu  tragen  durch  Bereitftellung  motorifcher,  namentlich  elektrifcher
  Kraft,  durch  Befchaffung  verbefferter  Werkzeuge,  durch  ftrenge  Kontrolle ­
  der  Qualität  der  abgelieferten  Produkte,  befonders  aber  durch  Einrichtung ­
  bzw.  Befuch  von  Fachfchulen.  Zumei  ft  gehen  indes  diefe  Bcftrebungen
zur  technifchen  Hebung  der  Hausinduftrie  von  Außenftehenden  aus  und  werden
darum  beffer  in  anderm  Zufammenhange  behandelt.  Aufgabe  der  Genoffenfchaften
  bleibt  es  aber  auch  dann,  die  Nutzbarmachung  diefer  Hilfsmittel  zu
fördern.
Gefchieht  dies  nicht,  wird  die  Fabrik  der  Hausinduftrie  jegliches  Abfatzgebiet
  vorwegnehmen.  Eine  Rettung  ift  dann  nur  noch  möglich,  folange  von
vornherein  ein  fefter  Kreis  von  Abnehmern  gefichert  ift,  wie  fich  dies  namentlich ­
  bei  den  Handwebervereinen  in  Thüringen  und  Schlefien  zeigt.  Ganz  allgemein ­
  gilt  als  weitere  Vorausfetzung  für  das  Gedeihen  einer  Genoffenfchaft,
daß  der  Abfatz  nicht  zu  weit  verzweigt  ift  und  nicht  zu
hohe  Anforderungen  an  den  Weitblick  und  die  kaufmännifche ­
  Tüchtigkeit  der  G  e  n  o  f  f  e  n  f  c  h  a  f  t  s  I  e  i  t  e  r
ft  eilt.  Es  muß  fich  um  ein  leicht  überfehbares,  allerdings  auch  nicht  zu  eng
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.