Full text : Die deutsche Hausindustrie

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VII.  Kap.:  Selbfthilfc

Zum  Schluffe  fei  noch  auf  einen  neuen  Aufgabenkreis  hingewiefen,
  der  den  Heimarbeiterorganifationen  erwachfen  ift  durch  die  neuefte
Entwicklung  der  Gefetzgebung.  Das  Hausarbeitgefetz  enthält  eine  Reihe  von
„Kann“-Beftimmungen,  z.  B.  zum  Schutze  von  Leben  und  Gefundheit
und  Sittlichkeit,  aie  erft  dann  zur  Wirkfamkeit  kommen,  wenn  geeignetes
Material  ihre  Nützlichkeit  beweift.  Die  hoch  ft  wichtigen  Beftimmungen
über  Lohnbücher  und  Lohntafeln  erhalten  erft  dann  gefetzliche  Kraft  durch
Kaiferliche  Verordnung,  wenn  die  behördlichen  Unterfuchungen  über  diefe
Angelegenheit  abgefchloffen  find  und  zu  einem  bejahenden  Refultat  geführt
haben.  Die  fo  heifz  erfehnten  Fachausfchüffe  werden  um  fo  eher  errichtet,
je  mehr  aus  der  heimarbeiterfchaft  heraus  ihre  Notwendigkeit  betont  und  fachlieh
  nachgewiefen  wird.  Zu  all  den  informatorifchen  Arbeiten,  von  denen  eine
ernfthafte  Durchführung  des  Gefetzes  in  fo  hohem  Majze  abhängig  ift,  erfcheint
niemand  geeigneter  als  die  gewerkfchaftlichen  Organifationen  bzw.  ihre  Leiter,
die  feit  Jahren  mit  den  fachlichen  und  wirtfchaftlichen  Fragen  ihres  Berufs
vertraut  und  über  die  lokalen  Verhältniffe  der  Heimarbeit  am  be|ten
unterrichtet  find.
Sind  die  Fachausfchüffe  erft  einmal  da,  fo  können  wiederum  die  Heimarbeiterorganifationen ­
  für  ihre  Tätigkeit  von  größtem  Nutzen  fein.  Den  Fachausfehüffen
  fteht  es  zu,  die  Höhe  des  tatfächlichen  Arbeitsverdienftes  zu  ermitteln, ­
  darüber  ein  Gutachten  abzugeben  und  Vorfchläge  für  die  Vereinbarung
eines  angemeffenen  Entgelts  zu  machen.  Für  all  diefe  Aufgaben  ift  reiches,
einwandfreies  Material  notwendig,  zu  dem  die  Organifationen  aus  ihren  Erfahrungen ­
  reichlich  beitragen  können.
§  2.  Genoffenfchaften
Der  Gedanke,  der  Heimarbeit  auf  genoffenfchaftlichemWege
zu  helfen,  liegt  bei  einer  nur  oberflächlichen  Prüfung  der  Genoffenfchaftsaufgaben
  nahe.  Hauptzweck  der  genoffenfchaftlichen  Organifation  ift  es,
den  gemeinfamen  Einkauf  von  Rohmaterialien  und  Werkzeugen,  die  Hebung
der  Technik  bei  ihren  Mitgliedern,  und  vor  allen  Dingen  den  gemeinfamen
Abfatz  der  innerhalb  der  Genoffenfchaft  hergeftellten
  Erzeugniffe  herbeizuführen.  In  diefem  letzten  Punkt  trifft  nun
die  Genoffenfchaft  das  Wefen  der  Hausinduftrie.  Indem  fie  den  Abfatz  in  die
Hand  nimmt,  befeitigt  fie  Verleger  und  Zwifchenmeifter  und  fchaltet  diejenigen ­
  Faktoren  in  dem  ganzen  Verlagsfyftem  aus,  die  ihre  wirtfchaftliche
Übermacht  zu  einer  Ausbeutung  der  Produzenten  leicht  mißbrauchen.  Die
            
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