§ 2. Genoffenfchaften
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räumlich zufammengeführten, wenn auch nicht demfelben Betrieb zugehörigen
Arbeiter hätten freilich eine neue Laft zu tragen in der Zahlung der Miete für
den Arbeitsraum, die aber durch eine Reihe von Vorteilen aufgehoben würde.
Die hygienifchenundkulturellenNachteile, welche die Arbeit
in der eignen Wohnung für die ganze Familie bedeutet, wären befeitigt; der
Forderung eines feften Lohntarifs könnte von den in den Zentralwerkftätten
räumlich vereinigten Heimarbeitern ihren Verlegern gegenüber mehr Nachdruck
gegeben werden.
Indes fanden folche gemeinfame Arbeitsftellen in Deutfchland wenig Anklang.
Bittmann führt nur die der Spankorbflechter zu Schlageten im Albtal
und die der Schnefler in Hundsbach, Amt Bühl in Baden, an.*) Erftere wird
vom Bürgermeifter geleitet, nur die letztgenannte wurde von einer „Schnefeleigefellfchaft“
benutzt, die zugleich Einkauf des Rohmaterials und teilweife den
Abfatz beforgte, aber inzwifchen wieder eingegangen ift. Dagegen findet fich
wohl eine Anzahl Filialwerkftätten von den Arbeitgebern errichtet, für Perfonen,
die für regelmäßige Fabrikarbeit nicht zu haben find und in ihrem Heimatsorte
gewerbliche Befchäftigung wünfehen. Sozial — aber nicht gewerberechtlich
— ftehen fie der Hausinduftrie näher als dem gcfchloffenen Betriebe
(Bittmann).
Doch nicht nur auf dem Lande, wo landwirtfchaftliche Nebenarbeit
mehr an das eigne Haus feffelt, auch in Städten, wie München, Bern,
Zürich, entfprachen die Zentralwerkftätten trotz vielfacher Unterftützung
aus öffentlichen Mitteln den gehegten Erwartungen nicht. Es verfchwindet
eben gerade der Vorteil, den die Heimarbeit gegenüber der Fabrik und Werkftatt
bietet, faft gänzlich. Die Heimarbeiterinnen, die neben der Arbeit ihre
Pflichten im Haushalt wahrnehmen wollen, können fich zum Aufenthalt in
gemeinfamen Arbeitsräumen kaum entfchliejzen. Aber auch viele männliche
Arbeiter werden die meift geregelte Arbeitszeit, die oft zeitraubenden Wege
zur Zentralwerkftätte viel mehr als eine Laft denn einen Nutzen empfinden.
Eine eigne Stellung nehmen die genoffenfchaftlichen Wcrkftätten ein, wie fie
fich z. B. in der öfterreichifchen Kleineifenhausinduftrie vorfinden. Sie liefern
zumeift den der Werkgenoffenfchaft angehörenden Hausinduftriellen die Halbfabrikate,
ftcllen ihnen ihre Einrichtung zur Verfügung, verfertigen auch gangbare
Artikel, die in der Hausinduftrie nicht herzuftellen find, um den Gefamtabfatz
der Genoffenfchaft dadurch zu erhöhen. Sie bilden ein ausgefprochencs
Bindeglied zwifchen den Rohftoff- ufw. Genoffenfchaften und den Produktivgenoffenfehaften.
*) Bittman n, Hausinduftrie und Heimarbeit 517. 532 ff; d e r f e I b e, Hausinduftriepflege,
Wien 1909, 221 f.