Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  2.  Genoffenfchaften

219

räumlich  zufammengeführten,  wenn  auch  nicht  demfelben  Betrieb  zugehörigen
Arbeiter  hätten  freilich  eine  neue  Laft  zu  tragen  in  der  Zahlung  der  Miete  für
den  Arbeitsraum,  die  aber  durch  eine  Reihe  von  Vorteilen  aufgehoben  würde.
Die  hygienifchenundkulturellenNachteile,  welche  die  Arbeit
in  der  eignen  Wohnung  für  die  ganze  Familie  bedeutet,  wären  befeitigt;  der
Forderung  eines  feften  Lohntarifs  könnte  von  den  in  den  Zentralwerkftätten
räumlich  vereinigten  Heimarbeitern  ihren  Verlegern  gegenüber  mehr  Nachdruck
  gegeben  werden.
Indes  fanden  folche  gemeinfame  Arbeitsftellen  in  Deutfchland  wenig  Anklang. ­
  Bittmann  führt  nur  die  der  Spankorbflechter  zu  Schlageten  im  Albtal
und  die  der  Schnefler  in  Hundsbach,  Amt  Bühl  in  Baden,  an.*)  Erftere  wird
vom  Bürgermeifter  geleitet,  nur  die  letztgenannte  wurde  von  einer  „Schnefeleigefellfchaft“
  benutzt,  die  zugleich  Einkauf  des  Rohmaterials  und  teilweife  den
Abfatz  beforgte,  aber  inzwifchen  wieder  eingegangen  ift.  Dagegen  findet  fich
wohl  eine  Anzahl  Filialwerkftätten  von  den  Arbeitgebern  errichtet,  für  Perfonen,
  die  für  regelmäßige  Fabrikarbeit  nicht  zu  haben  find  und  in  ihrem  Heimatsorte ­
  gewerbliche  Befchäftigung  wünfehen.  Sozial  —  aber  nicht  gewerberechtlich ­
  —  ftehen  fie  der  Hausinduftrie  näher  als  dem  gcfchloffenen  Betriebe ­
  (Bittmann).
Doch  nicht  nur  auf  dem  Lande,  wo  landwirtfchaftliche  Nebenarbeit
mehr  an  das  eigne  Haus  feffelt,  auch  in  Städten,  wie  München,  Bern,
Zürich,  entfprachen  die  Zentralwerkftätten  trotz  vielfacher  Unterftützung
aus  öffentlichen  Mitteln  den  gehegten  Erwartungen  nicht.  Es  verfchwindet
eben  gerade  der  Vorteil,  den  die  Heimarbeit  gegenüber  der  Fabrik  und  Werkftatt
  bietet,  faft  gänzlich.  Die  Heimarbeiterinnen,  die  neben  der  Arbeit  ihre
Pflichten  im  Haushalt  wahrnehmen  wollen,  können  fich  zum  Aufenthalt  in
gemeinfamen  Arbeitsräumen  kaum  entfchliejzen.  Aber  auch  viele  männliche
Arbeiter  werden  die  meift  geregelte  Arbeitszeit,  die  oft  zeitraubenden  Wege
zur  Zentralwerkftätte  viel  mehr  als  eine  Laft  denn  einen  Nutzen  empfinden.
Eine  eigne  Stellung  nehmen  die  genoffenfchaftlichen  Wcrkftätten  ein,  wie  fie
fich  z.  B.  in  der  öfterreichifchen  Kleineifenhausinduftrie  vorfinden.  Sie  liefern
zumeift  den  der  Werkgenoffenfchaft  angehörenden  Hausinduftriellen  die  Halbfabrikate, ­
  ftcllen  ihnen  ihre  Einrichtung  zur  Verfügung,  verfertigen  auch  gangbare ­
  Artikel,  die  in  der  Hausinduftrie  nicht  herzuftellen  find,  um  den  Gefamtabfatz
  der  Genoffenfchaft  dadurch  zu  erhöhen.  Sie  bilden  ein  ausgefprochencs
Bindeglied  zwifchen  den  Rohftoff-  ufw.  Genoffenfchaften  und  den  Produktivgenoffenfehaften.

*)  Bittman  n,  Hausinduftrie  und  Heimarbeit  517.  532  ff;  d  e  r  f  e  I  b  e,  Hausinduftriepflege,
  Wien  1909,  221  f.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.