Full text : Die deutsche Hausindustrie

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1.  Kap.:  Begriff  und  Einteilung  der  Hausinduftrie

beginnt  ein  langes  Feilfchen,  bis  fchliefzlich  die  Waren  an  den  Meiftbietenden
losgefchlagen  werden.  Vgl.  A.  I  r  m  e  r,  Das  Magazinfyftem  in  der  Breslau  r
Möbeltifchlerei,  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik  (Sehr.  d.  V.  f.  S.)  84,
452  ff.  —  Geht  dagegen  der  Arbeiter  mit  feinen  zu  Haufe  maffenhaft  hergeteilten
  Waren  haufieren  und  fetzt  fie  direkt  an  die  Konfumenten
ab,  fo  ift  er  nach  dem  aufgeftellten  Begriff  kein  Hausinduftrieller.  Die  Zahl
diefer  „Heimarbeiter“  ift  nicht  fo  grofz  und  ihre  Lage  keine  fo  troftlofe,  zumal
wenn  der  Haufierhandel  genoffenfchaftlich  organifiert  ift.
Dies  ift  der  geringfte  Grad  von  Abhängigkeit,  aber  auch  er  reicht  hin,  die
Selbftändigkeit  des  Arbeiters  zu  mindern,  da  Preife,  Umfang  und  Richtung
der  Produktion  fchon  ganz  von  dem  Verleger,  zumal  wenn  er  der  einzige  Abnehmer ­
  ift,  beeinflußt  werden.  Auch  die  dem  Handwerk  fo  vielfach  nachgerühmte
  Individualität  in  der  Produktion  geht  verloren,  da  der  Hausinduftrielle
nur  nach  den  vom  Verleger  vorgelegten  Muftern  oder  nach  allgemein  feftftehenden
  Typen  Dutzendware  und  Maffenartikel  herftellen  mufz.
2.  Häufig  ift  der  Hausinduftrielle  nicht  im  Befitze  von  foviel  Geld,  daß
er  fich  ftets  mit  genügendem  Rohftoff  verfehen  kann,  er  kennt  auch  die  Marktverhältniffe
  und  Bezugsquellen  nicht  fo  gut,  feitdem  der  Verleger  ausfchließlich
  den  Marktverkehr  beforgt,  und  erläfzt  fich  den  Rohftoff  vom
Verleger  liefern,  der  dann  Stücklohn  zahlt.  Der  Hausinduftrielle  ift
dann  fchon  in  größere  Abhängigkeit  geraten:  er  verkauft  nur  mehr  A  r  b  e  i  t  sleiftungen,
  während  er  in  dem  zuerft  angegebenen  Verhältnis  Arbeitsprodukte ­
  verkaufte,  er  ift  nur  mehr  Lohnarbeiter,  während  er  früher  in
gewiffem  Sinne  auch  noch  Warenverkäufer  war,  weshalb  man  diefes  Syftem
wohl  Lohnfyftem  im  Gegenfatz  zu  dem  frühem  genannt  hat,  das  man
paffend  als  K  a  u  f  f  y  f  t  e  m  bezeichnet.
3.  Der  Verleger  liefert  nicht  bloß  den  Rohftoff,  fondern  ift  auch  Eigentümer ­
  der  vorzüglichften  Werkzeuge,  namentlich  der
Mafchinen,  die  im  häuslichen  Kleinbetrieb  anwendbar  find.  So  ift  es  eine  nicht
feltene  Erfcheinung,  daß  Webftuhl,  Stickmafchine,  Nähmafchine  dem  Verleger ­
  gehören,  für  die  der  Arbeiter  einen  Mietzins  entrichten  mufz.  Die  Unfelbftändigkeit
  des  Hausinduftriellen  ift  dadurch  noch  größer,  feine  wirtfehaftliche
  und  foziale  Lage  fchlechter  geworden.  Denn  jeder  Eigenbefitz  hebt  die
Menfchen  und  gibt  ihnen  höherftehende  technifche  und  moralifche  Eigenfchaften;
  wird  ja  gewöhnlich  auch  im  Handwerk  und  in  der  Fabrik  beobachtet,
dafz  die  Arbeiter  etwas  höher  ftehen,  die  gewohnheitsmäßig  felbft  im  Befitz
eines  Werkzeugapparats  find.  1 )
')  Vgl.  0.  S  c  h  m  o  1  I  e  r,  Die  gefchichtliche  Entwicklung  der  Unternehmung,  in
Schmollers  Jahrbuch  XIV  (1890).
            
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