§ 2. Einteilung der Hausinduftrie
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verhungern mu(z, wenn der Verleger keine Arbeit bringt — ob er auf dem Lande
oder in der Grofzftadt wohnt. So fehr aber all diefe erwähnten Gefichtspunkte
die wirtfchaftliche Lage und foziale Stellung des Heimarbeiters verfchieben und
die Beurteilung feiner Gefamtlage kompliziert machen, fo bedeuten fie doch
keine eigentlich neue Spielart in der Betriebsform aujzer den erwähnten und
geben zu weiterm Syftematifieren der Hausinduftrie keinen Anla(z.