86 FJIAXKKEICH. — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse.
stand des Elendes bringe und den Fortschritt im Gewerbswesen hemfne,
zeichnen sich die franz. Industrieerzeugnisse durch die elegantesten For
men aus, die an Dauerhaftigkeit denen anderer Länder keineswegs
nachstehen, und wofür gewöhnlich höhere Preise bezahlt werden, als in
dem noch mit Zunftzwang ausgestatteten Auslande, so dass der Hand
werker in dem gewerbfreien Frankreich eines bessern Lohnes sich er
freut, als in Deutschland. Lnd wenn es richtig ist, dass viele der vor
züglichsten Arbeiter in Frankreich (Meister und Gehülfen) Deutsche
sind, so spricht auch dieser Umstand gerade für die franz. Einrichtung,
unter der jene Icente ihre Kunst und ihren Fleiss mit besserm Erfolge
zur Geltung bringen können, als unter den beengenden Zunft- und Nie
derlassungsverhältnissen ihrer eigenen Heimath. Die Consumenten ge
winnen ohnehin bei der freien Concurrenz.
Das Princip der freien gewerblichen Bewegung ist im Allgemeinen
in allen Zweigen consequent durchgeführt, sonach nicht blos in einzel
nen Richtungen nach bureaucratischem Ermessen durch persönliche Con-
cessionen gestattet, in anderen unbedingt versagt (wodurch ein Theil der
Bevölkerung diesem oder jenem Ernährungszweige in unnatürlicher
Weise zugetrieben wird). Darnach sehen wir in dieser Beziehung eine
gesunde, naturgemässe Entwicklung. Dabei ergibt sich auch die sehr
beachtenswerthe Erscheinung, dass, während man in Ländern mit dem
Principe der Beschränkung ungemein klagt über Uebervölkcrung, Ueber-
setztsein der Handwerke u. dgl., — gerade in Frankreich, bei völliger
Unbeschränktheit, die Zunahme der Bevölkerung geringer ist als in
irgend einem andern grösseren Staate. Von 1821—51 (Zeit der ärgsten
Klagen) betrug die Bevölkerungszunahme im Durchschnitte jährlich :
in Frankreich . 0,5S2 Proc. ¡ in Oesterreich etwa 0,S Proc.
- England . . 1,646 - - Russland - 0,6
- Preussen . . 1,563 - |
Die unbedingte Theilbarkeit des Grundeigenthums hat
zur Verbesserung der Agriculturverhältnisse mächtig beigetragen. Gerade
diejenigen Gegenden, wie die Seine-, Rhein- und Nord-Departemente,
in denen die Gütertheilbarkcit am meisten durchgeführt ist, sind die
bestangebauten, reichsten und cultivirtesten im ganzen Lande.
Die Gesammtresultate würden noch ungleich günstiger sein, wenn
nicht manche andere Verhältnisse hemmend ein wirkten. Obwol nemlich
das Princip freier gewerblicher Bewegung feststeht, wurden doch Be
schränkungen im Einzelnen eingeführt. So sind Buchdruckereien und
Buchhandel aus politischen, Apotheken aus sanitätspolizeilichen Rück
sichten concessionspflichtig. Ebenso findet sich die Gütertheilbarkeit
wenigstens in Einzelfällen durch die (von Napoleon I. wieder eingeführ
ten) Majorate beschränkt, hie und da überdies noch durch das Herkom
men (z. B. in manchen Gegenden des Westens und Südens, die sich
aber auch gerade durch geringe Production unvortheilhaft auszeichnen).
Es gibt zudem Beschränkungen aus fiscalischen Gründen ; so ist der Ta
baksbau nicht jedem Landwirthe, ja er ist nicht einmal in jedem Depar-
temente gestattet, damit der Ertrag des Tabakmonopols nicht gefährdet
werde. (Nur in 15 Departementen darf Tabak gebaut werden, und jeder
Landwirth unterliegt dabei noch besondern Beschränkungen.) — Im