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ich nur kurz ein Beispiel geben. Die Statuten der Invalidenkasse
besagen u. a.:
„Eine ausreichende Altersversorgung ist indes auch
mit Hilfe der Invalidenkasse nicht zu bestreiten; ein
sorgenfreies Auskommen im Alter ist den erwerbsunfähig
Gewordenen vielmehr nur dann in Aussicht zu stellen,
wenn ein jeder in den guten Tagen sich bestrebt, zurückzulegen
für die Tage des Alters.
„Deshalb bildet auch die obligatorische Sparkasse nach
wie vor die unentbehrliche Vorbedingung für das Fortbestehen
der Invalidenkasse, und eine angemessene Pension
wird um so lieber bewilligt werden, je mehr der Betreffende
selbst in früheren Jahren für seine und der
Seinigen Zukunft Fürsorge getroffen hat.“
Es würde zu weit führen, wenn ich auf weitere Einzelheiten
dieses Gebiets einginge. Ich möchte zum Schlüsse
hier nur die Ansicht aussprechen, daß es nach unseren
Erfahrungen sehr wohl möglich ist, im Rahmen einer
bestehenden oder zu gründenden Wohlfahrtseinrichtung
—■ ich denke dabei auch an die Werkvereine großer
Etablissements — einen Sparzwang einzuführen, der dann
auf der anderen Seite die Geschäftsleitung veranlaßt, den
Arbeitern eine ständige Mitwirkung und einen wesentlichen
Einfluß auf dem sozialen Arbeitsgebiet einzuräumen.
Sie trägt dann damit bei zur Hebung gegenseitigen
Verständnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern
und letzten Endes auch zur Ebnung des Weges
zum sozialen Frieden.
Flugschriften. 8.
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