Object : Die Fabriksparkasse

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ich  nur  kurz  ein  Beispiel  geben.  Die  Statuten  der  Invalidenkasse ­
  besagen  u.  a.:
„Eine  ausreichende  Altersversorgung  ist  indes  auch
mit  Hilfe  der  Invalidenkasse  nicht  zu  bestreiten;  ein
sorgenfreies  Auskommen  im  Alter  ist  den  erwerbsunfähig
Gewordenen  vielmehr  nur  dann  in  Aussicht  zu  stellen,
wenn  ein  jeder  in  den  guten  Tagen  sich  bestrebt,  zurückzulegen ­
  für  die  Tage  des  Alters.
„Deshalb  bildet  auch  die  obligatorische  Sparkasse  nach
wie  vor  die  unentbehrliche  Vorbedingung  für  das  Fortbestehen ­
  der  Invalidenkasse,  und  eine  angemessene  Pension
wird  um  so  lieber  bewilligt  werden,  je  mehr  der  Betreffende ­
  selbst  in  früheren  Jahren  für  seine  und  der
Seinigen  Zukunft  Fürsorge  getroffen  hat.“
Es  würde  zu  weit  führen,  wenn  ich  auf  weitere  Einzelheiten ­
  dieses  Gebiets  einginge.  Ich  möchte  zum  Schlüsse
hier  nur  die  Ansicht  aussprechen,  daß  es  nach  unseren
Erfahrungen  sehr  wohl  möglich  ist,  im  Rahmen  einer
bestehenden  oder  zu  gründenden  Wohlfahrtseinrichtung
—■  ich  denke  dabei  auch  an  die  Werkvereine  großer
Etablissements  —  einen  Sparzwang  einzuführen,  der  dann
auf  der  anderen  Seite  die  Geschäftsleitung  veranlaßt,  den
Arbeitern  eine  ständige  Mitwirkung  und  einen  wesentlichen ­
  Einfluß  auf  dem  sozialen  Arbeitsgebiet  einzuräumen. ­
  Sie  trägt  dann  damit  bei  zur  Hebung  gegenseitigen ­
  Verständnisses  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern ­
  und  letzten  Endes  auch  zur  Ebnung  des  Weges
zum  sozialen  Frieden.

Flugschriften.  8.

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