350 Regierungsrat Dr. Werner Teubert:
sierten Flüssen und auch am Dortmund-Ems-Kanal deckten die Ein-
nahmen nicht einmal die laufenden Kosten. Auch bei den durch das
Gesetz von 1905 beschlossenen Kanälen glaubte man, obgleich grund-
sätzlich die Aufwendungen durch die Befahrungseinnahmen gedeckt
werden sollten, sich nicht allein von der Schiffahrt in der Deckung der
Kosten abhängig machen zu sollen. Während man bei früheren Kanal-
bauten die anliegenden oder sonst beteiligten Städte, Kreise oder Pro-
vinzen zu Geldbeiträgen oder zur unentgeltlichen Überlassung von
Grund und Boden herangezogen hatte, glaubte bei diesen Kanälen der
Staat sich durch Bildung von „Garantieverbänden“ gegen einen etwa
eintretenden Einnahmeausfall sichern zu sollen. So mußten sich die am
Rhein-Weser-Kanal beteiligten Provinzen und andere öffentliche Ver-
bände verpflichten, die durch Kanalabgaben nicht gedeckten Fehl-
beträge der Betriebs- und Unterhaltungskosten dem Staate zu erstatten
und außerdem einen Baukostenanteil zu verzinsen. Nach dem Kriege
hat man dann angesichts der unglücklichen Finanzlage des Reichs
andere Wege eingeschlagen, um den weiteren Ausbau von Wasser-
straßen zu ermöglichen. So schritt man, um die in Süddeutschland ge-
planten Wasserstraßen in Angriff nehmen zu können, zur Gründung
der Neckar-Aktien-Gesellschaft, sowie der Rhein-Main-Donau-Aktien-
Gesellschaft, Diese Unternehmungen wurden unter Führung des Reichs
als gemischtwirtschaftliche Gesellschaften gegründet, deren Aktien-
kapital unter starker Beteiligung des Reichs von den Ländern, Städten
und sonstigen Beteiligten aufgebracht wurde. Das Reich, an das die
fertiggestellten Wasserstraßen übergehen sollen, ist verpflichtet, für
einen Teil der Verzinsung von Vorzugsaktien und Schuldverschrei-
bungen aufzukommen.
Die Fürsorge für die Binnenschiffahrt. Wasser-
straßen werden nur in seltenen Fällen Selbstzweck sein können und mit
der Absicht geschaffen werden, eine hohe Verzinsung des Anlagekapitals
zu finden, Daher entspringt die staatliche Förderung der Binnenschiff-
fahrt nicht nur dem Bestreben, den Schiffahrtsverkehr zu vermehren,
um durch erhöhte Abgabenbeträge Wasserstraßenbauten einträglicher
zu machen, sondern vor allem aus den Aufgaben der Wirtschaftspolitik,
durch Verbilligung des Verkehrs die Gütererzeugung und ihren Absatz
zu erleichtern und zu fördern, In der Billigkeit der Beförderung gegen-
über anderen Verkehrsmitteln, insbesondere der Eisenbahn, liegt aber
der eigentliche Wert der Binnenschiffahrt, Dienen auch die Wasser-
straßen in manchen Verkehrsbeziehungen und in Zeiten starken Ver-
kehrs dazu, die Eisenbahn zu entlasten, indem sie ihr vielleicht wenig
wirtschaftliche Aufwendungen für Bau und Betrieb ersparen, so würde
doch in der Regel in normalen Zeiten infolge unseres weit verzweigten