Full text: Die Fabriksparkasse

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lieh auch, um den jugendlichen Arbeitern einen gewissen 
Teil ihres Verdienstes den in manchen Fällen zu weit 
gehenden Ansprüchen ihrer Eltern gegenüber zu sichern, 
wurde die Einrichtung ins Leben gerufen. Die Möglich 
keit des Sparens bei den jungen Leuten ergibt sich vor 
allem daraus, daß sich bei der Entwicklung der modernen 
Arbeitsweise der Verdienst des jugendlichen Arbeiters 
rasch dem des älteren und verheirateten Arbeiters nähert 
und er somit in der Lage ist, unter allen Umständen von 
seinem Lohne etwas zurückzulegen. Die Bergische Stahl 
industrie führte auf Grund der Arbeitsordnung den Spar 
zwang für jugendliche Arbeiter bis zum 25. Lebensjahr 
ein, und es wurde bestimmt, daß etwa 5 Prozent vom Ver 
dienst eingehalten werden sollten. Die übrigen Arbeiter 
konnten die Einrichtung freiwillig benutzen. Die ein 
gehaltenen Beträge werden vierteljährlich der Städtischen 
Sparkasse überwiesen, die die Guthaben der Sparer mit 
4 Prozent verzinst, während die Bergische Stahlindustrie 
eine Zuschußprämie von 2 Prozent gibt. Am 1. Oktober 
1889 waren 200 Sparer mit einem Gesamtguthaben von 
11656,96 M. beteiligt. Die Anzahl der Sparer hat sich 
bis heute verzehnfacht und beträgt 2000 bei einer fünf 
fach größeren Arbeiterschaft. Wenn auch regelmäßig 
eine Reihe von Beträgen zurückgezogen wird, so haben 
diese nach Ansicht des Referenten zum größten Teile ihre 
Zweckbestimmung gefunden und sind für notwendige 
Anschaffungen benutzt worden. 
In der Aussprache über die Jugendsparkassen wurden 
noch verschiedene Einrichtungen verwandter Art von Ver 
tretern einzelner Werke näher geschildert, so u. a. die 
jenige des Alexanderwerks A. von der Nahmer in 
Remscheid, der Firma H. Levin in Göttingen, der Kaiser 
lichen Werft in Kiel, der Firma Th. Goldschmidt in 
Essen und andere. Von wichtigeren Gesichtspunkten 
wurde zunächst die Frage behandelt, ob es überhaupt 
richtig und zweckmäßig sei, einen Sparzwang für die 
jugendlichen Arbeiter einzuführen. Einige Redner wiesen 
nachdrücklich darauf hin, daß man die Mitwirkung und 
das Einverständnis der Eltern in dieser wichtigen Frage 
unmöglich umgehen könne. Es seien Fälle denkbar und 
auch durchaus nicht selten, in denen die Eltern den Ver 
dienst der Kinder nicht entbehren könnten; auch könne 
in erziehlicher Hinsicht auf die Jugendlichen ohne die 
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