Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Berufszweig 
Lohn in 
Stadt 
Rappen pro 
Land 
Stun de 
Total 
Schneiderei 
35 
34 
34 
Näherei 
33 
39 
34 
Handel 
34 
31 
33 
Glätterei . 
29 
26 
28 
Vergleichen wir nun die Rangordnung nach der Grösse 
des Arbeitstages mit der vorstehenden Stundenlohnskala, so darf 
von einer vollkommenen Bestätigung jener alten Regel gesprochen 
werden: Je länger die Arbeitszeit, desto kleiner der Lohn und 
umgekehrt. 
Die weiblichen Bureauangestellten mit ihren 47 Rappen 
Stundenlohn ausgenommen, und die schlechtbezahlte Glätterei 
(mit 28 Rappen die Stunde) abgerechnet, haben alle andern 
Berufe fast genau den Durchschnitt von 34 Rappen Stundenlohn. 
Während bei der früheren Darstellung des Monatslohnes der 
Ladentöchter fast kein Unterschied sich zwischen Stadt und 
Land bemerkbar machte, ist durch diese genauere Untersuchung 
der Unterschied zugunsten der Stadt bedeutend verschoben 
worden; für die Näherinnen auf dem Lande bleiben immerhin 
die Löhne im Vorsprung. 
Durchschnittlich w r ird also eine Arbeiterin auf dem Lande pro 
Stunde mit 32, eine solche in der Stadt mit 35 Rappen entlöhnt. 
Rechnen wir die Bureauangestellten ab, so ergibt sich ein Durch 
schnitt von 33 statt 34 Rappen für alle Berufe, Stadt und Land 
zusammengerechnet. 
Lohn und Lehrzeit. Da es immer noch Menschenkinder 
gibt, die glauben, die Länge der Lehre habe keinen fühlbaren 
Wert für die spätere Anstellung, so lassen wir für die drei Berufe 
Schneiderei, Näherei, Modes, für welche die Lehrzeit eine be 
sondere Wichtigkeit hat, eine solche Kombination folgen: 
Lehrzeit 
Monatslohn in Franken: 
bis 80 Fr. 
80 bis 110 Fr. 
120 und mehr 
Total 
Bis 1 Jahr . . . 
1 
3 
4 
1 und l'/a Jahr 
2 
5 
— 
7 
2 Jahre 
16 
17 
3 
36 
Mehr als 2 Jahre 
7 
18 
5 
30 
Total 
26 
43 
8 
77
	        
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