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Berufszweig
Lohn in
Stadt
Rappen pro
Land
Stun de
Total
Schneiderei
35
34
34
Näherei
33
39
34
Handel
34
31
33
Glätterei .
29
26
28
Vergleichen wir nun die Rangordnung nach der Grösse
des Arbeitstages mit der vorstehenden Stundenlohnskala, so darf
von einer vollkommenen Bestätigung jener alten Regel gesprochen
werden: Je länger die Arbeitszeit, desto kleiner der Lohn und
umgekehrt.
Die weiblichen Bureauangestellten mit ihren 47 Rappen
Stundenlohn ausgenommen, und die schlechtbezahlte Glätterei
(mit 28 Rappen die Stunde) abgerechnet, haben alle andern
Berufe fast genau den Durchschnitt von 34 Rappen Stundenlohn.
Während bei der früheren Darstellung des Monatslohnes der
Ladentöchter fast kein Unterschied sich zwischen Stadt und
Land bemerkbar machte, ist durch diese genauere Untersuchung
der Unterschied zugunsten der Stadt bedeutend verschoben
worden; für die Näherinnen auf dem Lande bleiben immerhin
die Löhne im Vorsprung.
Durchschnittlich w r ird also eine Arbeiterin auf dem Lande pro
Stunde mit 32, eine solche in der Stadt mit 35 Rappen entlöhnt.
Rechnen wir die Bureauangestellten ab, so ergibt sich ein Durch
schnitt von 33 statt 34 Rappen für alle Berufe, Stadt und Land
zusammengerechnet.
Lohn und Lehrzeit. Da es immer noch Menschenkinder
gibt, die glauben, die Länge der Lehre habe keinen fühlbaren
Wert für die spätere Anstellung, so lassen wir für die drei Berufe
Schneiderei, Näherei, Modes, für welche die Lehrzeit eine be
sondere Wichtigkeit hat, eine solche Kombination folgen:
Lehrzeit
Monatslohn in Franken:
bis 80 Fr.
80 bis 110 Fr.
120 und mehr
Total
Bis 1 Jahr . . .
1
3
4
1 und l'/a Jahr
2
5
—
7
2 Jahre
16
17
3
36
Mehr als 2 Jahre
7
18
5
30
Total
26
43
8
77