Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Dass der Beweis etwa bei dieser kleinen Zahl von Unter 
suchungsobjekten nicht durchschlagend ausfällt, ist klar. Es gibt 
eben auch kleine Löhne trotz langer Lehre, aber es ist immerhin 
bezeichnend genug, dass von allen Töchtern mit unter 2 Jahren 
Lehrzeit keine einzige die Lohnklasse von 120 Fr. pro Monat 
erreicht. 
Lohnzahlungsfristen. Auf diese Frage ist im allgemeinen 
sehr gut und vollständig geantwortet worden, und wir lassen 
deren Ergebnisse nach Berufszweigen hier folgen: 
Berufszweig 
Frage 
unbeantwortet 
Der Lohn wurde ausbezahlt: 
Wöchentlich 
Alle 14 Tage 
Monatlich 
Handel 
6 
4 
8 
145 
Schneiderei. . . 
14 
6 
29 
19 
Näherei 
4 
6 
16 
5 
Bureau 
1 
— 
1 
24 
Glätterei 
4 
9 
2 
4 
Modes 
— 
— ' 
2 
12 
Diverse 
2 
5 
7 
5 
Total 
31 
30 
65 
214 
Die Zahlen, nach Stadt und Land unterschieden, bieten kein 
besonderes Interesse, weil die Verhältnisse dem Total vollständig 
entsprechen. Dass im Handel und Bureau die monatliche Be 
zahlung vorherrscht, überrascht niemanden, dagegen hätte in 
andern Berufen kaum eine solche Verbreitung der monatlichen 
Bezahlung vermutet werden können. Der wöchentliche Zahltag 
ist einzig in der Glätterei einigermassen nennenswert. 
Leider ist nicht gefragt worden, ob der Zahltag auch 
pünktlich erfolge, denn hier herrschen mehr Misstände, als man 
im allgemeinen glaubt. Es hat denn auch die eine oder andere 
Tochter es von sich aus als nötig erachtet, auf dem Fragebogen 
solches zu vermerken. So schreibt eine Ladentochter vom Lande: 
„Den Lohn erhalte ich nie zur Zeit, wie sich’s gehört; z. B. den 
Lohn vom Juli habe ich bis heute (23. August) noch nicht 
erhalten“.
	        
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