Der telegraphische Verkehr in Rußland. Internationale Verträge. 851
und administrativen Bedürfnisse der internationalen Telegraphie ins Auge gefaßt und
dann zu Rom Anfangs 1872 eine neue Revision des internationalen Vertrags zustande
gebracht, auf welchem die neuen Telegraphenordnungen (z. B. Deutschlands und Oesterreichs)
wesentlich fußen. Es waren damals außer den Vertretern der Schweiz, Italiens und
Deutschlands (sowohl des Deutschen Reichs als Bayern und Württembergs) auch die
Abgesandten von Frankreich, Österreich, England und Rußland, ferner von Belgien,
Niederland, Dänemark, Schweden und Norwegen, Spanien und Portugal, Rumänien,
Serbien und der Türkei erschienen. Aus Amerika war der bekannte Förderer der Telegraphie,
Field, gekommen, um dahin zu wirken, daß die internationale Telegraphie und
namentlich die unterseeischen Leitungen für den Fall eines Krieges unter den Schutz des
Völkerrechts gestellt werden möchten. Es wurde dann auch der Beschluß gefaßt, das
moralische Gewicht der Konferenz für die Neutralitätserklärung der Telegraphen in die
Wagschale zu legen, wenn man sich auch anderseits nicht verhehlen mochte, daß die Durchführung
einer solchen Maßregel mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben würde;
denn schwerlich läßt es sich einem Staate verwehren, ein Kommunikationsmittel, das
zwar vornehmlich für den friedlichen Verkehr errichtet, aber sich im Kriege doch als eine
wirksame Waffe des Angriffs wie der Verteidigung bewährt hat, auch nach Kriegsrecht
zu behandeln. In einer zur endgültigen Regelung dieser hochwichtigen Frage im Jahre
1883 nach Paris einberufenen internationalen Konferenz wurde eine Übereinkunft geschlossen,
nach welcher in Friedenszeiten den Kabeln ein internationaler Schutz gewährt
werden sollte. Eine vollständige Neutralerklärung der unterseeischen Telegraphenkabel
auch in Kriegsfällen ist nicht erreicht worden. Nicht minder wichtigen Bedenken, aber
mehr technischer Natur, begegnete bei der Konferenz zu Rom die privatrechtliche Frage
nach Einführung einer Garantiepflicht der Telegraphenverwaltungen für die richtige
und zuverlässige Übermittelung der ihnen anvertrauten Telegramme. Es läßt sich nicht
verkennen, daß die bisher geübte Praxis völliger Haftlosigkeit manche Unzuträglichkeiten
für das Publikum mit sich bringt, während anderseits die schnelle Arbeit des Telegraphierens
sowie manche andere Umstände den möglichen Irrtum fast unvermeidlich machen
und daher eine volle Verantwortlichkeit der Beamten wie ihrer Behörden ausschließen.
Indessen wird doch in Amerika, wo die Telegraphie sich hauptsächlich in den Händen von
Privatgesellschaften befindet, schon seit langem die Versicherung der Telegramme zu jedem
beliebigen Wertbetrage gegen entsprechende Prämien zugelassen. Ob die zur Erreichung
ähnlicher Zwecke von der Konferenz befürwortete und dann auch wirklich eingeführte
Kollationierung der Telegramme und dergl. einen Ersatz für die volle Haftpflicht zu gewähren
vermag, muß als eine offene Frage dahingestellt bleiben, deren Lösung vielleicht
durch den Einfluß späterer internationaler Konferenzen zu erwarten steht.
Inwieweit die internationalen Telegraphenkonferenzen in London und in Berlin
im Jahre 1885 beigetragen haben, namentlich in Bezug auf das Tarifwesen grundlegende
Neuerungen zu schaffen und weitere Fortschritte in der Richtung des Einheitstarifs zu
zeitigen, ist bereits weiter oben erörtert worden; ebenso daß die Konferenzen in Paris
1890 und Budapest 1896 grundlegende Änderungen in dieser Beziehung nicht gebracht
haben. Möge es der nächsten Konferenz beschieden sein, das Ziel zu erreichen, welches
die deutsche Reichstelegraphenverwaltung und ihr großer, leider zu früh verstorbener
Leiter, der Staatssekretär vr. von Stephan, mit Ausdauer und Beharrlichkeit erstrebt
haben, den Einheitstarif.
Telegraphische Bureaus. Der Schöpfer der telegraphischen Bureaus, welche
bekanntlich die Zeitungen mit telegraphischen Mitteilungen versorgen und es ermöglichen,
daß die Tagespresse stets die wichtigsten Nachrichten mit größter Beschleunigung dem
Publikum vorzulegen vermag, ist ein Deutscher, Reuter aus Kassel. Reuter verlegte
1851 seine Telegraphenanstalt von Aachen nach London, welches damals für ein solches
Unternehmen die besten Aussichten bot. Das unterseeische Kabel war damals glücklich
zwischen Calais und Dover gelegt und somit der unmittelbare Verkehr mittels Telegraph
mit dem Festlande hergestellt worden. Bisher hatte das Reutersche Bureau seine Aufmerksamkeit
nur Handelstelegrammen zugewandt, jetzt aber glaubte Reuter den Zeit-107*