Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

Der  telegraphische  Verkehr  in  Rußland.  Internationale  Verträge.  851
und  administrativen  Bedürfnisse  der  internationalen  Telegraphie  ins  Auge  gefaßt  und
dann  zu  Rom  Anfangs  1872  eine  neue  Revision  des  internationalen  Vertrags  zustande
gebracht,  auf  welchem  die  neuen  Telegraphenordnungen  (z.  B.  Deutschlands  und  Oesterreichs)
wesentlich  fußen.  Es  waren  damals  außer  den  Vertretern  der  Schweiz,  Italiens  und
Deutschlands  (sowohl  des  Deutschen  Reichs  als  Bayern  und  Württembergs)  auch  die
Abgesandten  von  Frankreich,  Österreich,  England  und  Rußland,  ferner  von  Belgien,
Niederland,  Dänemark,  Schweden  und  Norwegen,  Spanien  und  Portugal,  Rumänien,
Serbien  und  der  Türkei  erschienen.  Aus  Amerika  war  der  bekannte  Förderer  der  Telegraphie, ­
  Field,  gekommen,  um  dahin  zu  wirken,  daß  die  internationale  Telegraphie  und
namentlich  die  unterseeischen  Leitungen  für  den  Fall  eines  Krieges  unter  den  Schutz  des
Völkerrechts  gestellt  werden  möchten.  Es  wurde  dann  auch  der  Beschluß  gefaßt,  das
moralische  Gewicht  der  Konferenz  für  die  Neutralitätserklärung  der  Telegraphen  in  die
Wagschale  zu  legen,  wenn  man  sich  auch  anderseits  nicht  verhehlen  mochte,  daß  die  Durchführung ­
  einer  solchen  Maßregel  mit  großen  Schwierigkeiten  zu  kämpfen  haben  würde;
denn  schwerlich  läßt  es  sich  einem  Staate  verwehren,  ein  Kommunikationsmittel,  das
zwar  vornehmlich  für  den  friedlichen  Verkehr  errichtet,  aber  sich  im  Kriege  doch  als  eine
wirksame  Waffe  des  Angriffs  wie  der  Verteidigung  bewährt  hat,  auch  nach  Kriegsrecht
zu  behandeln.  In  einer  zur  endgültigen  Regelung  dieser  hochwichtigen  Frage  im  Jahre
1883  nach  Paris  einberufenen  internationalen  Konferenz  wurde  eine  Übereinkunft  geschlossen, ­
  nach  welcher  in  Friedenszeiten  den  Kabeln  ein  internationaler  Schutz  gewährt
werden  sollte.  Eine  vollständige  Neutralerklärung  der  unterseeischen  Telegraphenkabel
auch  in  Kriegsfällen  ist  nicht  erreicht  worden.  Nicht  minder  wichtigen  Bedenken,  aber
mehr  technischer  Natur,  begegnete  bei  der  Konferenz  zu  Rom  die  privatrechtliche  Frage
nach  Einführung  einer  Garantiepflicht  der  Telegraphenverwaltungen  für  die  richtige
und  zuverlässige  Übermittelung  der  ihnen  anvertrauten  Telegramme.  Es  läßt  sich  nicht
verkennen,  daß  die  bisher  geübte  Praxis  völliger  Haftlosigkeit  manche  Unzuträglichkeiten
für  das  Publikum  mit  sich  bringt,  während  anderseits  die  schnelle  Arbeit  des  Telegraphierens
  sowie  manche  andere  Umstände  den  möglichen  Irrtum  fast  unvermeidlich  machen
und  daher  eine  volle  Verantwortlichkeit  der  Beamten  wie  ihrer  Behörden  ausschließen.
Indessen  wird  doch  in  Amerika,  wo  die  Telegraphie  sich  hauptsächlich  in  den  Händen  von
Privatgesellschaften  befindet,  schon  seit  langem  die  Versicherung  der  Telegramme  zu  jedem
beliebigen  Wertbetrage  gegen  entsprechende  Prämien  zugelassen.  Ob  die  zur  Erreichung
ähnlicher  Zwecke  von  der  Konferenz  befürwortete  und  dann  auch  wirklich  eingeführte
Kollationierung  der  Telegramme  und  dergl.  einen  Ersatz  für  die  volle  Haftpflicht  zu  gewähren ­
  vermag,  muß  als  eine  offene  Frage  dahingestellt  bleiben,  deren  Lösung  vielleicht
durch  den  Einfluß  späterer  internationaler  Konferenzen  zu  erwarten  steht.
Inwieweit  die  internationalen  Telegraphenkonferenzen  in  London  und  in  Berlin
im  Jahre  1885  beigetragen  haben,  namentlich  in  Bezug  auf  das  Tarifwesen  grundlegende
Neuerungen  zu  schaffen  und  weitere  Fortschritte  in  der  Richtung  des  Einheitstarifs  zu
zeitigen,  ist  bereits  weiter  oben  erörtert  worden;  ebenso  daß  die  Konferenzen  in  Paris
1890  und  Budapest  1896  grundlegende  Änderungen  in  dieser  Beziehung  nicht  gebracht
haben.  Möge  es  der  nächsten  Konferenz  beschieden  sein,  das  Ziel  zu  erreichen,  welches
die  deutsche  Reichstelegraphenverwaltung  und  ihr  großer,  leider  zu  früh  verstorbener
Leiter,  der  Staatssekretär  vr.  von  Stephan,  mit  Ausdauer  und  Beharrlichkeit  erstrebt
haben,  den  Einheitstarif.
Telegraphische  Bureaus.  Der  Schöpfer  der  telegraphischen  Bureaus,  welche
bekanntlich  die  Zeitungen  mit  telegraphischen  Mitteilungen  versorgen  und  es  ermöglichen,
daß  die  Tagespresse  stets  die  wichtigsten  Nachrichten  mit  größter  Beschleunigung  dem
Publikum  vorzulegen  vermag,  ist  ein  Deutscher,  Reuter  aus  Kassel.  Reuter  verlegte
1851  seine  Telegraphenanstalt  von  Aachen  nach  London,  welches  damals  für  ein  solches
Unternehmen  die  besten  Aussichten  bot.  Das  unterseeische  Kabel  war  damals  glücklich
zwischen  Calais  und  Dover  gelegt  und  somit  der  unmittelbare  Verkehr  mittels  Telegraph
mit  dem  Festlande  hergestellt  worden.  Bisher  hatte  das  Reutersche  Bureau  seine  Aufmerksamkeit ­
  nur  Handelstelegrammen  zugewandt,  jetzt  aber  glaubte  Reuter  den  Zeit-107*

            
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