Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Ablassung 
von Schwefelkies, die durch die im C. 91, Nr. 11 998 
vorgeschriebene Einsendung von Proben an das Zolldepar 
tement und deren Rücksendung an das Zollamt hervor 
gerufen werden, hat der Finanzminister zwecks Beschleu 
nigung des Verfahrens in Abänderung des genannten Cirkulars 
angeordnet, dass die den Zollämtern zur vorherigen Unter 
suchung eingereichten Proben von Schwefelkies von ihnen 
zunächst durch sorgfältige Vermischung der Erzstücke und 
des Erzstaubs in eine gleichförmige Masse verwandelt werden, 
von der alsdann die eine Hälfte an das Zolldepartement zu 
senden, die andere im Zollamt aufzubewahren ist. Die Ab 
lassung der Ware selbst hat sodann auf Grund des Prüfungs 
befundes des Zolldepartements und unter Vergleichung der 
Ware mit dem im Zollamte verbliebenen Teile der Probe zu 
erfolgen, während der dem Zolldepartement übersandte 
Teil der Probe nicht mehr zurückgesandt wird. Im übrigen 
ist das C. 91, Nr. 11 998 genau zu befolgen. (C. 07, Nr. 27 347.) 
139. Roheisen in Masseln, Bruchstücken und Feil 
spänen: 
1. aller Art, mit Ausnahme des besonders ge 
nannten : 
a) zur See eingeführt, für das Pud . . . 
b) über die westliche Landgrenze ein 
geführt 1 ), für das Pud 
Laut Gesetz vom 18./31. Mai 1911 ist der 
Ministerrat ermächtigt worden, bis zum 
1. Ju 1 i a. St. 1912 auf besondere Anträge die 
Einfuhr von Roheisen für die Bedürfnisse 
der Metall industrie zu einem ermässigten 
Zolle zu zulassen. Die Höhe der Z o 11 - 
«rmässigung ist in jedem einzelnen Falle 
besonders festzusetzen. Die Gesamtmenge 
von Roheisen, das unter diesen Ver 
günstigungen eingeführt werden kann, darf 
10 Millionen Pud nicht übersteigen. 
In einer Konferenz, die anberaumt war, um über die Art 
und Weise der Ausführung des obigen Gesetzes zu beraten, 
ist beschlossen worden, dass die Vergünstigungen für die Ein 
fuhr von Giessereiroheisen sich nicht auf Werke erstrecken 
sollen, die in Gang befindliche Hochöfen haben. Die er 
mässigten Zollsätze sollen den Unterschied bilden zwischen dem 
ungefähren Preise des russischen Giessereiroheisens und des aus 
ländischen Giessereiroheisens für jedes einführende Werk. Bei 
Feststellung des Preises des russischen Giessereiroheisens 
wird sein Preis auf der Station Kramatorskaja, der auf 57 Kop. 
für das Pud festgesetzt ist, zugrunde gelegt, hierzu werden die 
Transportkosten von Kramatorskaja bis zu der dem ein 
führenden Werke am nächsten gelegenen Eisenbahnstation 
geschlagen. Der Berechnung des Preises des ausländischen 
Giessereiroheisens in derselben Fabrik wird je nach der Lage 
') Vertragsgemäss werden die über die westliche Land 
grenze eingeführten Waren den zur See eingeführten in zoll 
tarifarischer Beziehung gleichgestellt. 
0,45 R 
0,527a R 
IC*
	        
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