Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

189 
In derselben Weise wie die-vorstehend gekennzeichneten 
Papiermaschinen sind auch wegen der Aehnlichkeit mit diesen 
Kartonmaschinen zu behandeln (C. 06, Nr. 6969). 
Der Finanzminister hat allgemein den Einlass von N ä h - 
maschinenin montierter Form, die ohne Ersatzteile ein- 
geführt werden, über die an der europäischen Grenze be- 
legenen Zollämter II. und III. Klasse ohne Hinzuziehung 
eines Sachverständigen gestattet (C. 06, Nr. 24 542). 
Züge zum Verkehr auf den Landstrassen bestimmt und 
aus Lokomotiven und einachsigen Plattformen auf Federn 
bestehend, die Lokomotiven — nach Art. 167, P. 1 
lit. b; die Plattformen, sowohl die an die Lokomotiven ange 
hängten, wie die sonstigen, jede für sich — nach Art. 173, 
P. 2 (C. 07, Nr. 626). 
Zentrifugalpumpen, sowie die mit ihnen nach 
Bau und Bestimmung gleichartigen Zentrifugal-Ventilatoren 
aus Gusseisen, Eisen und Stahl, sind nach Art. 167, P. 1 lit. b 
des Tarifs zu verzollen (C. 07, Nr. 1037). 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1909, Nr. 1653 
ist die Tarifierung der Zentrifugal-Ventilatoren, 
entsprechend dem C. 07, Nr. 1037 nach Art. 167, P. 1 lit. b 
des Tarifs zu billigen (C. 09, Nr. 5962, P. 35). 
Pulsometer aus Eisen — nach Art. 167, P. 1 lit. b 
des Tarifs (C. 09, Nr. 34 804). 
Maschinen, eiserne, zum Spalten von Rohr 
und Schindeln, wie Maschinen zur Bearbeitung von 
Holz — nach Art. 167, P. 1 lit. b (C. 10, Nr. 520). 
Lokomobilen von sogenanntem Kesseltypus, be 
stehend aus einem Kessel und einer Dampfmaschine, die mit 
Hilfe eines gemeinsamen Unterbaues untrennbar miteinander 
verbunden sind — nach Art. 167, P. 1 lit. b (C. 10, 
Nr. 36 911). 
Eine fabrikmässige Trockenanlage, bestehend 
aus einem Behälter aus Eisenblech, Röhren aus Eisenblech 
und einem Zentrifugal-Ventilator, ist, da sie keine einheit 
liche Maschine darstellt, nach den für die einzelnen Teile 
in Betracht kommenden Artikeln 152. P. 1; 152, P. 2 und 
167, P. 1 lit. b des Tarifs zu verzollen (C. 10, Nr. 36 911). 
c) Maschinen für Metallbearbeitung, ausser 
Walzenstühlen und Dampfhämmern, die 
unter P. 1 lit. a dieses Artikels fallen; 
Dampffeuerspritzen; Wassermesser, Gas 
messer; Schreib- und Nähmaschinen, für 
das Pud 4,65 R 
c) Vertragsgemäss: Maschinen für Metall 
bearbeitung, ausser Walzenstühlen und 
Dampfhämmern, die unter P. 1 lit. a 
dieses Art. (167) fallen; Dampf feuer 
spritzen; Wassermesser, Gasmesser; 
Schreibmaschinen, für das Pud .... 4,20 K
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.