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In derselben Weise wie die-vorstehend gekennzeichneten
Papiermaschinen sind auch wegen der Aehnlichkeit mit diesen
Kartonmaschinen zu behandeln (C. 06, Nr. 6969).
Der Finanzminister hat allgemein den Einlass von N ä h -
maschinenin montierter Form, die ohne Ersatzteile ein-
geführt werden, über die an der europäischen Grenze be-
legenen Zollämter II. und III. Klasse ohne Hinzuziehung
eines Sachverständigen gestattet (C. 06, Nr. 24 542).
Züge zum Verkehr auf den Landstrassen bestimmt und
aus Lokomotiven und einachsigen Plattformen auf Federn
bestehend, die Lokomotiven — nach Art. 167, P. 1
lit. b; die Plattformen, sowohl die an die Lokomotiven ange
hängten, wie die sonstigen, jede für sich — nach Art. 173,
P. 2 (C. 07, Nr. 626).
Zentrifugalpumpen, sowie die mit ihnen nach
Bau und Bestimmung gleichartigen Zentrifugal-Ventilatoren
aus Gusseisen, Eisen und Stahl, sind nach Art. 167, P. 1 lit. b
des Tarifs zu verzollen (C. 07, Nr. 1037).
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1909, Nr. 1653
ist die Tarifierung der Zentrifugal-Ventilatoren,
entsprechend dem C. 07, Nr. 1037 nach Art. 167, P. 1 lit. b
des Tarifs zu billigen (C. 09, Nr. 5962, P. 35).
Pulsometer aus Eisen — nach Art. 167, P. 1 lit. b
des Tarifs (C. 09, Nr. 34 804).
Maschinen, eiserne, zum Spalten von Rohr
und Schindeln, wie Maschinen zur Bearbeitung von
Holz — nach Art. 167, P. 1 lit. b (C. 10, Nr. 520).
Lokomobilen von sogenanntem Kesseltypus, be
stehend aus einem Kessel und einer Dampfmaschine, die mit
Hilfe eines gemeinsamen Unterbaues untrennbar miteinander
verbunden sind — nach Art. 167, P. 1 lit. b (C. 10,
Nr. 36 911).
Eine fabrikmässige Trockenanlage, bestehend
aus einem Behälter aus Eisenblech, Röhren aus Eisenblech
und einem Zentrifugal-Ventilator, ist, da sie keine einheit
liche Maschine darstellt, nach den für die einzelnen Teile
in Betracht kommenden Artikeln 152. P. 1; 152, P. 2 und
167, P. 1 lit. b des Tarifs zu verzollen (C. 10, Nr. 36 911).
c) Maschinen für Metallbearbeitung, ausser
Walzenstühlen und Dampfhämmern, die
unter P. 1 lit. a dieses Artikels fallen;
Dampffeuerspritzen; Wassermesser, Gas
messer; Schreib- und Nähmaschinen, für
das Pud 4,65 R
c) Vertragsgemäss: Maschinen für Metall
bearbeitung, ausser Walzenstühlen und
Dampfhämmern, die unter P. 1 lit. a
dieses Art. (167) fallen; Dampf feuer
spritzen; Wassermesser, Gasmesser;
Schreibmaschinen, für das Pud .... 4,20 K