Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

38 
anderen nicht luftdicht verschlossenen Ver 
packungen eingeführt, für das Pud 
Vertragsgemäss (Fr.): Für das Pud .... 
10. Anis, Kümmel, Koriander, Pomeranzennüsse (un 
reife trockene Pomeranzen); Johannisbrot, für 
das Pud 
11. Nüsse: 
1. Nüsse jeder Art, mit Ausnahme der be 
sonders genannten, Kastanien, Kokosnüsse und 
chinesische» Erdnüsse, für das Pud 
1. Vertragsgemäss (Fr.): Nüsse jeder Art, mit 
Ausnahme der besonders genannten, Kastanien, 
Kokosnüsse, und Erdnüsse, für das Pud .... 
2. Mandeln und Pistazien, für das Pud . . 
Vertragsgemäss (Fr.): Aus 2. Mandeln, für 
das Pud 
Anmerkung. Nüsse ohne Schale oder 
solche, unter denen mehr als 5 v. H. ohne Schale 
sind, werden nach dem entsprechenden Punkte 
dieses Artikels mit einem Zuschlag von 25 v. H. 
verzollt. 
Mandeln und Pistazien sind, als zur Kategorie 
der Nüsse gehörig, falls sie ohne Schale oder mit einem Gehalt 
von mehr als 5 v. H. an geschälten Körnern eingeführt werden, 
nach Art. 11, P. 2 des Tarifs mit einem Zuschlag von 25 v. H. 
gemäss der Anmerkung zu diesem Artikel einzulassen (C. 06, 
Nr. 5907). 
12. Senf, trocken, gemahlen, nicht zubereitet: 
1. in Fässern und anderen grossen Ver 
packungen eingeführt, für das Pud 
2. in kleinen, in die Hände des Käufers über 
gehenden Verpackungen (Töpfen, Blechdosen, 
Gläsern) eingeführt, mit dem Gewicht der Ver 
packungen zusammen, für das Pud 
13. Pasteten; Speisezutaten jeder Art, als: zubereiteter 
Senf, Soja, Pickles; in luftdicht verschlossenen 
Gefässen eingeführte Kapern, Oliven (grüne und 
schwarze), Gemüse, Früchte in Essig, Oel oder 
auf andere Weise zubereitet, ausser den unter 
Art. 24 fallenden; Fleisch- und Pepton-Präparate 
und -Extrakte sowie Esswaren jeder Art (Kon 
serven), mit Ausnahme der besonders genannten, 
für das Pud Rohgewicht 
4,50 ß 
•ifOO B 
1,127a ß 
2,25 R 
1,50 B 
4,50 R 
3,— B 
0,75 R 
1,127 2 ß 
10,— R
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.