Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Laut Beschluss der Tarifkommission, Nr. 179 vom 
27. März 1907, sind, da bei der Festsetzung des Vertragszolles 
zu Art. 61, P. 3, des Tarifs, wie aus dem französischen Text 
dieses Punktes hervorgeht, unter Tischler- und Drechsler 
arbeiten mit Malerei nur Arbeiten mit Kunstmalerei (Peinture 
artistique) verstanden sind, — Erzeugnisse aus Holz mit künst 
lerischer Bemalung und Zeichnung —- nach Art. 61, P. 3, alle 
in irgend einer anderen Weise bemalten Erzeugnisse dagegen —- 
nach Art. 61, P. 2, einzulassen (C. 07, Nr. 12 598). 
Anmerkung 1. Demselben Zoll unter 
liegen auch Erzeugnisse aller Art aus grobem Filz, 
gezupftem Tauwerk, gestampftem Papier (Papier 
mache und Steinpappe), x ) und verschiedenen nicht 
metallenen Kompositionen, ferner auch Holzarbeit, 
gestampft, gepresst, mit Holzbrand und Kunst 
malerei 2 ) verziert, sowie Erzeugnisse, bedeckt mit 
Alabaster, der als Relief auf Holz angebracht ist 
— alle die genannten Erzeugnisse, wenn sie das 
Aussehen von gedrechselter oder geschnitzter Holz 
arbeit haben. 
Mannekins für Schneiderinnen aus Papiermache in 
Verbindung mit Holz, Watte, Baumwollenzeug und Glacö- 
leder — nach Art 61, P. 3, Anm. 1 (C. 86, Nr. 604). 
Hölzerne gebogene Stühle mit gepressten Holzsitzen 
— nach Art. 61, P. 3, Anm. 1 (C. 92, Nr. 14 042). 
Anmerkung 2. Rahmen in fester Ver 
bindung mit Spiegeln, die im Stück mehr als 
50 Quadrat-Werschok haben, sowie auch mit zoll 
freien Bildern, wenn solche nicht besonders ge 
wogen werden können, unterliegen einem Zoll von 
45 Kop. für die laufende Arschin, wobei eine nicht 
volle Arschin für voll gerechnet wird. In allen 
übrigen Fällen wird der Zoll für Gegenstände, 
welche in fester Verbindung mit Rahmen einge 
führt werden, vom Gesamtgewichte der Gegen 
stände und Rahmen erhoben. 
Anmerkung 2 auch 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915 
gebunden. 
4. Tischler-, Drechsler- und Schnitzarbeit mit 
Verzierungen aus Kupfer, Kupferlegierungen und 
anderen Materialien, mit eingelegter Arbeit oder 
x ) Nach dem Original-Text, sowie nach der amtlichen 
französischen Uebersetzung fehlt hier folgender Satz: 
„ausser denjenigen, die zum Art. 177, P. 3, 
gehöre n“. 
2 ) Abgeändert laut dem „Deutschen Handels-Archiv“, 
1906, Oktober-Heft.
	        
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