Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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A. H. A. Bergmann, Waldheim (Sachsen). 
ZURÜCKERSTATTETE BEITRÄGE. Den bei der Firma A. H. A. Bergmann, Wald 
heim i. Sa., beschäftigten Arbeitern werden bei guter Führung die ihnen gesetzmäßig an 
den Löhnen gekürzten anteiligen Beiträge zur Krankenkasse sowie Invalidität s- 
und Altersversicherung gutgeschrieben und in Form eines Sparkassenbuches zurück 
erstattet: a) bei iojähr., b) bei 25jähr., c) bei 3ojähr. Tätigkeit bzw. beim Ableben des 
Arbeiters an die Hinterlassenen. 
Diese Einrichtung hat sich in jeder Hinsicht bewährt, was auch schon daraus hervor 
geht, daß die Firma bei der unbedeutenden Arbeiterzahl — vorwiegend sind Arbeiterinnen 
beschäftigt — über einen Stamm altbewährter treuer Arbeiter verfügt. 
Sparkassenbücher wurden überreicht: 14 bei iojähr., 7 bei 25jähr., 2 bei 3ojähr. 
Tätigkeit und darüber. 
Aber nicht nur Arbeiter, auch Arbeiterinnen sind in gleicher Weise ausgezeichnet 
worden. 
Es erhielten Sparkassenbücher: 21 Arbeiterinnen bei iojähr., 1 Arbeiterin bei 
25jähr. Tätigkeit. 
Einige Arbeiterinnen, insbesondere solche, die nach ihrer Verheiratung ihre Posten 
weiter bekleideten, sind nahezu 25 Jahre bei der Firma und haben bei, Vollendung der 
selben und fortgesetzt guter Führung Prämiierung zu erwarten. 
Die in vorerwähnter Weise verteilten Geschenke betragen rund 15 000 M. 
Der beste Beweis dafür, daß diese schöne Einrichtung, welche oft den Sparsinn für 
das Alter erweckt, von der Arbeiterschaft geschätzt wird, ist, daß die Firma bei der ver 
hältnismäßig nur kleinen Arbeiterzahl soviel langjährig treugediente Arbeitskräfte besitzt. 
Das infolgedessen bestehende gute Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
schließt Werk und Arbeiterschaft zu einem festen und innigen Ganzen zusammen, und jeder 
Teil verrichtet mit Hingebung seine Arbeit zu Nutzen des Ganzen. 
Zur Errichtung einer Schulzahnpflege in Waldheim sind der Stadtgemeinde 50 000 M., 
sowie die Mittel für die zur Einrichtung des Behandlungszimmers nötigen Instrumente 
zur Verfügung gestellt.
	        
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