Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Deutsche Bank. 
A. Die Förderung der materiellen Lage der Beamten. 
In diese Abteilung fallen: 
i. DER BEAMTENFURSORGE-VEREIN DER DEUTSCHEN BANK a. G. ZU BERLIN. 
Sein Zweck ist die Gewährung von Pensionen an die Beamten bei eintretender dauernder 
Dienstunfähigkeit sowie nach zurückgelegtem 65. Lebensjahre, die Gewährung einer Rente an 
die Witwen und die 
Zahlungvon Erzie 
hungsbeiträgen an 
die Waisen verstor 
bener Beamten. 
Die Satzungen 
des Vereins sichern 
den Beamten nach 
ihren Gehältern bis 
höchstens M. 8000 
für sich, ihre Wit 
wen und Waisen 
Ansprüche auf die 
gleichenPensionen 
und Vorteile, die 
das Reich und der 
Preußische Staat 
ihren Beamten und 
deren Hinterblie 
benen gewähren. 
Der jährliche 
Beitrag der Be 
amten beträgt 4 % 
ihres festen J ahres- 
gehaltes, während 
von der Bank 9,4 % 
des versicherungs 
pflichtigen Gehal 
tes gezahlt, somit 
von ihr mehr als 
70 % der Gesamt 
aufwendungen ge 
tragen werden. Bei 
der Verwaltung des 
Beamtenfürsorge 
vereins haben die 
Beamten eine we 
sentliche Mitwir 
kungin allenseinen 
Organen, d. h. so 
wohl imAufsichts- 
rat als auch im Vor 
stand, imPensions- 
ausschuß und im 
ständigen Schieds 
gericht. 
Die Aufwen 
dungen der Bank 
für die Zwecke des 
Beamtenfürsorge 
vereins betrugen 
Jahr 
1910 
1911 
1912 
M. 
928 800 
I 200 850 
I 295 650 
Speisezimmer 
im Klub der Beamten der Deutschen Bank. 
Die Anpassung die 
ser Institution an 
die reichsgesetzl. 
Versieh. - Ordnung 
wird betrieben.
	        
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