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Deutsche Bank.
A. Die Förderung der materiellen Lage der Beamten.
In diese Abteilung fallen:
i. DER BEAMTENFURSORGE-VEREIN DER DEUTSCHEN BANK a. G. ZU BERLIN.
Sein Zweck ist die Gewährung von Pensionen an die Beamten bei eintretender dauernder
Dienstunfähigkeit sowie nach zurückgelegtem 65. Lebensjahre, die Gewährung einer Rente an
die Witwen und die
Zahlungvon Erziehungsbeiträgen
an
die Waisen verstorbener
Beamten.
Die Satzungen
des Vereins sichern
den Beamten nach
ihren Gehältern bis
höchstens M. 8000
für sich, ihre Witwen
und Waisen
Ansprüche auf die
gleichenPensionen
und Vorteile, die
das Reich und der
Preußische Staat
ihren Beamten und
deren Hinterbliebenen
gewähren.
Der jährliche
Beitrag der Beamten
beträgt 4 %
ihres festen J ahresgehaltes,
während
von der Bank 9,4 %
des versicherungspflichtigen
Gehaltes
gezahlt, somit
von ihr mehr als
70 % der Gesamtaufwendungen
getragen
werden. Bei
der Verwaltung des
Beamtenfürsorgevereins
haben die
Beamten eine wesentliche
Mitwirkungin
allenseinen
Organen, d. h. sowohl
imAufsichtsrat
als auch im Vorstand,
imPensionsausschuß
und im
ständigen Schiedsgericht.
Die Aufwendungen
der Bank
für die Zwecke des
Beamtenfürsorgevereins
betrugen
Jahr
1910
1911
1912
M.
928 800
I 200 850
I 295 650
Speisezimmer
im Klub der Beamten der Deutschen Bank.
Die Anpassung dieser
Institution an
die reichsgesetzl.
Versieh. - Ordnung
wird betrieben.