Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Deutsche  Bank.

A.  Die  Förderung  der  materiellen  Lage  der  Beamten.

In  diese  Abteilung  fallen:
i.  DER  BEAMTENFURSORGE-VEREIN  DER  DEUTSCHEN  BANK  a.  G.  ZU  BERLIN.
Sein  Zweck  ist  die  Gewährung  von  Pensionen  an  die  Beamten  bei  eintretender  dauernder
Dienstunfähigkeit  sowie  nach  zurückgelegtem  65.  Lebensjahre,  die  Gewährung  einer  Rente  an

die  Witwen  und  die
Zahlungvon  Erziehungsbeiträgen ­
  an
die  Waisen  verstorbener ­
  Beamten.
Die  Satzungen
des  Vereins  sichern
den  Beamten  nach
ihren  Gehältern  bis
höchstens  M.  8000
für  sich,  ihre  Witwen ­
  und  Waisen
Ansprüche  auf  die
gleichenPensionen
und  Vorteile,  die
das  Reich  und  der
Preußische  Staat
ihren  Beamten  und
deren  Hinterbliebenen ­
  gewähren.
Der  jährliche
Beitrag  der  Beamten ­
  beträgt  4  %
ihres  festen  J  ahresgehaltes,
  während
von  der  Bank  9,4  %
des  versicherungspflichtigen ­
  Gehaltes ­
  gezahlt,  somit
von  ihr  mehr  als

70  %  der  Gesamtaufwendungen ­
  getragen ­
  werden.  Bei
der  Verwaltung  des
Beamtenfürsorgevereins ­
  haben  die
Beamten  eine  wesentliche ­
  Mitwirkungin ­
  allenseinen
Organen,  d.  h.  sowohl ­
  imAufsichtsrat
  als  auch  im  Vorstand, ­
  imPensionsausschuß
  und  im
ständigen  Schiedsgericht. ­

Die  Aufwendungen ­
  der  Bank
für  die  Zwecke  des
Beamtenfürsorgevereins ­
  betrugen

Jahr
1910
1911
1912

M.
928  800
I  200  850
I  295  650

Speisezimmer
im  Klub  der  Beamten  der  Deutschen  Bank.

Die  Anpassung  dieser ­
  Institution  an
die  reichsgesetzl.
Versieh.  -  Ordnung
wird  betrieben.
            
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