Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Deutsche Bank. 
2. DER NACH DR. GEORG VON SIEMENS BENANNTE FONDS FÜR DIE BEAMTEN. 
Seine Aufgabe ist es, durch Gewährung von Beihilfen in denjenigen Fällen einzutreten, 
für die nach den Satzungen des Beamtenfürsorgevereins nicht ausreichend vorgesorgt 
werden konnte. Er steht im Eigentum der Bank und dient zur finanziellen Unterstützung 
bei Krankheiten oder unverschuldeter Notlage. Den Fonds verwaltet ein Kurato 
rium, in dem die Beamtenschaft durch ein Mitglied vertreten ist. Der Fonds beträgt 
zurzeit ungefähr 7% Millionen Mark und wird von der Bank mit 5% für das Jahr 
verzinst. 
Spiel- und Lesezimmer im Klub der Beamten der Deutschen Bank. 
3. DIE BEVORZUGTE VERZINSUNG VON SPARGELDERN. Die Bank gewährt 
ihren Beamten und den Witwen verstorbener Beamten auf Spareinlagen bis zur Höhe 
von M. 20000 unabhängig von der Lage des Geldmarktes 5% Zinsen für das Jahr; auf 
größere Guthaben wird ebenfalls ein über den normalen Satz hinausgehender Zinsfuß 
vergütet. 
4. DIE ALLJÄHRLICH ZWEIMAL VERTEILTEN GRATIFIKATIONEN. Zu Weih 
nachten und am Tage der ordentlichen Generalversammlung werden an Beamte besondere 
Gratifikationen verteilt. 
5. STIFTUNGEN. Aus den Zinsen einer von den Herren Konsul H. Wallich und 
Herman Marcuse errichteten Stiftung werden jährlich an Beamte, die sich durch Fleiß 
und gute Leistungen ausgezeichnet haben, Anerkennungsprämien verteilt. Die Stiftung 
ermöglicht jedes Jahr die Berücksichtigung von 24 Beamten.
	        
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