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Deutsche Bank.
2. DER NACH DR. GEORG VON SIEMENS BENANNTE FONDS FÜR DIE BEAMTEN.
Seine Aufgabe ist es, durch Gewährung von Beihilfen in denjenigen Fällen einzutreten,
für die nach den Satzungen des Beamtenfürsorgevereins nicht ausreichend vorgesorgt
werden konnte. Er steht im Eigentum der Bank und dient zur finanziellen Unterstützung
bei Krankheiten oder unverschuldeter Notlage. Den Fonds verwaltet ein Kurato
rium, in dem die Beamtenschaft durch ein Mitglied vertreten ist. Der Fonds beträgt
zurzeit ungefähr 7% Millionen Mark und wird von der Bank mit 5% für das Jahr
verzinst.
Spiel- und Lesezimmer im Klub der Beamten der Deutschen Bank.
3. DIE BEVORZUGTE VERZINSUNG VON SPARGELDERN. Die Bank gewährt
ihren Beamten und den Witwen verstorbener Beamten auf Spareinlagen bis zur Höhe
von M. 20000 unabhängig von der Lage des Geldmarktes 5% Zinsen für das Jahr; auf
größere Guthaben wird ebenfalls ein über den normalen Satz hinausgehender Zinsfuß
vergütet.
4. DIE ALLJÄHRLICH ZWEIMAL VERTEILTEN GRATIFIKATIONEN. Zu Weih
nachten und am Tage der ordentlichen Generalversammlung werden an Beamte besondere
Gratifikationen verteilt.
5. STIFTUNGEN. Aus den Zinsen einer von den Herren Konsul H. Wallich und
Herman Marcuse errichteten Stiftung werden jährlich an Beamte, die sich durch Fleiß
und gute Leistungen ausgezeichnet haben, Anerkennungsprämien verteilt. Die Stiftung
ermöglicht jedes Jahr die Berücksichtigung von 24 Beamten.